Obwohl sich das Volk mit der Ablehnung des Gegenentwurfs zur Ausschaffungsinitiative deutlich gegen einen „Integrationsartikel" in der Bundesverfassung ausgesprochen hat, boxt Bundesrätin Sommaruga…
Obwohl sich das Volk mit der Ablehnung des Gegenentwurfs zur Ausschaffungsinitiative deutlich gegen einen „Integrationsartikel“ in der Bundesverfassung ausgesprochen hat, boxt Bundesrätin Sommaruga nun ein Integrationsgesetz beim Bundesrat durch. Nach der Asylindustrie entsteht damit nun auch noch eine zentralistische Integrationsindustrie. Bund und Kantone sollen allein 110 Millionen Franken jährlich für eine Aufgabe ausgeben, die primär den Zugewanderten selbst zukommt und nicht Sache des Bundes ist. Einmal mehr wird der Föderalismus ausgehebelt. Die Gemeinden werden zusätzliche Millionen für neue Integrationsprogramme aufwerfen müssen, ohne dass sie über deren Ausgestaltung bestimmen können.
Die SVP unterstreicht einmal mehr, dass Integration primär die Aufgabe derjenigen Personen ist, die in unser Land einwandern. In Gemeinden und Städten können gezielte, auf die konkrete Situation und auf eine gewisse Zeit beschränkte Einzelmassnahmen Sinn machen. Keinen Sinn machen hingegen Fördermassnahmen nach dem Giesskannenprinzip, die letztlich nur durch einen Finanzierungsbeschluss des Bundes ausgelöst werden und keinem echten Bedürfnis entsprechen. Genau in diese Richtung soll nun die Vorlage des Bundesrates gehen. Sie höhlt einmal mehr den Föderalismus und die Autonomie der Kantone und Gemeinden aus und führt zu massiven Mehrkosten.
Zusätzliche Forderungen an die zuwandernden Ausländer sollen in der Vorlage hingegen offenbar kaum aufgenommen werden. Gemäss geltendem Recht müssen Ausländer bereits heute über gute Kenntnisse einer Landessprache verfügen, um nach fünf Jahren ununterbrochenem Aufenthalt eine Niederlassungsbewilligung zu erhalten. Es ist deshalb unverständlich, warum sich Ausländer zum Beispiel nicht in einer Amtssprache an ihrem Wohnort verständigen können müssen. Integration ist nur möglich, wenn sich jemand in der Sprache seines Wohnortes ausdrücken kann. Inakzeptabel ist, dass Ausländerinnen und Ausländer nach zehn Jahren neu einen Anspruch auf Niederlassung erhalten, wenn sie integriert sind. Wie die „Integration“ gemäss Bundesrat festgestellt werden soll, bleibt dabei ebenso schwammig wie die Feststellbarkeit von „Integrationsdefiziten“, bei deren Vorliegen Integrationsvereinbarungen abgeschlossen werden sollen.
Vollends abstrus ist aus Sicht der SVP, dass das bestehende Ausländergesetz (AuG) neu in Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) umbenannt werden soll. Integration ist nur ein kleiner Bestandteil des Gesetzes, welches viele wichtige Bestimmungen beinhaltet, wie beispielsweise die Zulassung oder die Niederlassung, welche für die Gesetzgebung von grösserer Bedeutung wären als die Integration, die in erster Linie von den Ausländern her kommen muss und sicher keine Bundesaufgabe ist.
Die SVP lehnt diese völlig unnötige Vorlage ab und hofft diesbezüglich auch auf den Widerstand von Kantonen und Gemeinden.