Medienmitteilung

Too big to fail nicht gelöst – Auswirkungen auf die Volkswirtschaft nicht geklärt

Die SVP ist befremdet über das Vorgehen des Bundesrates, der nicht einmal einen Monat nach Ablauf des Vernehmlassungsverfahrens eine Botschaft zur Änderung des Bankengesetzes präsentiert. In dieser…

Die SVP ist befremdet über das Vorgehen des Bundesrates, der nicht einmal einen Monat nach Ablauf des Vernehmlassungsverfahrens eine Botschaft zur Änderung des Bankengesetzes präsentiert. In dieser kurzen Zeit ist es unmöglich, die substanziellen Eingaben zur komplexen Vorlage seriös zu verarbeiten und sinnvoll zu berücksichtigen. Dementsprechend fällt die Botschaft denn auch ungenügend aus. Weder kann mit der nun präsentierten Vorlage eine faktische Staatsgarantie für die Grossbanken ausgeschlossen werden, noch können die Folgen einer über internationale Standards hinausgehenden Erhöhung der Eigenkapitalquoten auf den Finanzplatz und die Volkswirtschaft in genügendem Masse abgeschätzt werden. Das Parlament wird entsprechende Nachbesserungen vornehmen müssen.

Die SVP hält die vorgeschlagenen Änderungen des Bankengesetzes im Hinblick auf die Verminderung von Risiken, welche von systemrelevanten Banken ausgehen, für unausgegoren und unvollständig. Es fehlen insbesondere konkrete organisatorische Massnahmen, um die Grossbanken in unabhängige Tochtergesellschaften (Holding-Struktur) aufzuteilen und so im schlimmsten Fall den Zusammenbruch einzelner Unternehmensteile zu ermöglichen, ohne dass damit gleich die ganze Volkswirtschaft mitgerissen wird. Nur so kann letztlich eine Staatsgarantie – wie sie heute faktisch besteht – ausgeschlossen werden. Alle anderen Massnahmen reduzieren zwar das Risiko, schliessen eine Staatsgarantie aber nicht aus.

Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen im Bereich der erhöhten Eigenkapitalquoten werden in der Vorlage des Bundesrates nach wie vor unzureichend abgeschätzt und dargestellt. Die Konkurrenzfähigkeit des Finanzplatzes und des gesamten Wirtschaftsstandortes darf durch die vorgeschlagenen Massnahmen nicht geschwächt werden.

Das Parlament muss nun entsprechende Nachbesserungen an der Vorlage des Bundesrates vornehmen. Es sollte sich dabei die notwendige Zeit nehmen, um eine durchdachte und sinnvolle Gesetzgebung zu erarbeiten.

Bern, 20. April 2011

 

 
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