Mit seinem heutigen Urteil verpflichtet das Bundesgericht Schweizer Banken zur Lieferung von Kundendaten an ausländische Staaten, selbst wenn diese über keinerlei konkrete Verdachtsmomente verfügen. Dieser Entscheid – unter fragwürdiger Mitwirkung der Schweizer Behörden – stellt sämtliche ausländischen Kunden von Schweizer Banken unter Generalverdacht und schwächt damit unseren Finanzplatz.
Die französischen Steuerbehörden ersuchten die Schweizer Behörden um Amtshilfe, um an die Angaben französischer UBS-Kunden aus den Jahren 2006 und 2008 zu gelangen. Über konkrete Hinweise, dass die unbekannten französischen Kontoinhaber Steuern hinterzogen hätten, verfügen die französischen Behörden nicht. Dies und die damalige Rechtslage waren auch der Grund, weshalb das Bundesverwaltungsgericht die Herausgabe der Kundendaten klar untersagt hatte.
Schweizer Banken unattraktiv für ausländische Kunden
Der heutige unverständliche Leitentscheid des Bundesgerichts hat schwerwiegende Auswirkungen auf den Schweizer Finanzplatz. Denn damit erlaubt die Schweizer Justiz ausländischen Steuerbehörden, ohne ausreichende Verdachtsmomente, die Herausgabe von Bankkundendaten zu verlangen («fishing expedition»). In der Konsequenz bedeutet dies: Wer über ein Konto bei einer Schweizer Bank verfügt, setzt sich alleine schon damit dem Verdacht aus, Steuern zu hinterziehen, und darf durchleuchtet werden. Als wäre dies nicht schon genug, läuft die UBS nun auch noch Gefahr, dass Frankreich die erlangten Kundendaten für ein laufendes Strafverfahren gegen die Schweizer Grossbank missbraucht. Dies bedeutet einen Bruch mit den Prinzipien der grenzüberschreitenden Amtshilfe in Steuersachen, namentlich mit dem Spezialitätenprinzip.
Ausland hat es auf Schweizer Steuereinnahmen abgesehen
Die SVP ist schockiert, dass die eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) die französischen Behörden beim Ersuchen um Amtshilfe offenbar gar aktiv beraten und unterstützt hat. Einmal mehr scheint es der Schweiz wichtiger als Musterschüler bei internationalen Organisationen wie der OECD dazustehen. Es ist nicht Aufgabe der Schweizer Bundesbehörden, den – durch sozialistische Experimente finanziell marode gewordenen – französischen Staat oder andere Staaten bei ihrem Kreuzzug auf Kosten unseres Finanzplatzes und der dazugehörigen Arbeitsplätze zu unterstützen.