Medienmitteilung

Ungleiche Beurteilung ist eine politische Abrechnung

(SVP) Die Rechtskommission des Nationalrates hat heute mit 14 zu 10 Stimmen ihren Entscheid bestätigt an der Aufhebung der Immunität von Nationalrat Toni Brunner festzuhalten. Nachdem im Zuge der…

Die Rechtskommission des Nationalrates hat heute mit 14 zu 10 Stimmen ihren Entscheid bestätigt an der Aufhebung der Immunität von Nationalrat Toni Brunner festzuhalten. Nachdem im Zuge der Affäre um die Absetzung von Staatsanwalt Roschacher bei den weiteren beteiligten Personen auf dieselbe Massnahme verzichtet wurde, zeigt dieser Entscheid einmal mehr, wie aufgrund parteipolitischer Spielchen die Rechtsgleichheit verletzt wird.

Beim Entscheid die Immunität von SVP-Präsident Brunner aufzuheben handelt es sich um eine rein politisch motivierte Vorverurteilung. Die nationalrätliche Rechtskommission verletzt die rechtsstaatlichen Grundsätze in grober Weise. Dasselbe Gremium hat noch vor wenigen Wochen im selben Zusammenhang die Aufhebung der parlamentarischen Immunität von Lucrezia Meier-Schatz, alt Nationalrat Jean-Pierre Glasson und drei Vertretern der Bundesanwaltschaft abgelehnt.

Diese Ungleichbehandlung des SVP-Vertreters zeigt erneut, dass die Rechtsgleichheit für die Nationalratskommission – im Gegensatz zu derjenigen des Ständerates – keinen entsprechenden Stellenwert mehr hat. Vielmehr opfert man zentrale Werte des Rechtsstaates zu Gunsten einer kleinlichen, parteipolitischen Abrechnung.

Die SVP und Nationalrat Brunner zählen weiterhin darauf, dass die (relative) Immunität ein parlamentarisches Grundrecht darstellt und dass sich im Plenum die Mehrheit des Parlaments dieser Auffassung anschliesst.

Bern, 13. Februar 2009

 
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