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Medienmitteilung

VBS-Millionendeal(s): Transparenz muss her!

DIE WELTWOCHE deckt in ihrer aktuellen Ausgabe ein mehr als fragwürdiges Immobiliengeschäft im VBS auf. Durch diesen geheimen Deal sollte der Bau einer neuen Eishalle in Langnau ermöglicht werden…

(SVP) DIE WELTWOCHE deckt in ihrer aktuellen Ausgabe ein mehr als fragwürdiges Immobiliengeschäft im VBS auf. Durch diesen geheimen Deal sollte der Bau einer neuen Eishalle in Langnau ermöglicht werden, dies auf Kosten der Steuerzahler. Die SVP will vollständige Transparenz über diesen Fall und verlangt in einer Motion, dass alle Geschäfte des Verteidigungsdepartements der letzten vier Jahre überprüft werden.

Der Verkauf des Zeughauses neben der alten Ilfishalle sollte eigentlich ganz diskret ablaufen. 30’000 Quadratmeter Land an erstklassiger Lage wurden zu einem Spottpreis vom VBS und dem zuständigen Bundesrat an die Gemeinde Langnau verkauft. Die Käuferin bezahlte dafür 1.57 Millionen Franken, dies obwohl das Areal einen rund zehn Mal höheren Marktwert hatte. Im Gegenzug verpflichtete sich die Gemeinde Langnau, den Platz dem lokalen Eishockeyverein im Gratisbaurecht zur Verfügung zu stellen. Dass dieser Verein zufälligerweise von einem engen Vertrauten und Parteikollegen des Verteidigungsministers präsidiert wird, ist kaum ein Zufall. Vielmehr ging es hier um einen Freundschaftsdienst unter Politikern, ein Deal, der den eidgenössischen Steuerzahler unbemerkt 15 Millionen Franken gekostet haben soll.

Der durch DIE WELTWOCHE bekannt gemachte Fall offenbart ein korruptionsähnliches System. Das Verscherbeln des betroffenen Zeughausareals zu diesem Preis kann wirtschaftlich nicht begründet werden. Vielmehr wurde hier willkürlich einem Verbündeten ein Vorteil geschaffen und die Bundeskasse um die entsprechenden Millionen erleichtert.

Nun muss sofort Transparenz geschaffen werden. Die SVP verlangt die Aufklärung dieser Vorgänge durch eine anerkannte externe Revisionsgesellschaft. Es gilt nun, alle durch das VBS getätigten Beschaffungsgeschäfte sowie die Liegenschafts- und Landverkäufe der letzten vier Jahre nach dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Ausserdem muss festgestellt werden, ob die relevanten verfahrenstechnischen Grundsätze, wie etwa eine öffentliche Ausschreibung, eingehalten wurden und ob im Verkaufsvertrag verankerte Vorschriften bezüglich Nutzung rechtlich überhaupt haltbar sind. Das Resultat des Berichts soll der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Bern, 11. September 2008

 
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