Die SVP fordert den Bundesrat auf, die ausserordentliche Lage zu beenden. Insbesondere Veranstalter und die Gastronomie leiden nach wie vor enorm unter den längst nicht mehr notwendigen Einschränkungen. Es geht nicht an, dass der Bundesrat die strikten Restriktionen für die Wirtschaft und den Tourismus aufrecht erhält, während er gleichzeitig in wenigen Tagen – gegen den Willen der SVP – die Grenzen für den Personenverkehr öffnen will und Tausende von Menschen von den Behörden völlig unbehelligt illegale Demonstrationen durchführen können. Weiter spricht sich die SVP-Fraktion einstimmig gegen die Wahl des CVP-Kandidaten Alberto Fabbri ans Bundesstrafgericht aus.
In ihrer heutigen Sitzung hat die SVP-Fraktion einstimmig die Forderung verabschiedet, das Notrecht aufzuheben und die verfassungsmässige Ordnung wiederherzustellen. Insbesondere sind jetzt die Restriktionen wie die Abstandsregeln für die Gastronomie und das Gewerbe zu beenden. Zudem sind Veranstaltungen mit über 300 Personen zuzulassen und auf die Sperrstunde um Mitternacht ist zu verzichten. Es geht nicht an, dass der Bundesrat – gegen den Willen der SVP – am 15. Juni sämtliche Grenzen wieder für den freien Personenverkehr öffnet und die Behörden tausende Menschen ohne Einhaltung des Sicherheitsabstandes demonstrieren lassen, während gleichzeitig Wirte und andere Gewerbetreibende, insbesondere Veranstalter, so massiv eingeschränkt werden, dass sie kaum wirtschaftlich arbeiten können.
Die Fraktion hat sich ebenfalls einstimmig dagegen ausgesprochen, den CVP-Kandidaten Alberto Fabbri ans Bundesstrafgericht zu wählen. Alberto Fabbri war 2007 aktenkundig Teil einer Verschwörung gegen den damaligen Justizminister Christoph Blocher. Dieser habe, so lautete der nachweislich falsche Vorwurf, bei der Absetzung des damaligen Bundesanwaltes Valentin Roschacher im Hintergrund die Fäden gezogen. Alberto Fabbri hatte die parlamentarische Geschäftsprüfungskommission in der Affäre um Bundesanwalt Roschacher nachweislich in die Irre geführt. Es ist daher davon auszugehen, dass Alberto Fabbri nicht über die charakterlichen Eigenschaften verfügt, um den hohen Anforderungen zu genügen, die an eines der höchsten Richterämter geknüpft sind.
Die Schweiz und nicht der EU-Gerichtshof entscheidet über die Ausschaffung krimineller Ausländer
Die SVP-Fraktion lehnt es einstimmig ab, die EU-Rückführungsrichtlinie für die strafrechtliche Landesverweisung zu übernehmen. Dies zumal Drittstaaten wie die Schweiz explizit nicht verpflichtet sind, diese Richtlinie zu übernehmen. Bei deren Übernahme würde nicht mehr die Schweiz, sondern der EU-Gerichtshof über die Ausschaffung von ausländischen Kriminellen entscheiden.
Dem Bundesgesetz «Polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus», das der Polizei zusätzliche Instrumente in der Terror-Bekämpfung in die Hand geben will, stimmt die SVP-Fraktion hingegen zu. Allerdings ist nach Ansicht der SVP das Gesetz so zu ergänzen, dass zur Verhinderung von Terroranschlägen neben den milden Mitteln wie Meldepflicht, Rayonverbot und Hausarrest auch eine gesicherte Unterbringung – sprich Präventivhaft – für terroristische Gefährder möglich ist.
Bund soll mit Nationalbank-Ausschüttungen die Corona-Schulden tilgen
Das Corona-Wirtschaftspaket des Bundes beläuft sich mittlerweile auf 70 Milliarden Franken. Dies und die durch die aktuelle Wirtschaftskrise wegbrechenden Steuereinnahmen führen dazu, dass sich das Defizit Ende Jahr voraussichtlich auf über 50 Milliarden Franken belaufen wird. Die SVP-Fraktion unterstützt die Motion der Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK-N), die den Bundesrat beauftragt, den Bundesanteil an den zusätzlichen Ausschüttungen sowie an der ordentlichen Ausschüttung der Schweizerischen Nationalbank vollumfänglich zum Abbau der Corona-Schulden zu verwenden. Und zwar so lange, bis die Bundesschulden wieder auf dem Stand vor der Corona-Krise liegen.