Medienmitteilung

Verfassungsgerichtsbarkeit: Angriff auf die Volksrechte

Der von der nationalrätlichen Rechtskommission gefällte Beschluss zur Einführung der Verfassungsgerichtsbarkeit ist ein massiver Angriff auf die direkte Demokratie. Die Einführung einer…

Der von der nationalrätlichen Rechtskommission gefällte Beschluss zur Einführung der Verfassungsgerichtsbarkeit ist ein massiver Angriff auf die direkte Demokratie. Die Einführung einer Verfassungsgerichtsbarkeit ist entschieden abzulehnen. Sie würde zu einer verstärkten Politisierung der Justiz führen und Kompetenzen vom Stimmbürger und dem Parlament an Gerichte verlagern. Letztlich werden damit die Volksrechte geschwächt. Eine solche Aufweichung der Volksrechte kann nicht hingenommen werden.

Die SVP lehnt die Einführung einer Verfassungsgerichtsbarkeit ab. Die von der Rechtskommission des Nationalrates vorgeschlagene Streichung von Art. 190 der Bundesverfassung, welcher die Bundesgesetze und das Völkerrecht als massgebendes Recht für die Gerichte definiert, würde eine erhebliche Schwächung der Volksrechte bedeuten, einem Richterstaat Vorschub leisten und zu einer verstärkten Politisierung der Justiz führen. Bei der Frage der Verfassungsgerichtsbarkeit geht es nicht in erster Linie um das konkrete Verhältnis zwischen Verfassung und Bundesgesetzen, sondern vielmehr um die zentrale Frage, wer für die Konkretisierung unbestimmter Verfassungsbegriffe zuständig ist. Eine Streichung von Art. 190 der Bundesverfassung würde dazu führen, dass Richter über die Köpfe des Parlaments und der Bevölkerung hinweg Bundesgesetze oder Teile davon für verfassungswidrig erklären könnten. Dies, obwohl Parlament und Volk das entsprechende Bundesgesetz bewusst so formulierten und andere Faktoren stärker gewichteten als Verfassungsbestimmungen, die aufgrund ihrer Formulierung verschiedene Interpretationsmöglichkeiten zulassen. Die Einführung einer Verfassungsgerichtsbarkeit würde zu einer bedeutsamen Rechtsunsicherheit führen, weil auf die Vorschriften in Bundesgesetzen kein Verlass mehr wäre. Zudem würden die Gerichtsverfahren länger dauern und mehr Kosten verursachen. Die Verfassungsgerichtsbarkeit zeugt letztlich von einem unberechtigten Misstrauen gegenüber dem Volk als Souverän.

Um die Rechtssicherheit zu erhöhen, ist vielmehr in Art. 190 der Bundesverfassung die Massgeblichkeit des Völkerrechts zu streichen. Dadurch könnte die Situation vermieden werden, dass Bundesgesetze und völkerrechtliche Bestimmungen sich widersprechen. Die demokratischen Entscheide des Souveräns hätten damit Vorrang.

Bern, 24. Juni 2011 

 
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