Die heute vom Bundesrat verabschiedete Vorlage zu einem Integrationsgesetz wurde gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf weiter verschlechtert und ist völlig inakzeptabel. Neu soll gar ein…
Die heute vom Bundesrat verabschiedete Vorlage zu einem Integrationsgesetz wurde gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf weiter verschlechtert und ist völlig inakzeptabel. Neu soll gar ein Rechtsanspruch auf eine Niederlassungsbewilligung geschaffen werden und diese soll auch bei Nichterfüllung der Integrationskriterien nicht mehr entzogen werden dürfen. Die Vorlage wird beschönigend als „Fördern und Fordern von Integration“ verkauft. Doch bei genauer Betrachtung ist nur das Fördern übriggeblieben. Und dieses Fördern soll Bund, Kantone und Gemeinden jährlich über 100 Millionen Franken kosten. Die Umbenennung des Ausländergesetzes (AuG) in Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG) setzt dieser Politik schliesslich die Krone auf. Integration wird offiziell zur Staatsaufgabe, die Verantwortung der Ausländerinnen und Ausländer ist mit der Lupe zu suchen. Die SVP wird diese Vorlage vehement bekämpfen.
Obwohl sich das Volk mit der Ablehnung des Gegenentwurfs zur Ausschaffungsinitiative deutlich gegen einen „Integrationsartikel“ in der Bundesverfassung ausgesprochen hat, boxt Bundesrätin Sommaruga nun eine Vorlage im Bundesrat durch, die genau in diese Richtung geht. Vergeblich wartet das Volk hingegen heute noch auf eine Vorlage zur angenommenen Ausschaffungsinitiative. Klarer könnte der Bundesrat seine Nichtrespektierung des Volkswillens nicht zum Ausdruck bringen.
Integration ist Aufgabe der Zugewanderten
Die SVP unterstreicht einmal mehr, dass Integration in jedem Land primär die Aufgabe der Zugewanderten und keine Aufgabe des Staates ist. Sie ist Voraussetzung für den Verbleib im Land. Die heute vom Bundesrat verabschiedete Vorlage macht hingegen daraus eine zentrale Staatsaufgabe, für welche jährlich dreistellige Millionenbeträge investiert werden sollen. Die Erhöhung der Förderbeiträge mit der damit verbundenen Verpflichtung der Kantone, nachzuziehen, ist sowohl aus finanzpolitischer wie auch aus staatspolitischer Sicht völlig inakzeptabel. Nach der Asylindustrie will der Bundesrat nun auch noch eine zentralistische Integrationsindustrie installieren und fördern.
Der Bundesrat geht jedoch noch weiter. Er will nicht nur die Integration nach dem Giesskannenprinzip fördern, er will gar einen Rechtsanspruch auf die Niederlassungsbewilligung im Gesetz festschreiben. Damit könnten neu mit Beschwerden durch alle Instanzen Niederlassungsgesuche bis ans Bundesgericht gezogen werden. Damit entsteht eine eigentliche Kaskade von Rechtsansprüchen durch Ausländer an den Staat. Nach dieser Logik ist klar, dass wer, auf welche Weise auch immer, in unser Land kommt, davon ausgehen darf, dass er sich niederlassen und sich schliesslich einbürgern lassen kann. Vorläufig Aufgenommene sollen einen Rechtsanspruch auf Aufenthaltsbewilligung erhalten, danach soll ein Rechtsanspruch auf Niederlassungsbewilligung eingeführt werden und schliesslich auch auf Einbürgerung. Wer genug lange in der Schweiz ausharrt, soll somit automatisch einen Rechtsanspruch auf den Schweizer Pass erhalten.
Schliesslich umgeht der Bundesrat in verschiedenen Artikeln eine politische Diskussion über heikle Punkte (wie z.B. ob vorläufig Aufgenommene ebenfalls zur Zielgruppe für Integrationsförderung gehören oder welche Sprachkenntnisse vorausgesetzt werden), indem er deren Ausgestaltung in die Kompetenz des Bundesrates legt.
Kurzum, die Vorlage ist ein Musterbeispiel, wie der Bundesrat den Willen des Volkes und die Eigenständigkeit der Kantone missachtet und seine large Ausländerpolitik durchsetzen will. Die SVP wird dies nicht zulassen und diese völlig missratene Gesetzesrevision mit aller Kraft bekämpfen.