Nach langem hin und her zwischen National- und Ständerat ist der Entscheid zur Verteilung der überschüssigen Goldreserven der Nationalbank gefallen. Zu zwei Dritteln sollen die Goldreserven den…
(SVP) Nach langem hin und her zwischen National- und Ständerat ist der Entscheid zur Verteilung der überschüssigen Goldreserven der Nationalbank gefallen. Zu zwei Dritteln sollen die Goldreserven den Kantonen und zu einem Drittel dem Bund zukommen. Die AHV geht leer aus.
Der nun vorliegende Entscheid, dass der Bund sieben Mia. und die Kantone 14 Mia. Franken aus den überschüssigen Goldreserven erhalten werden, ist in höchstem Masse unbefriedigend. Nicht nur der Volkswille, sondern auch klare rechtliche Grundlagen wurden missachtet. Der Bundesrat hat stets beteuert, ohne separate Rechtsgrundlage könne das besagte Gold nicht verteilt werden. Nun soll dies alles plötzlich nicht mehr gelten, und „bestehendes Recht“ kann laut Bundesrat Merz einfach „nachvollzogen“ werden. Mit dieser unüberlegten Lösung wird auch die Mitsprache des Volkes verhindert – und dies, nachdem die Regierung mit ihrem Projekt „Solidaritätsstiftung“ kläglich Schiffbruch erlitten hat.
Die SVP hat immer verlangt, dass das Volksvermögen der AHV zugeführt wird. Davon hätten alle profitiert. Doch der Ständerat hat anders entschieden. Nun werden die 21 Mia. Franken an den Bund und die Kantone verteilt, und niemand weiss, was dort mit diesem Geld genau geschieht. Sicher ist einzig, dass die Koalition aus SP, FDP und CVP genügend Ideen haben wird, neue Staatsaufgaben zu schaffen und so die Ausgaben weiter zu erhöhen. Dies bedeutet: Die Staats- und mittelfristig auch die Fiskalquote werden weiter ansteigen, was die Rahmenbedingungen für Wirtschaft und das Gewerbe weiter verschlechtert.
Die SVP wird diese sorglose Verschleuderung von Volksvermögen bekämpfen. Folgende Massnahmen wird die Partei ergreifen:
Bern, 16. Dezember 2004