Medienmitteilung

Volkswahl des Bundesrates stärkt die direkte Demokratie

Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Volksinitiative „Volkswahl des Bundesrates" zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die SVP ist enttäuscht über die ablehnende Haltung des Bundesrates zu…

Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Volksinitiative „Volkswahl des Bundesrates" zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die SVP ist enttäuscht über die ablehnende Haltung des Bundesrates zu ihrer Volksinitiative. Die Volkswahl bedeutet einen Ausbau und eine Stärkung der direkten Demokratie. Die Initiative fordert, dass neu das Volk und nicht mehr das Parlament den Bundesrat wählen kann. Dieses System entspricht dem bewährten Wahlprozedere für die Regierungen in allen Kantonen.

Die Volksinitiative „Volkswahl des Bundesrates" setzt einen Kontrapunkt gegen aktuell laufende Bestrebungen, die Volksrechte einzuschränken. Die Ausweitung der Ungültigkeitsgründe für Volksinitiativen, die materielle Vorprüfung mit Warnhinweisen auf den Unterschriftenbogen, die Verfassungsgerichtsbarkeit oder die institutionelle Anbindung an die EU sind Projekte von Bundesrat und Parlament, welche die direkte Demokratie einschränken wollen. Die SVP geht in die entgegengesetzte Richtung und kämpft für die Stärkung der Volksrechte und der direkten Demokratie. Die Mitspracherechte der Bürgerinnen und Bürger gewinnen vor dem Hintergrund grosser politischer und wirtschaftlicher Herausforderungen auch im internationalen Umfeld immer mehr an Bedeutung. Für die Schweiz waren die direkte Demokratie und die gut ausgebauten Volksrechte stets ein Garant für Wohlstand, Sicherheit und Stabilität. Die SVP fordert nun jene Kreise, welche sich bereits früher für eine Volkswahl des Bundesrates eingesetzt haben, auf, das Anliegen im Parlament und vor der Abstimmung ebenfalls tatkräftig zu unterstützen.

Das will die Initiative:

  • Wahlgremium für den Bundesrat bildet neu das Schweizer Volk und nicht mehr das Parlament. Dies entspricht dem bewährten Modell der Regierungsratswahlen in den Kantonen. Die Volkswahl bringt eine Stärkung der direkten Demokratie und eine bessere Kontrolle der Macht. Ebenso wird der Bundesrat gestärkt, da er direkt durch das Volk legitimiert wird.
  • Die Volkswahl des Bundesrates findet alle vier Jahre gleichzeitig mit den Nationalratswahlen statt. Damit braucht es keine zusätzlichen, teuren Kampagnen für die Bundesratswahlen.
  • Der lateinischen Schweiz werden mindestens zwei Sitze garantiert. Dank dem geometrischen Mittel ist dafür gesorgt, dass sie ihre Kandidaten überdurchschnittlich gewichten kann und nicht einfach durch die Deutschschweiz überstimmt wird. Damit wird der Schutz der lateinischen Schweiz, im Bundesrat angemessen vertreten zu sein, explizit in der Verfassung garantiert. Dies ist im Gegensatz zu heute eine Verbesserung.
  • Das Wahlsystem richtet sich nach dem Majorz. Und zwar gemäss demjenigen System, bei dem zur Ermittlung des absoluten Mehrs alle gültigen Kandidatenstimmen (ohne leere Stimmen) durch die Anzahl der zu wählenden Bundesräte geteilt werden und das Resultat anschliessend geteilt wird durch zwei plus eine Stimme. Dieses Majorzverfahren – welches in den meisten Kantonen angewendet wird – kommt dem Proporzverfahren sehr nahe, weil das absolute Mehr nicht ungebührlich hoch angesetzt ist und es damit nicht zwingend zu einem zweiten Wahlgang kommt.

 

 
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