Medienmitteilung

Volkswillen höher gewichten als internationales Recht

Die SVP begrüsst den Vorentwurf zur Umsetzung der lebenslangen Verwahrung nicht therapierbarer, extrem gefährlicher Sexual- und Gewaltstraftäter, der nun in die Vernehmlassung geht. Das…

(SVP) Die SVP begrüsst den Vorentwurf zur Umsetzung der lebenslangen Verwahrung nicht therapierbarer, extrem gefährlicher Sexual- und Gewaltstraftäter, der nun in die Vernehmlassung geht. Das internationale Recht darf nicht dazu missbraucht werden, den Volkswillen auszuschalten. Zudem darf der Vorentwurf in der Vernehmlassung auf keinen Fall abgeschwächt oder verwässert werden.

Die Arbeitsgruppe, unter Einbezug der Initiantinnen der Verwahrungsinitiative, hat nach Ansicht der SVP eine brauchbare Grundlage für die Umsetzung der lebenslangen Verwahrung und die damit verbundene Änderung des Strafgesetzbuches geschaffen.

Die lebenslange Verwahrung soll in unserem Land als Höchststrafe gelten. Das vorgeschlagene, mehrstufige Verfahren bei deren Umsetzung, wird dem gerecht. Als kritisch beurteilt die SVP nur den dritten Punkt des Verfahrens. Dieser lautet: „Zeigt die Behandlung, dass sich die Gefährlichkeit des Täters erheblich verringert hat und weiter verringern lässt, so hebt das Gericht die lebenslängliche Verwahrung auf und ordnet die ordentliche Verwahrung oder eine therapeutische Behandlung an.“ Wenn diese Formulierung dazu führen sollte, dass verwahrte Täter trotz allem eine Chance auf Freilassung bekommen, dann wäre der Volkswille nach dem deutlichen JA zur Verwahrungsinitiative nicht richtig interpretiert worden.

Positiv beurteilt die SVP die Neuerung, dass lebenslange Verwahrungen auch nachträglich angeordnet werden können, wenn die Voraussetzungen dafür bereits zum Zeitpunkt des Urteils bestanden hätten.

Die SVP ist sich bewusst, dass die lebenslange Verwahrung mit hohen Kosten verbunden ist. Doch der Schutz der Gesellschaft vor gefährlichen Straftätern geht hier vor.

Bern, 15. September 2004

 
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