Medienmitteilung

Vorlage zur Unzeit

Für die SVP ist es nicht nachvollziehbar, weshalb der Bundesrat gerade jetzt die Vernehmlassung zur Unternehmenssteuerreform III eröffnet und rasch eine Vereinbarung mit der EU zur Unternehmensbesteuerung anstrebt.

Für die SVP ist es nicht nachvollziehbar, weshalb der Bundesrat gerade jetzt die Vernehmlassung zur Unternehmenssteuerreform III eröffnet und rasch eine Vereinbarung mit der EU zur Unternehmensbesteuerung anstrebt. Zum einen ist der internationale Rahmen noch unklar, nachdem die OECD ihre weiteren Absichten im Steuerbereich (BEPS-Projekt) bisher nicht genügend klar definiert hat. Zudem ist für die SVP zwingend, dass mit Blick auf die EU das Dossier Unternehmenssteuerreform III mit anderen EU-Dossiers zu verknüpfen ist, welche derzeit offen sind. Inhaltlich wird die SVP zudem verschiedene Verbesserung der steuerlichen Konkurrenzfähigkeit fordern. Absolut indiskutabel ist vor diesem Hintergrund die Einführung einer schädlichen Kapitalgewinnsteuer oder einer Wegzugssteuer.

Für die SVP ist es von grundlegender Bedeutung für den Standort Schweiz, dass Anpassungen im Steuerbereich – sofern sie überhaupt notwendig sind – zu einer Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen führen müssen. Der vorhandene internationale Spielraum ist dabei konsequent zu nutzen. Der Stand des diesbezüglich relevanten OECD Projekts (Base Erosion and Profit Shifting BEPS) ist indes beispielsweise noch nicht genügend klar, um den künftigen internationalen Rahmen zu kennen.

Pfand für Verhandlungen mit der EU

Die SVP ist zudem ebenfalls der Meinung, dass das Dossier Unternehmenssteuerreform III zwingend mit anderen bedeutenden EU-Dossiers zu verknüpfen ist. Während die Schweiz mit der Unternehmenssteuerreform III allenfalls bereit ist, gegenüber der EU bedeutende Konzessionen ausserhalb der bestehenden bilateralen Abkommen zu machen, verlangt die Schweiz die Neuverhandlung des Personenfreizügigkeitsabkommens. Aus diesem Grund fordert die SVP die Sistierung der Unternehmenssteuerreform III und endlich klare Bemühungen des Bundesrates für seriöse Verhandlungen mit der EU, um einen gegenseitigen Interessenausgleich zu erzielen.

Steuerliche Konkurrenzfähigkeit verbessern

Inhaltlich sind für die SVP bei der Unternehmenssteuerreform III insbesondere folgende drei Punkte zentral:

  1. Die SVP verlangt, dass der vom Bundesrat vorgeschlagene Massnahmen-Mix überarbeitet wird: Breitere Lizenzbox, weitergehende zinsbereinige Gewinnsteuer, Abschaffung der Kapitalsteuer und keine jährliche Reingewinnmindestbesteuerung von 20%. Eine Flexibilisierung des Massgeblichkeitsprinzips ist derzeit nur in Bezug auf Step-ups erwähnt. Das ist zu wenig umfassend und bietet keine Möglichkeit, auf künftige Veränderungen im Standortwettbewerb reagieren zu können. Die zahlreichen Handelsgesellschaften haben so mittelfristig keine Lösung, was diese zum Wegzug an attraktivere Steuerstandorte bewegen wird.
  2. Die SVP lehnt die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer und einer Wegzugssteuer sowie zusätzliche Steuerinspektoren ab.
  3. Die SVP fordert eine faire Anpassung des Ressourcenausgleichs, der den unterschiedlichen Gegebenheiten in den Kantonen Rechnung trägt, sowie als vertikale Ausgleichsmassnahme eine Senkung des Bundesgewinnsteuersatzes auf 7,5%.
 
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