Vorschlag des Bundesrates verschärft die Probleme der Personenfreizügigkeit, statt diese zu lösen!

In einer überstürzten Aktion versucht der Bundesrat, den bedrohlichen Nachteilen der ungehinderten Personenfreizügigkeit und der largen Flüchtlingspolitik zu begegnen. Die schwerwiegenden Nachteile lassen sich nicht mehr verschweigen, und sie werden mit unsicherer Wirtschaftslage noch zunehmen. Ob die oberflächlichen Massnahmen des Bundesrates tauglich und wirkungsvoll sind, ist zu prüfen. Doch schon heute kann gesagt werden: Der Vorschlag einer neu zu schaffenden Überbrückungsrente ist unbrauchbar. Er verkennt das Problem und wird dazu führen, dass ältere Arbeitnehmer mit einer Überbrückungsrente abgespiesen werden, leichter entlassen und durch jüngere, billigere Ausländer dank der Personenfreizügigkeit ersetzt werden. Die SVP lehnt dies entschieden ab.

Mit dem heute vorgestellten Massnahmenpaket räumt der Bundesrat endlich die grossen Nachteile ein, die das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU bringt. Dies vor allem auch für ältere Arbeitnehmende, die zunehmend durch junge, günstigere ausländische Arbeitskräfte ersetzt werden.

Die SVP lehnt den Lösungsvorschlag des Bundesrates ab, für ältere Arbeitslose eine Überbrückungsrente zu schaffen. Die SVP fordert Arbeit und keine Rente für ältere Schweizer Arbeitnehmende! Eine solche Rente würde denn auch massiv mehr Schaden als Nutzen bringen, weil sie gerade den gegenteiligen Anreiz setzen würde: Unternehmen könnten nach Einführung einer Überbrückungsrente ältere Arbeitnehmende noch leichter entlassen und gleichzeitig die Verantwortung auf den Staat abschieben. Auch wäre eine Übergangsrente ein klarer Widerspruch zur angekündigten AHV-Revision: Man kann nicht ältere Arbeitnehmende früher in Rente schicken und gleichzeitig das Rentenalter erhöhen. Die vorgeschlagene Lösung würde schnell und steigend erhebliche finanzielle Mittel beanspruchen, die SVP lehnt diese Finanzierung sowohl durch Steuergelder als auch über Lohnprozente dezidiert ab. Es darf nicht sein, dass die Steuerzahler noch stärker belastet werden, oder dass die Lohnnebenkosten weiter steigen.

Die Lösung: Die Schweiz muss die Zuwanderung eigenständig steuern
Der Bundesrat muss das Übel bei der Wurzel packen und endlich die Massenzuwanderung begrenzen, wenn er das Problem der Benachteiligung älterer Schweizer Arbeitnehmender auf dem Arbeitsmarkt ernsthaft lösen will. In den letzten 13 Jahren sind rund eine Million Menschen in die Schweiz eingewandert (siehe Grafik) und noch immer kommen – wenn man zur Personenfreizügigkeit die Migration aus Drittstaaten und dem Asylbereich zählt – jährlich netto gut 80 000 Personen zusätzlich in die Schweiz. Dadurch geraten die Löhne unter Druck: Obwohl die Schweizer Wirtschaft boomt, sanken in den letzten beiden Jahren die Reallöhne. Deshalb muss nun endlich Schluss damit sein, dass wir 500 Millionen EU-Bürgern einen rechtlichen Anspruch auf Einwanderung gewähren.

Dass der Bundesrat mit der Übergangsrente nun eine Schein-Lösung präsentiert, hat zwei Gründe: Zum einen will er damit die Gewerkschaften für das Rahmenabkommen mit der EU gewinnen. Zum andern fürchtet er eine Annahme der Begrenzungsinitiative und will die Stimmbevölkerung mit falschen Rentenversprechen ködern.

Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen machen deutlich, dass es die Begrenzungsinitiative der SVP braucht. Denn diese Massnahmen würden die Schweiz als Einwanderungsland noch attraktiver machen. Beispielsweise indem es EU- und EFTA-Bürgern gestattet wäre, die Schweizer Überbrückungsrente in ihrer Heimat zu beziehen. Oder in dem die Integrationsvorlehre, die heute nur anerkannten Flüchtlingen offensteht, künftig auf alle anderen Ausländer ausgedehnt werden soll.

 
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