Die SVP hat in der Sommersession folgende Vorstösse im Nationalrat eingereicht.
Die SVP hat in der Sommersession 2010 folgende Parlamentarische Initiativen, Interpellationen und Motionen im Nationalrat eingereicht:
Parlamentarische Initiative: Abschaffung des schweizerischen Bankkundengeheimnisses durch US-Gesetz
Der Bundesrat wird beauftragt, gegenüber der amerikanischen Regierung eine offizielle Erklärung ab-zugeben, dass die in der Schweiz domizilierten Banken, Vermögensverwalter und Fondsanbieter aufgrund des im schweizerischen Recht verankerten Bankkundengeheimnisses der US-amerikanischen Steuerbehörde IRS nur in bestimmten Fällen der Amts- und Rechtshilfe und nur indirekt über die zuständigen eidgenössischen Behörden Daten über ihre US-Kunden zustellen dürfen. Die erwähnten Institute würden sich bei einer generellen Übermittlung der Personendaten all ihrer US-Kunden nach schweizerischem Recht strafbar machen.
Parlamentarische Initiative: Abstimmungsempfehlung bei Volksinitiative und Gegenvorschlag
Art. 102 Abs. 2 des Parlamentsgesetzes ist dahingehend zu ändern, dass die Bundesversammlung in ihrer Abstimmungsempfehlung den Stimmberechtigten in denjenigen Fällen, in denen die Bundesversammlung einer Initiative einen Gegenvorschlag gegenüberstellt, die Initiative zur Annahme zu empfehlen.
Motion: Entwicklungshilfe nur gekoppelt an kooperatives Verhalten im Asyl- und Ausländerbereich
Der Bundesrat wird beauftragt, die Leistungen der Entwicklungshilfe an die Kooperation der jeweiligen Staaten bei der Rückübernahme von abgewiesenen Asylbewerbern und illegalen Ausländern zu koppeln. Er wird aufgefordert, die gesetzliche Grundlage zu schaffen, um die staatlichen Beiträge (insbesondere Entwicklungshilfe, ausgenommen Katastrophenhilfe) und Schuldenerlässe an Staaten einzustellen, die sich bei der Rückübernahme von abgelehnten Asylbewerbern und illegalen Ausländern nicht kooperativ verhalten.
Motion: Situationsanalyse der Folgen von Schengen und Dublin
Der Bundesrat wird beauftragt, eine detaillierte Situationsanalyse der Folgen des Beitritts zu den Assoziierungsabkommen von Schengen und Dublin (inkl. Vollkostenrechnung) vorzulegen. Insbesondere die Mehrbelastungen für den Bundeshaushalt in finanzieller und personeller Hinsicht sind genau aufzulisten. Bis diese Analyse vorliegt gilt ein Moratorium für neue Schengen-Weiterentwicklungen und damit verbundene Zusatzausgaben.
Interpellation: Vollkostenrechung für Schengen
Schengen ist seit Monaten negativ in den Schlagzeilen. Der Preis für die weggefallenen Grenzkontrollen – in Form von teuren Ersatzmassnahmen – ist unverhältnismässig hoch und die enorme Schengen-Aussengrenze gilt über weite Strecken als praktisch unschützbar. Bezeichnend für die Schwächen des Konzepts ist das Drama rund um die Aufrüstung und Modernisierung des Schengen-Informationssystems (SIS). Für dieses in Bezug auf die innere Sicherheit des Schengenraums lebenswichtige System wurden 2001 eine Aufrüstungszeit von 5 Jahren und 15,5 Mio. Euro Kosten veranschlagt. Im neuesten Fahrplan der EU-Kommission wird das erste Quartal 2013 als frühester Termin für den Start von SIS-II genannt, aber ohne jegliche Garantie. Über die Kosten sind keine einheitlichen Angaben mehr erhältlich, die Bandbreite reicht bis zu 143 Mio. Euro, wobei je nach Quelle zwischen 60 und 70 Millionen bereits ausgegeben seien. Die österreichische Ministerin Fekter sprach von „verdichteten Hinweisen auf Missmanagement“ (vgl. NZZ vom 4. Juni 2010, S. 7).
Aus schweizerischer Sicht drängt sich folgende Frage auf: Wie hoch sind die für die Schweiz angefallenen Kosten, welche seit der Volksabstimmung über den Schengen-Beitritt der Schweiz am 5. Juni 2005 bis zum 30. Juni 2010 für sämtliche im Zusammenhang mit der Teilnahme an den Schengen-Verträgen nötig ge-wordenen Massnahmen aufgewendet wurden?
Interpellation: Gefahr einer neuen Immobilienblase in der Schweiz
Die Nachfrage nach Immobilien ist in der Schweiz trotz der gerade erst zu Ende gehenden Wirtschaftskrise sehr hoch und die Preise markant steigend. Banken und Versicherungen weisen hohe Geldbestände auf, welche nach Verwendung als Anlagen (z.B. im Hypothekarmarkt) suchen. Gleichzeitig hält die Schweizeri-sche Nationalbank das Zinsniveau tief, um einer weiteren Verteuerung des Frankens entgegenzuwirken. Der Bundesrat wird gebeten, in diesem Zusammenhang diverse Fragen zu beantworten.