Medienmitteilung

Wachstumstrend bei den Bundesausgaben brechen – Familieninitiative auch finanzpolitisch sinnvoll

Die SVP-Fraktion hat sich heute zu einer vorbereitenden Sitzung im Hinblick auf die Wintersession der Eidgenössischen Räte im Verkehrshaus in Luzern getroffen. Sie hat sich dabei insbesondere mit dem Voranschlage 2014 sowie mit dem Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket (KAP) des Bundes befasst. Dieses Paket ist mit klaren Vorgaben zur Senkung des Ausgabenwachstums zurückzuweisen. Im Voranschlag für das kommende Jahr wurden bereits in der vorberatenden Kommission Anträge auf Ausgabenkürzungen gestellt. Die Fraktion betont zudem, dass die SVP-Familieninitiative auch finanzpolitisch sinnvoll ist.

Die SVP-Fraktion hat sich heute zu einer vorbereitenden Sitzung im Hinblick auf die Wintersession der Eidgenössischen Räte im Verkehrshaus in Luzern getroffen. Sie hat sich dabei insbesondere mit dem Voranschlage 2014 sowie mit dem Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket (KAP) des Bundes befasst. Dieses Paket ist mit klaren Vorgaben zur Senkung des Ausgabenwachstums zurückzuweisen. Im Voranschlag für das kommende Jahr wurden bereits in der vorberatenden Kommission Anträge auf Ausgabenkürzungen gestellt. Die Fraktion betont zudem, dass die SVP-Familieninitiative auch finanzpolitisch sinnvoll ist.

Für die SVP-Fraktion ist es absolut zynisch, dass die anderen Parteien und die Medien vor dem Hintergrund explodierender Ausgaben für Entwicklungshilfe, Aussenpolitik oder Bildung eine Schein-Diskussion über mögliche Steuerausfälle durch die SVP-Familieninitiative führen. Die Initiative entlastet den Staat aus gesamtheitlicher Sicht vielmehr. Würden nur schon 30% der Kinder in der Schweiz unter 15 Jahren einen externen Betreuungsplatz benötigen, hätte dies Kosten von jährlich 4 Milliarden Franken zur Folge. Die Familieninitiative ist deshalb auch finanzpolitisch sinnvoll.

Mit dem KAP hat der Bundesrat erneut eine Mogelpackung vorgelegt, welche entweder Scheinkürzungen in Form eines Transfers von der AHV zur Bundeskasse über eine Zinsanpassung vornimmt oder Massnahmen vorschlägt, die erneut einseitig die Nationalstrassen, die Landwirtschaft und die Armee treffen sollen. Von einer echten Konsolidierung und Aufgabenüberprüfung, wie sie das Parlament bereits mehrfach gefordert hat und wie sie in jedem Unternehmen von Zeit zu Zeit notwendig ist, kann erneut keine Rede sein. Die SVP bietet keine Hand mehr zu irgendwelchen Alibiübungen. Ein Ausgabenwachstum zwischen 2013 und 2017 von +10,1% oder +6,6 Mrd. Franken ist nicht akzeptabel. Deshalb ist am Rückweisungsantrag festzuhalten.

Mit dem Rückweisungsantrag muss der Bundesrat mindestens drei grundsätzliche Varianten unterbreiten, wie folgende Ziele in den Jahren 2014-16 erreicht werden können:

  • Beschränkung des Ausgabenwachstums für die Periode 2014-16 auf maximal das effektive Wirtschaftswachstum (Basis: Rechnung 2012). Allfällige Überschreitungen aufgrund zu optimistischer Prognosen wären im Folgejahr zu kompensieren.
  • Beschränkung der verbindlichen Ausgabenniveaus von Personalbezügen zu Lasten von Personalkrediten für die Periode 2014-16 auf maximal 3 Milliarden Franken.

Dank des Drucks der SVP mit verschiedenen konkreten Anträgen beantragt die vorberatende nationalrätliche Kommission beim Voranschlag 2014 nun mehrheitlich, die Personalausgaben um 50 Mio. CHF und die Sach- und Betriebsausgaben um 150 Mio. CHF zu senken. Die SVP-Fraktion appelliert nun an das finanzpolitische Gewissen der Mitteparteien, ihre im Rahmen des KAP angekündigte Reduktion des Ausgabenwachstums nun konkret beim Voranschlag 2014 umzusetzen.

 
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