Aufgrund des Asyl-Chaos kommen jedes Jahr Tausende kaum integrierbare Ausländer in die Schweiz. Mehrheitlich aus islamischen Ländern. Kriminelle Ausländer werden nicht ausgeschafft – obwohl die Schweizer Bevölkerung es so will. Nun wird Nicht-Integration noch belohnt: Mit Anspruch auf Aufenthalt in der Schweiz.
Der Bundesrat hat entschieden: «Die ausländerrechtliche Situation von Opfern häuslicher Gewalt soll verbessert werden.» Indirekt gibt damit auch der Bundesrat zu: Häusliche Gewalt in der Schweiz hat überdurchschnittlich oft einen Migrationshintergrund.
Was soll sich genau ändern? «Bei Auflösung der familiären Gemeinschaft sollen neu Familienangehörige von Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B), einer Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L) sowie von vorläufig Aufgenommenen (Ausweis F) Anspruch auf eine Aufenthaltsregelung haben, wenn sie Opfer häuslicher Gewalt geworden sind.»
Dieses Berner Beamtendeutsch muss übersetzt werden:
Wer soll neu von dieser Änderung profitieren?
Nicht-Integration wird belohnt
Gleichzeitig soll der Begriff «häusliche Gewalt» ausgedehnt werden. Auf Beamtendeutsch heisst das: «Zudem soll die Aufzählung der möglichen Hinweise auf häusliche Gewalt ergänzt und auf Gesetzesstufe gehoben werden.» Man schafft also zusätzliche Gründe, damit Nicht-Integration am Ende mit einem Rechtsanspruch auf Aufenthalt belohnt wird. Wer prügelt, kann bleiben – und bekommt noch Unterstützung durch den Schweizer Sozialstaat. Die Absurdität der Schweizer Ausländerpolitik kennt buchstäblich keine Grenzen.