Die Selbstbestimmungs-Initiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» wurde heute im Nationalrat mit 127 gegen 67 Stimmen abgelehnt. Die 68-köpfige SVP-Fraktion im Nationalrat hat sich vergebens dafür eingesetzt, dass die Entscheide von Volk und Ständen wieder umgesetzt werden. Der schleichenden Entmachtung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger durch sog. internationales Recht gilt es Einhalt zu gebieten.
Die Zukunft der Schweiz darf nicht von fremden Richtern und politischen Eliten bestimmt werden. Abstimmungs-Ergebnisse dürfen nicht zur Schein-Selbstbestimmung verkommen, zu einer Art Volksbefragung. Unsere direkte Demokratie bedeutet, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Schweiz frei entscheiden, welche Regeln und Gesetze – unter Berücksichtigung des zwingenden Völkerrechts – in unserem Land gelten. Die bewährte Demokratie hat uns Wohlstand, Zufriedenheit und sozialen Frieden gebracht.
Die Selbstbestimmungsinitiative der SVP will zur bewährten, selbstverständlichen Regelung zurückkehren: Schweizer Gerichte sollen bei einem Widerspruch zu internationalem Recht die demokratisch legitimierte Schweizer Bundesverfassung anwenden müssen. Der Vorrang der Bundesverfassung vor dem nichtzwingenden Völkerrecht galt in der Schweiz noch bis vor sechs Jahren. Der Bundesrat schrieb in seinem Bericht zum Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht vom Jahr 2010, dass völkerrechtswidrige Verfassungsbestimmungen umzusetzen sind. Mit einem Urteil vom Oktober 2012 haben jedoch drei Richter einer Abteilung des Bundesgerichtes diese Ordnung, aus ihrer persönlichen weltanschaulichen Überzeugung, auf den Kopf gestellt. Kein Land gewährt dem internationalen Recht einen derartigen Vorrang vor der eigenen Verfassung. Die Selbstbestimmungs-Initiative stärkt unsere Rechtsordnung und sorgt für zuverlässige, stabile Rahmenbedingungen. Dies ist für die Wirtschaft und den Standort Schweiz von elementarer Bedeutung.
Internationales Recht ist einer der Haupttreiber der Regulierungsflut in der Schweiz. Ob neue Vorschriften im Steuerrecht, für die Banken, Sicherheitsvorschriften betreffend Spielsachen oder Vorschriften über Plastikgeschirr – all das kommt zu einem grossen Teil aus internationalem Recht, getrieben von internationalen Organisationen. Die Selbstbestimmungsinitiative bekämpft entsprechend Überregulierung und Bürokratie und stärkt unsere freiheitliche Wirtschaftsordnung.
Mit der Selbstbestimmungs-Initiative wollen wir erreichen, dass Entscheide von Volk und Ständen wieder umgesetzt werden. Wir wollen die verfassungswidrige Entmachtung der Stimmbürger rückgängig machen. Denn der Grund, warum es uns in der Schweiz so gutgeht, ist, dass die Bürger bei uns das Sagen haben – ihre Entscheide also umgesetzt werden. Sei dies, wenn eine Mehrheit der Stimmbürger die Regeln festlegt, nach denen kriminelle Ausländer ausgeschafft werden müssen. Sei dies, wenn eine Mehrheit der Stimmbürger die Zuwanderung in unser Land wieder selber steuern will. Sei dies, wenn eine Mehrheit der Stimmbürger eine lebenslange Verwahrung von gefährlichen Straftätern in die Verfassung schreibt. Sei dies, wenn eine Mehrheit der Stimmbürger verlangt, dass Pädophile nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen.
Aus all diesen Gründen hat heute die SVP-Fraktion im Nationalrat einstimmig JA gesagt zur Selbstbestimmungs-Initiative.
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