Medienmitteilung

Zentralvorstand bestätigt Ausschlussantrag

Der Zentralvorstand der SVP Schweiz hat anlässlich seiner heutigen Sitzung den Antrag der Parteileitung unverändert mit 67 zu 5 Stimmen bei 7 Enthaltungen bestätigt. Frau Bundesrätin Eveline Widmer…

(SVP) Der Zentralvorstand der SVP Schweiz hat anlässlich seiner heutigen Sitzung den Antrag der Parteileitung unverändert mit 67 zu 5 Stimmen bei 7 Enthaltungen bestätigt. Frau Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf wird aufgefordert, ihr Amt in der Regierung niederzulegen und aus der Schweizerischen Volkspartei auszutreten. Falls dieser Austritt nicht erfolgt, muss die Bündner Kantonalpartei Massnahmen ergreifen. Ansonsten wird der Leitende Ausschuss ein Verfahren zum Ausschluss der SVP Graubünden in die Wege leiten.

Nach Abklärungen der Umstände und Hintergründe der Abwahl von Bundesrat Christoph Blocher steht fest:

  • Eveline Widmer-Schlumpf hat ihre Wahl mit der SP vorbereitet, um den parteieigenen SVP-Bundesrat Christoph Blocher aus dem Amt zu verdrängen. Damit hat sie ihr persönliches Interesse und das Interesse der SP über die Interessen der eigenen Partei gestellt.
  • Frau Widmer-Schlumpf hat der Parteispitze mehrmals zugesichert, sie werde im Falle einer Wahl in den Bundesrat keine Annahme erklären, weil sie sich nicht vorstellen könne, ohne Fraktion zu politisieren. Sie hat in schwerwiegender Weise die Parteispitze zum Nachteil der Partei und ihrer Wähler hinters Licht geführt.
  • Als neugewählte Bundesrätin hat Frau Widmer-Schlumpf die schweizerische Öffentlichkeit wahrheitswidrig über das Zustandekommen ihrer Kandidatur orientiert.

Ein solches Vorgehen ist für eine Bundesrätin untragbar. Frau Widmer-Schlumpf hat in grober Weise gegen die Interessen des Landes und der SVP gehandelt sowie das Ansehen der eigenen Partei geschädigt, was in den Statuten der SVP Schweiz ausdrücklich als Ausschlussgrund erwähnt wird.

Aufgrund dieser Feststellungen hat der Zentralvorstand beschlossen, dem Antrag der Parteileitung zu folgen.

Die SVP wird somit folgendes, mehrstufiges Konzept mit den entsprechenden Forderungen an die fraktionslose Bundesrätin, beziehungsweise an die Kantonalpartei der SVP Graubünden, umsetzen:

  1. Frau Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf wird aufgefordert, ihr Bundesratsamt umgehend niederzulegen.
  2. Eveline Widmer-Schlumpf wird dazu aufgefordert, bis am 11. April 2008 ihren Austritt aus der SVP zu erklären.
  3. Für den Fall, dass Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf bis zum 11.4. nicht aus der SVP austritt, hat die SVP des Kantons Graubünden dafür zu sorgen, dass sie bis am 30.4.2008 aus der Partei ausgeschlossen wird.
  4. Sollte die SVP des Kantons Graubünden dieser Aufforderung nicht nachkommen, so würde dies bedeuten, dass sie die Zuwiderhandlung gegen die Interessen der SVP ausdrücklich deckt. In diesem Fall würde der Leitende Ausschuss ein ordentliches Verfahren zum Ausschluss der SVP des Kantons Graubünden aus der SVP Schweiz in die Wege leiten und dem Zentralvorstand Antrag stellen.

Die Delegiertenversammlung wird am Samstag, 05. April 2008, über dieses Vorgehen orientiert. Einen Beschluss dieses Gremiums wird es an diesem Tag nicht geben. Allenfalls wird sich die DV zu einem späteren Zeitpunkt als Rekursinstanz für Parteiausschlüsse mit dieser Frage zu befassen haben.

Lungern OW, 4. April 2008

 
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