Der Zentralvorstand der SVP Schweiz hat heute die Parolen zu den am 30. November anstehenden Volksabstimmungen beschlossen. Die beiden Vorlagen zur untauglichen Drogenpolitik des Bundes lehnt das…
(SVP) Der Zentralvorstand der SVP Schweiz hat heute die Parolen zu den am 30. November anstehenden Volksabstimmungen beschlossen. Die beiden Vorlagen zur untauglichen Drogenpolitik des Bundes lehnt das Gremium einstimmig ab.
An seiner heutigen Sitzung in Lenzburg hat der Zentralvorstand der SVP die Parolen zu den Eidgenössischen Vorlagen vom 30. November gefasst: Die Volksinitiativen „Für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern“ (49 zu 6 Stimmen) sowie „Verbandsbeschwerderecht: Schluss mit der Verhinderungspolitik“ (einstimmig) werden unterstützt, die Initiative „Für ein flexibles AHV-Alter“ des Gewerkschaftsbundes dagegen einstimmig abgelehnt.
In der Drogenpolitik bestätigen die ZV-Mitglieder die Position der SVP, die sich schon immer gegen die Drogenfreigabe gestellt hat. Nur eine abstinenzorientierte Drogenpolitik bietet jungen Menschen klare Leitplanken und Drogenabhängigen neue Hoffnung für ein selbstbestimmtes Leben in Freiheit und Eigenverantwortung. Dazu braucht es ein klares Bekenntnis zum Grundsatz: „Hände weg von Drogen“. Die aktuelle Drogenpolitik des Bundes hingegen, ist verfehlt und zielt in eine gefährliche Richtung. Statt die Drogensucht als staatliches Problem zu verwalten und dafür weitere untaugliche Präventionsmassnahmen zu finanzieren, muss ein drogenfreies Leben das Ziel der Anstrengungen sein.
Der Zentralvorstand empfiehlt deshalb die beiden Vorlagen, also die Volksinitiative „Für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz“ sowie das revidierte Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz), einstimmig zur Ablehnung.
Den definitiven Entscheid über den Parolen zu diesen beiden Abstimmungen wird die Delegiertenversammlung der SVP Schweiz morgen Samstag, dem 4. Oktober 2008, fällen.
Ausserdem hat der Zentralvorstand heute die Anträge der Parteileitung zu Handen der Delegiertenversammlung bestätigt. Die Delegiertenversammlung wird dementsprechend auch über eine Statutenänderung zu beschliessen haben. Diese sieht vor, dass Personen, die eine Wahl in den Bundesrat annehmen ohne vom zuständigen Gremium nominiert worden zu sein, mit der Wahlannahme ihre Mitgliedschaft in der SVP verliert.
Lenzburg, 3. Oktober 2008