Die SVP-Fraktion hat an ihrer heutigen Sitzung den Vorschlag der SPK-N zur Umsetzung des Verfassungsartikels zur Zuwanderung beraten. Sie hat beschlossen, den Rückweisungsantrag an die Kommission zu unterstützen, da der vom Volk gegebene Verfassungsauftrag mit den einzelnen Massnahmen nicht erfüllt wird. Die spürbaren negativen Konsequenzen der masslosen Zuwanderung wie beispielsweise die Einwanderung in die Sozialwerke, steigende Arbeitslosigkeit und hohe Kriminalität bleiben. Zudem hat sich die SVP-Fraktion mit der Altersvorsorge 2020 auseinandergesetzt.
Am 9. Februar 2014 hat das Schweizer Volk dem Zuwanderungsartikel 121a in der Bundesverfassung zugestimmt. Der Umsetzungs-Vorschlag der SPK-N erfüllt keine dieser Verfassungsbestimmungen. Deshalb hat die Fraktion der SVP beschlossen, die Vorlage gemäss Einzelantrag von Fraktionspräsident Adrian Amstutz an die Kommission zurückzuweisen:
Rückweisungsantrag im Wortlaut:
Die Vorlage 16.027 ist an die SPK-N zurückzuweisen mit dem Auftrag, sie gemäss Auftrag von Volk und Ständen verfassungskonform auszugestalten.
Begründung
Der von der SPK-N ausgearbeitete Vorschlag zur Umsetzung von Art. 121a der Bundesverfassung sowie den entsprechenden Übergangsbestimmungen ist klar verfassungswidrig. Der Verfassungsauftrag von Volk und Ständen lautet:
Art. 121a BV
1 Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig
2 Die Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz wird durch jährliche Höchstzahlen
und Kontingente begrenzt.
Die Höchstzahlen gelten für sämtliche Bewilligungen des Ausländerrechts unter Einbezug des Asylwesens.
Der Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt, auf Familiennachzug und auf Sozialleistungen kann beschränkt werden.
3 Die jährlichen Höchstzahlen und Kontingente für erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer sind auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz unter Berücksichtigung eines Vorranges für Schweizerinnen und Schweizer auszurichten;
die Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind einzubeziehen.
Massgebende Kriterien für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen sind insbesondere das Gesuch eines Arbeitgebers,
die Integrationsfähigkeit und eine ausreichende, eigenständige Existenzgrundlage.
4 Es dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diesen Artikel verstossen.
Art. 197 BV
11. Übergangsbestimmung zu Art. 121a (Steuerung der Zuwanderung)
1 Völkerrechtliche Verträge, die Artikel 121a widersprechen, sind innerhalb von drei Jahren nach dessen Annahme durch Volk und Stände neu zu verhandeln und anzupassen.
Das Fazit der SVP-Fraktion: Der Vorschlag der SPK-N wird einstimmig abgelehnt, da dieser keinen einzigen Aspekt des Verfassungsauftrags umsetzt. Damit bleibt die heutige unkontrollierte Zuwanderung für die Schweiz weder kulturell noch wirtschaftlich verkraftbar.
Die SVP-Fraktion hat sich im Rahmen der Beratung des Teils Integration des Ausländergesetzes einmal mehr für den Grundsatz ausgesprochen: Integration ist keine Staatsaufgabe, sondern in erster Linie die Aufgabe der Zuwanderer. Die Fraktion lehnt diesen Teil der Änderung des Ausländergesetzes einstimmig ab.
Für die Rettung der AHV – ohne Rentenkürzungen
Die Altersvorsorge 2020 kommt in der dritten Woche in den Nationalrat. Für die AHV wird schon heute mehr ausgegeben (CHF 41,7 Milliarden im Jahr 2015) als eingenommen (CHF 41,2 Milliarden im Jahr 2015). Bis 2030 fehlen wegen den geburtenstarken Jahrgängen (Babyboomer) und der längeren Lebensdauer der Menschen 7 Milliarden Franken pro Jahr. Heute leben in der Schweiz rund 1,5 Millionen über 65-Jährige. In 30 Jahren sind es rund 3 Millionen Menschen, die eine Rente beziehen werden.
Für die SVP-Fraktion steht die Angleichung des Rentenalters von Männern und Frauen auf 65 Jahre im Vordergrund und entsprechend lehnt sie jede Erhöhung der AHV-Rente im Giesskannenprinzip ab. Die SVP-Fraktion unterstützt den Antrag, dass der Bundesbeitrag an die AHV von derzeit 19.55% auf 20% erhöht wird. Sie unterstützt ebenfalls einen Interventionsmechanismus, eine Art Schuldenbremse für die AHV. Nach heutigen Berechnungen käme ein solcher Mechanismus frühestens im Jahr 2035 zur Anwendung. Ebenfalls befürwortet die Fraktion die Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6.8% auf 6% in der Pensionskasse. Klar lehnt die SVP die Zusatzfinanzierung über die Mehrwertsteuer von +0.6% bzw. +0.4% beim Interventionsmechanismus ab. Die SVP-Fraktion wird erst am Ende der Beratungen entscheiden, ob sie dieser Reform Altersvorsorge 2020 zustimmen kann oder nicht.