Asyl- und Ausländergesetz – Die Haltung des Bundesrates

Die Schweiz hat heute mit 20 Prozent einen der höchsten Ausländeranteile. Jeder vierte Arbeitsplatz wird von einer Ausländerin oder einem Ausländer besetzt. Das Zusammenleben mit der einheimischen…

Ansprache von Bundesrat Christoph Blocher

 

1. Das neue Ausländergesetz (AuG)

Die Schweiz hat heute mit 20 Prozent einen der höchsten Ausländeranteile. Jeder vierte Arbeitsplatz wird von einer Ausländerin oder einem Ausländer besetzt. Das Zusammenleben mit der einheimischen Bevölkerung funktioniert im Grossen und Ganzen gut. Dennoch bestehen Probleme, die mit dem neuen AuG gelöst werden. Das Freizügigkeitsabkommen mit der EU und der EFTA regelt den Personenverkehr mit diesen Staaten umfassend. Das neue Ausländergesetz gilt daher nur für Personen ausserhalb von EU und EFTA.

Was funktioniert heute im Ausländerbereich nicht?

  • Die Integration der ausländischen Wohnbevölkerung ist mangelhaft;
  • die Arbeitslosigkeit unter den Ausländerinnen und Ausländern ist zu hoch;
  • dies gilt auch für die Straffälligkeit und die Zahl der IV-Bezüger.

Was sind die Ursachen?

  • Zu viele illegal Anwesende und Asylsuchende, die keine Asylgründe haben;
  • schlecht qualifizierte ehemalige Saisonniers aus früheren Jahren und schlecht integrierte ausländische Jugendliche mit schulischen Schwierigkeiten;
  • lückenhafte Grenzkontrollen und Kriminaltouristen.

Was können wir dagegen unternehmen?
Mit der Revision des Ausländergesetzes können die bestehenden Schwierigkeiten zielgerichtet angegangen werden:

  • durch eine beschränkte Zulassung von gut qualifizierten Arbeitskräften;
  • mit Massnahmen gegen Missbräuche, z.B. Scheinehen;
  • mit einem früheren Familiennachzug und damit verbesserter Integration;
  • mit einer Vereinfachung des Berufs-, Stellen- und Kantonswechsels nach der Zulassung und einem vereinfachten Bewilligungsverfahren

2. Die Teilrevision des Asylgesetzes (AsylG)

Ende Februar 2006 befanden sich über 47’000 Personen aus dem Asylbereich in der Schweiz. Davon sind rund 25’000 Personen vorläufig aufgenommen. Über 9’500 Personen müssen die Schweiz verlassen. Für über 6’500 von ihnen müssen Papiere beschafft werden. Diese immer noch zu hohen Vollzugszahlen zeigen klar auf, dass auch im Asylbereich Handlungsbedarf angezeigt ist.

Was funktioniert heute im Asylbereich nicht?

  • Tatsache ist, dass eine Mehrheit der Asylsuchenden keine Asylgründe vorbringen kann;
  • viele der Asylsuchenden geben keine amtlichen Identitätspapiere ab und erzwingen so den Aufenthalt in der Schweiz, da sie mangels Papieren trotz eines negativen Asylentscheides nicht in den Heimatstaat zurückgeführt werden können;
  • die Kantone beklagen sich, dass Asylsuchende die Ausschaffungshaft in Kauf nehmen, weil sie nach 9 Monaten bereits wieder entlassen werden müssen;
  • auch mit den übrigen heute bestehenden Zwangsmitteln ist es schwierig, ausreisepflichtige Asylsuchende zur Zusammenarbeit zu bewegen;
  • viele der Asylsuchenden nutzen die zur Verfügung stehenden Rechtsmittel selbst in offensichtlich hoffnungslosen Fällen.

Was sind die Ursachen?

  • Zu viele Asylsuchende, die keine Asylgründe haben, geben keine Reise- oder Identitätspapiere ab;
  • zu wenig gesetzliche Mittel bei den Zwangsmassnahmen;
  • zu lange Asylverfahren vor allem in zweiter Instanz;

Was können wir dagegen unternehmen?
Damit die bestehenden Probleme im Bereich der Wegweisungen gelöst werden können, brauchen wir das revidierte Asylgesetz. Dieses sieht folgende Verbesserungen vor:

  • Asylsuchende, die ohne Grund keine Reise- und Identitätspapiere abgeben, sollen einen Nichteintretensentscheid erhalten; Asylgesuche von tatsächlich verfolgten Personen oder von Personen, bei denen noch weitere Abklärungen gemacht werden müssen, werden jedoch nach wie vor materiell behandelt, auch wenn sie keine Papiere vorweisen können.
  • Einführung neuer Zwangsmassnahmen, wie z. B. die Verlängerung der Ausschaffungshaft von 9 auf 18 Monate und die Einführung der Durchsetzungshaft bis zu maximal 18 Monaten. Diese Massnahmen sollen den Kantonen, die für die Wegweisung zuständig sind, für die allerschwierigsten Fälle griffigere und effizientere Mittel geben.
  • Einführung von Gebühren bei Wiedererwägungs- und Zweitgesuchen.
  • Ausdehnung des Sozialhilfestopps auf alle Personen mit einem rechtskräftigen negativen Entscheid, die die Schweiz verlassen müssen. Neu sollen auch diese Personen nur noch Nothilfe erhalten.
  • Weitere Massnahmen zur Beschleunigung des erst- und zweitinstanzlichen Verfahrens, damit unbegründete Asylgesuche rasch entschieden werden können.

Ein weiteres Ziel der Teilrevision ist es, die Rechtstellung derjenigen Personen zu verbessern, die voraussichtlich für eine längere Zeit in der Schweiz bleiben werden:

  • Diese sollen durch eine verbesserte vorläufige Aufnahme einen erleichterten Zugang zur Erwerbstätigkeit erhalten und ihre Familie nach drei Jahren nachziehen können. Mit dieser Neuerung werden diese Personen besser integriert und die Sozialhilfekosten gesenkt.
  • Zudem sollen mit der neuen Härtefallregelung die Kantone die Möglichkeit erhalten, unabhängig des Verfahrensstandes einer gut integrierten Person eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen.
 
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