Der neue VBS-Chef Ueli Maurer hat zu Recht festgestellt, dass der Armee in der Bundesverfassung in allgemeinen Worten zwar Aufgaben übertragen werden, dass es an einem klaren, vom Bundesrat
Der neue VBS-Chef Ueli Maurer hat zu Recht festgestellt, dass der Armee in der Bundesverfassung in allgemeinen Worten zwar Aufgaben übertragen werden, dass es an einem klaren, vom Bundesrat zu formulierenden Auftrag an die Armee aber fehle. Genau diesen Mangel hat die SVP an ihrem Parteitag in Lenzburg am 4. Oktober letzten Jahres in den Mittelpunkt gestellt.
Ohne Auftrag keine zielorientierte Führung
Fehlt der Armee ein klarer Auftrag, bleibt Führung ziellos, gerät die Armee in die Krise. Armee-Führung heisst: Auf den Auftrag ausgerichtete Ernstfalltauglichkeit der Armee jederzeit auf jeder Stufe zu gewährleisten. Dabei ist festzuhalten: Die Schweiz muss nicht einen Krieg gewinnen. Die Schweizer Armee darf nur nicht verlieren, wenn eine andere Macht gegen die Schweiz Gewalt anwenden will. Sie muss – für jedermann erkennbar – zur Behauptung der Unabhängigkeit des Landes am Boden und in der Luft fähig sein – gegen Bedrohungen, wie sie aus heutiger Gefahrenlage resultieren können. Ausbildung, Bewaffnung und Ausrüstung der Armee sind auf dieses Ziel auszurichten. Kompetente Führung hat die Zielerreichung sicherzustellen.
Drei wichtige Bedingungen sind dafür zu erfüllen:
Führungskompetenz
Führungskompetenz muss jeder militärische Führer auf jeder Stufe in der Verbandsführung beweisen. Bewährung in praktischer Verbandsführung muss künftig Voraussetzung für jede Beförderung in eine höhere Funktion sein. Reine Stabslaufbahnen – allenfalls gar gefördert durch Seilschaft-Protektion innerhalb von Stäben und Verwaltung – darf es in der Schweizer Armee in Zukunft nicht mehr geben. Jeder Beförderung hat, wenn Führungskompetenz in der praktischen Verbandsführung bewiesen worden ist, eine strenge fachliche, intellektuelle, physische und charakterliche Prüfung des Anwärters durch Instruktoren und vorgesetzte Kommandanten vorauszugehen. Die allzu unverbindliche Ergebnisse zeitigenden Assessments zur Beförderungs-Auslösung sind einzustellen. Stattdessen sind die für Ausbildung und Führung ihrer Einheit verantwortlichen Kommandanten auch für die Kaderselektion verantwortlich zu erklären.
Auslandeinsätze, deren Bestreitung – zumindest für Berufsoffiziere – Zwang und Voraussetzung für weitere Karriere ist, beeinträchtigen die Auswahl zur Beförderung befähigter Offiziere in nicht hinnehmbarem Ausmass. Allzu viele fähige Offiziere wurden aufgrund dieser Forderung aus unserer Armee vertrieben.
Wirkungsvolle Kontrolle
Die Armee – das wird neuerdings auch vom VBS offen gelegt – ist mit offensichtlichen, schweren Mängeln behaftet. Zu deren Behebung muss die Armeeführung die Technik der wirkungsvollen militärischen Kontrolle (Kommandieren, Kontrollieren, Korrigieren) wieder lehren und konsequent anwenden. Jedes Versagen hat einen Namen. Wer der Namensnennung ausweicht, Versager also schont, trägt Mitschuld, wenn im Ernstfall Versager in Führungsfunktionen stehen – und dann erneut versagen. Die Trennung von Ausbildungsverantwortung und Einsatzverantwortung, wie sie mit der Reform Armee XXI eingeführt worden ist, ist rückgängig zu machen. Nur jener Kommandant, der seine Einheit aus der Ausbildung kennt, weiss, wie er diese seine Einheit im Ernstfall zu führen hat. Die Berufsoffiziere (Instruktoren) haben die Funktion kompetenter militärischer Lehrer. Die Ausbildungsverantwortung liegt aber beim Kommandanten. Die SVP begrüsst in diesem Zusammenhang ausdrücklich die kürzlich geäusserte Absicht der Armeespitze, das Abverdienen der Milizkader als bewährtes Führungstraining wieder einzuführen. Der Kommandant einer jeden Einheit muss auch die logistischen Erfordernisse für jeden Einsatz des ihm unterstellten Truppenkörpers beherrschen. Wer die logistischen Erfordernisse nicht beherrscht, kann nicht wirklich führen.
Kommission für Militärische Landesverteidigung
Die heutige Führungsorganisation für die Spitze der Armee, ausgerichtet auf einen Chef der Armee («Friedensgeneral») hat sich nicht bewährt. Faktisch ist dieser Friedensgeneral heute vor allem Verbindungsarm zwischen der Schweizer Armee und den Nato-Stäben in Brüssel. Es besteht für die Schweiz kein Anlass, ausländische Führungsmodelle (von nicht neutralen Staaten) nachzuahmen. Als höchstes Beratungs- und antragstellendes Organ der Armee dem VBS-Chef gegenüber ist die Kommission für Militärische Landesverteidigung (KML) wieder zum Leben zu erwecken. Diese soll zusammengesetzt sein aus dem für Rüstung und Einsatz (inkl. Logistik) der Armee verantwortlichen Generalstabschef (der den Chef der Armee zu ersetzen hat), aus dem Ausbildungschef, aus den Kommandanten der Territorial-Regionen, denen die regional zu gliedernden Truppenverbände zu unterstellen sind, sowie aus dem Chef Luftwaffe. Dieses fachkundige Gremium hat dem VBS-Chef gegenüber Fortschritte und Mängel in der Armee zu erläutern und die Verantwortung zu übernehmen für eingebrachte Korrekturvorschläge und daraus beschlossene Verbesserungsmassnahmen und Neuerungen.
Fazit
Im Mittelpunkt des militärischen Erziehungsauftrags in der direkt-demokratischen Schweiz steht der Grundsatz: «Die Armee dient dem Land».
Der Hauptauftrag der Armee besteht darin, der Schweiz Unabhängigkeit und Freiheit zu sichern. Diesen Grundauftrag hat jeder, der in der Armee in einer Führungsfunktion steht, vorbehaltlos mitzutragen. Andernfalls ist er nicht führungstauglich.