Die Beweggründe für die Zuwanderung haben sich in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten grundlegend geändert. Während früher vor allem eine Zuwanderung zum Arbeitsmarkt stattgefunden hat, haben wir e
Die Beweggründe für die Zuwanderung haben sich in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten grundlegend geändert. Während früher vor allem eine Zuwanderung zum Arbeitsmarkt stattgefunden hat, haben wir es heute vielfach mit einer Zuwanderung zum Sozialsystem zu tun. Früher kamen Leute zum Arbeiten in die Schweiz. Sie halfen in verdankenswerter Weise mit, unseren Wohlstand aufzubauen. Nun lassen wir mehr und mehr Leute einwandern, die unseren Wohlstand plündern: Personen, welche nicht wegen des Arbeitsmarktes, sondern wegen der Sozialwerke in die Schweiz kommen. Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Während der Anteil der Erwerbstätigen an der Brutto-Einwanderung in die Schweiz 1990 noch bei 53,4% lag, betrug dieser Anteil 2004 gerade noch 30,2%.
Das enorme Ausmass dieser Wanderungsbewegung und die damit verbundenen schädlichen Auswirkungen auf unser Land und auf unsere Wirtschaft wird von Links-Grün wie immer in solchen Fällen mit Fleiss verschwiegen.
Hoher Ausländeranteil unter den Sozialleistungsempfängern
Viele Zuwanderer bringen weder Sprachkenntnisse noch eine Berufsausbildung mit und sind auch nicht bereit, sich entsprechend weiterzubilden, geschweige denn zu integrieren. Ungelernte Arbeitskräfte ohne Sprachkenntnisse jedoch haben im spezialisierten Arbeitsmarkt der Schweiz kaum Chancen.
Dank unseres grosszügigen Sozialsystems fehlt oftmals jeglicher Anreiz zur Weiterbildung oder zur intensiven Arbeitssuche auf dem weltweiten Arbeitsmarkt. In der Schweiz sind es dann auch nicht vorab die Verwandten oder Ehegatten, die (wie in vielen Ländern) für arbeitslose oder ausgesteuerte Ausländer aufkommen müssen, sondern die Arbeitslosenversicherung und die Sozialhilfe – und damit die Beitrags- und Steuerzahler. Die Folge: Der Ausländeranteil der Sozialleistungsempfänger in der Schweiz ist überdurchschnittlich hoch und wächst stetig an. So beziehen die Ausländer, welche einen Bevölkerungsanteil von 20,4 Prozent ausmachen, 43,8% der Sozialhilfe[1] und mehr als 40% der IV-Leistungen.
Diese hohen Werte stehen teilweise sogar in direkter Beziehung zu der Herkunft der betreffenden Sozialhilfebezüger. So zeigt eine wissenschaftliche Studie für den Kanton Zug auf, dass Menschen aus Ex-Jugoslawien von 2003 bis 2005 20,8% der Neurenten bekamen, obwohl sie nur 6,1% der Bevölkerung repräsentieren[2]. Daher wird heute zu Recht von einer „Balkanisierung“ der Sozialwerke gesprochen.
Nicht nur bei der Invalidenversicherung ist der Anteil ausländischer Bezüger und Schmarotzer besonders hoch: Das ganze Sozialhilfesystem ist davon betroffen. Dies verdeutlichen auch die vielen von den Medien in letzter Zeit aufgedeckten Missbrauchsbeispiele. Immer häufiger hört man von Drogendealern und anderen Kriminellen, die Sozialhilfe beziehen und sich auf Kosten der Steuerzahler ein schönes Leben machen. Solche Fälle verdeutlichen das totale Versagen des schweizerischen Systems, der Behörden und Institutionen. Der geduldete Missbrauch unseres Gastrechts und unserer Sozialwerke sowie die zahnlose Justiz kommen den Steuerzahler teuer zu stehen: Im Kanton Zürich haben sich die Sozialhilfeausgaben zwischen 1995 und 2005 mehr als verdreifacht[3].
Bekämpfung des Sozialmissbrauchs vordringlich
Sozialmissbrauch muss bekämpft werden. Es geht nicht an, dass Leute ungerechtfertigt Leistungen von Sozialversicherungen beziehen und den Sozialwerken dann wiederum das Geld für die echt Bedürftigen fehlt und somit die Arbeitenden wegen solchen Schmarotzern immer bezahlen müssen.
Die SVP hat das Problem der „Scheininvalidität“ schon vor Jahren beim Namen genannt. Dank dem von der SVP aufgebauten öffentlichen Druck ist die Anzahl Neurentner bei der Invalidenversicherung seit 2003 um 30 Prozent zurückgegangen. Nur schon dieser politische Druck auf die IV-Stellen, Gerichte und Gutachter bewirkte, dass die Neurenten um fast einen Drittel abnahmen. Die 5. IV-Revision soll einen weiteren Rückgang der Neurenten um 20 Prozent bringen.
Hinsichtlich des Missbrauchs der Sozialwerke durch Ausländer ist das neue Ausländergesetz ein erster Schritt zur Behebung der Missstände, indem klarer als bisher festgehalten wird, dass die Niederlassungsbewilligung verweigert bzw. aberkannt werden kann, wenn jemand von Sozialhilfe abhängig ist (vgl. Art. 63 Abs. 1 lit. c AuG). Ein weiterer Schritt ist sodann unsere Ausschaffungsinitiative, welche verlangt, dass Ausländer, welche missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen haben, auszuweisen und mit einem Einreiseverbot zu belegen sind.
Missbrauch muss auch hier konsequent bekämpft werden: Ausländische Sozialwerkplünderer und Scheininvalide sind rechtlich zu belangen und anschliessend des Landes zu verweisen.
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[1] Vgl. Bundesamt für Statistik, Die Schweizerische Sozialhilfestatistik 2005, Nationale Resultate (veröffentlicht am 26.6.2007).
[2] Alle übrigen Ausländer ausserhalb von Ex-Jugoslawien bezogen 15,5% der Neurenten (Bevölkerungsanteil von 16,3%), die Schweizer 62,9% der Neurenten (Bevölkerungsanteil von 78,4%). Vgl. hierzu die Ausführungen von Gion Pieder Casaulta / Marco Reichmuth; Moral Hazard in der 1. Säule, Schweizerische Zeitschrift für Sozialversicherung und berufliche Vorsorge, Band 50/2006.
[3] Medienmitteilung zum Sozialbericht 2005 für den Kanton Zürich, 15.Dezember 2006, S. 2.