Wenn es ein Land nicht einmal mehr schafft, die wirklich kriminellen Ausländer aus dem Land zu weisen, ist höchste Alarmstufe gegeben. Mit der Ausschaffungsinitiative der SVP wird nur das verlangt…
Wenn es ein Land nicht einmal mehr schafft, die wirklich kriminellen Ausländer aus dem Land zu weisen, ist höchste Alarmstufe gegeben. Mit der Ausschaffungsinitiative der SVP wird nur das verlangt, was in den meisten anderen Ländern selbstverständlich ist. Mit dem Gegenentwurf wird versucht, die SVP-Initiative zu untergraben.
Ja zur SVP-Ausschaffungs-Initiative …
Der Grundsatz muss gelten: Wer zu uns kommt, muss sich hier anpassen und sich an unsere Regeln und Gesetze halten. Die Medien sind aber voll von Beispielen, bei denen Ausländer hier bleiben können, obwohl sie unser Rechts-System hemmungslos mit Füssen treten. Inzwischen sind wir schon so weit, dass auch Boulevard-Meiden auf der Frontseite fordern, man müsse Täter „rauswerfen“. Begreiflicherweise wird der Unmut der Bevölkerung immer grösser. Nur ein „JA“ zur SVP-Ausschaffungsinitiative bringt einen Kurswechsel: Sie zwingt die Politiker, die Behörden und die Gerichte, Leute wieder aus dem Land zu weisen, die hier kriminell geworden sind und / oder das Sozialsystem krass missbraucht haben.
Die Schweiz hat eine unglaublich hohe Zuwanderung. Kein anderes Land leistet sich eine solch „liberale“ und „tolerante“ Einwanderungspolitik wie die Schweiz. Die Erfahrung zeigt, dass unsere politisch Verantwortlichen nicht einmal dann bereit sind, wirksame Grenzen zu setzen, wenn die Zuwanderer illegal hier sind und hier kriminell werden. Die Mentalität der total offenen Grenzen, selbst für Leute, die unsere Gastfreundschaft mit Füssen treten, kann nur mit einem JA zur SVP-Initiative gebrochen werden.
Jedes Land hat das selbstverständliche Recht, ausländische Straftäter wie Drogendealer oder Einbrecher auszuweisen. Wohl nirgends wäre man auf die Idee gekommen, die Forde¬rungen in der SVP-Ausschaffungsinitiative als völkerrechtswidrig zu bezeichnen. „Erstens Verurteilung, zweitens Verbüssung der Strafe, drittens Ausweisung aus dem Land“ – das ist das normale Vorgehen eines jeden Rechtsstaates. Stellen Sie sich vor, Sie verlassen die Schweiz und ziehen in ein anderes Land; nach Spanien, in die USA, oder wohin auch immer. Was denken Sie, was passiert, wenn sie dort wegen Drogenhandel oder Einbruchdiebstahl oder dergleichen erwischt werden? Eine Ausweisung wäre die selbstverständliche Folge!
Nein zum Gegenentwurf
Die Gegner der Ausschaffungsinitiative haben einen Gegenentwurf ausgearbeitet, vor dem gewarnt werden muss, denn er wird an der heutigen Situation wenig ändern. Im Gegenentwurf steht nämlich die generelle Klausel, das Völkerrecht sei zu „beachten“. Wenn dieser an der Urne angenommen wird, ist demnach absehbar, dass die Schweizer Behörden und Gerichte künftig argumentieren werden, eine Ausschaffung sei nicht möglich, sobald sich irgend eine widersprechende internationale Bestimmung finden lässt. Ein Täter könnte sich auf alle internationalen Verträge berufen, von der Europäischen Menschenrechtskonvention bis hin zum Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU. Er könnte gegen seine Ausweisung vorbringen, er befinde sich schon lange in der Schweiz, er sei hier verheiratet, er habe hier Familienmitglieder, die Ausweisung verletze seine persönliche Integrität, und so weiter und so fort. Die Annahme des Gegenvorschlags würde Straftäter geradezu animieren, sich in langwierigen Gerichtsverfahren zur Wehr zu setzen. Die Wahrscheinlichkeit wäre gross, dass sie schlussendlich doch in der Schweiz bleiben können.
Es kommt dazu, dass der Gegenentwurf eine „Integrations-Bestimmung“ beinhaltet. Wer diese liest, könnte den Eindruck erhalten, die Schweiz sei selbst schuld, wenn Ausländer hier kriminell werden; die Kriminalität sei eine Folge davon, dass sich die Schweiz zu wenig um die Integration der zugezogenen Ausländer kümmere. Es ist verfehlt, im Zusammenhang mit der Ausweisung von Straftätern von der Schweiz zu verlangen, teure „Integrations-rogramme“ zu finanzieren. Das zeigt eine völlig falsche Mentalität, denn es ist in keiner Art und Weise die Schuld unseres Landes, wenn Ausländer hier das Gastrecht missbrauchen und Straftaten begehen.
Schliesslich ist zu erwähnen, dass der Gegenentwurf für die Dauer der Ausweisung keine Mindestdauer beinhaltet (die SVP-Initiative legt eine solch von fünf Jahren fest). Der Gegenentwurf lässt also die Möglichkeit offen, dass ein Ausgewiesener nach einem kurzen „Heimataufenthalt“ bereits nach kürzester Zeit wieder in die Schweiz einwandern könnte.
Fazit: JA zur SVP-Ausschaffungsinitiative – NEIN zum Gegenentwurf! Nur die Initiative bringt eine wirkliche Verbesserung. Sie richtet sich nur gegen die wirklich Kriminellen. Nach einem „JA“ an der Urne wird das Parlament in einem Gesetz die Einzelheiten festlegen können. Der Gegenentwurf hingegen ändert an der heutigen Situation wenig. Er wurde geschaffen, um die SVP-Initiative zu entschärfen.