Die in den letzten Monaten und Wochen ausgebrochene Hektik bei den Gegnern der Selbstbestimmungsinitiative und die damit verbundene Propagandawalze zeigt auf, dass diese Initiative der SVP ins Schwarze getroffen hat.
Muss der US Supreme Court Journalisten zu einem Hintergrundgespräch über ihre Arbeit nach Washington einladen? Oder muss das Bezirksgericht Meilen Journalisten für ein Hintergrundgespräch einladen, um über die Wichtigkeit ihrer Arbeit zu berichten? Beide Gerichte müssen dies nicht tun, weshalb nicht? Weil jedem Bürger, ob in den USA oder im Bezirk Meilen, klar ist, welche Bedeutung diese Gerichte haben.
Wenn aber nun Frau Prof. Helene Keller Richterin am EGMR Journalisten zu einem Gespräch einlädt, um die Bedeutung des Gerichtes hervorzuheben, erreicht sie damit vornehmlich zwei Sachen:
Die Behördenpropaganda geht aber auch in der Schweiz weiter. So wurden im Jahre 2016 vom Bund Fr. 1.13 Mio. Franken an Institutionen, NGO und Universitäten für Freiwillige Aktionen zu Gunsten des Völkerrechtes bezahlt. Und es geht noch weiter: auf Wunsch des Bundesrates und faktischen Befehl des Menschenrechtskommissars des Europarates aus Lettland, soll ein Kompetenzzentrum für Menschenrechte geschaffen werden, welches mit mindestens einer Million Franken Steuergeldern zu alimentieren wäre.
Wenn Sie auf der Website des heutigen Zentrums für Menschenrechte www.SKMR.ch gehen, welches vom Bund subventioniert wird, sehen Sie denn auch verschiedene, einseitige Propagandaartikel gegen die Initiative der SVP.
SVP ist für eine faire politische Auseinandersetzung
Die SVP ist für eine faire politische Auseinandersetzung. Keinem Menschen soll es verboten sein, sich dafür einzusetzen, dass fremdes Recht vor Schweizer Recht geht. Aber bitte nicht mit Steuergeldern. Eine Auseinandersetzung mit den politischen Institutionen muss stattfinden. Wir haben heute eine Parlamentarische Versammlung im Europarat, welche von Korruptionsskandalen und Unterschriftenfälschungen erschüttert wird. Der Präsident wird im Oktober vermutlich deswegen sogar des Amtes enthoben.
Wir haben Konflikte zwischen mehreren Europaratsstaaten, welche trotz Europarat nicht gelöst werden können (Ukraine vs. Russische Föderation, Azerbeidschan vs. Armenien). Wir haben in diesen Tagen im Europarats-Mitgliedsstaat Türkei (seit 1949) einen Prozess gegen Journalisten. Wir haben willkürliche Entlassungen und Verhaftungen. Die Versammlungsfreiheit ist eingeschränkt, ebenso die Meinungsäusserungsfreiheit. Dafür brüstet sich unsere Richterin bei den Journalisten damit, dass der Gerichtshof Garant für die Menschenrechte in Europa ist?! Wo ist denn jetzt dieser Gerichtshof, wenn man ihn bräuchte?!
Bundesrat und Bundesgericht sind unehrlich
Die Frage stellt sich auch, wann für den Bundesrat und das Bundesgericht «sogenanntes» Völkerrecht vor Landesrecht geht. In diesem Zusammenhang ist das Urteil «Perincek vs. Eidgenossenschaft» beispielhaft. Dieser wurde vom Bundesgericht wegen Verstosses gegen die Antirassismusstrafnorm verurteilt (Leugnung des Genozids an den Armenieren). Der Gerichtshof in Strassburg hat ihn mit der Begründung freigesprochen, dass die Meinungsäusserungsfreiheit vorgehe. Komischerweise hat weder der Bundesrat die Antirassismusstrafnorm geändert noch haben die Schweizer Gerichte ihre Praxis geändert. Es scheint viel mehr so, dass der Gerichtshof politisch instrumentalisiert wird. Schärfere Gesetze gegen Ausschaffungen werden mit Hinweis auf die Praxis des EGMR blockiert, unliebsame Urteile gegen die Antirassismusstrafnorm hingegen ignoriert.
Wie viele internationale Organisationen braucht es?
Nach den Gräueltaten im 2. Weltkrieg war es nötig, dass Europa zusammenwächst. Grossbritannien war führend bei der Gründung des Europarates. Es sollte uns zu denken geben, dass Grossbritannien heute eines der Länder ist, welches aus dem Europarat austreten möchte. Die Gründe sind die gleichen wie in der Schweiz. Der Europarat und der Gerichtshof kümmern sich um Detailfragen des Landesrechtes, anstatt sich um die grossen Menschenrechtsverletzungen in den Europaratsstaaten zu kümmern. In Grossbritannien beispielsweise darum, ob Strafgefangene ihr Wahlrecht ausüben können. Eine wahrlich fundamentale Frage!
Zudem sollten wir, respektive Bundesrat und Verwaltung doch gerade im Zusammenhang mit der Selbstbestimmungsinitiative auch einmal die Frage stellen, wie viele diesbezügliche Organisationen wir in Europa überhaupt brauchen? Alleine für die Frage der Menschenrechte haben wir neben dem Europarat auch die OSZE, welche sich mit den gleichen Fragen betraut. Teilweise tritt man sich im Ausland gegenseitig auf die Füsse. Dann gibt es noch die EU, welche mit der FRA in Wien («Fundamental Rights Agency») gleiche Fragen betreut. Alle EU Staaten sind Mitgliedsstaaten des Europarates, allerdings anerkennt die EU den Gerichtshof in Strassburg nicht.
Die Frage der Durchsetzung der Menschenrechte hilft heute nicht den Menschen, sondern den Funktionären, welche von der Bewirtschaftung leben. Vielleicht ist das der Grund, dass die Gegenwehr so heftig ist. Man sorgt sich nämlich nicht um die Menschenrechte, sondern um das eigene Brot. Die Schweiz, respektive unser Bundesrat sollte sich viel mehr überlegen, wie die Institutionen zusammengelegt, effizienter gestaltet und wie die wirklich fundamentalen Menschenrechte, wie Versammlungsfreiheit, Meinungsäusserungsfreiheit, Glaubens- und Gewissensfreiheit durchgesetzt werden können.
Die SVP-Initiative zur Wiedererlangung der Selbstbestimmung kommt in einem Zeitpunkt, wo sich der Europarat in seiner grössten Krise befindet. Wie sagte doch schon unser grosser Schriftsteller und erster Staatsschreiber aus dem Kanton Zürich Gottfried Keller in seinem Aufsatz «Das Fähnlein der 7 Aufrechten»: Keine Regierung und keine Bataillone vermögen Recht und Freiheit schützen, dort wo der Bürger nicht imstande ist, vor die Türe zu treten, um zu sehen, was es gibt. Eine bessere Umschreibung für den zwingenden Vorrang von Landesrecht vor Völkerrecht gibt es auch heute noch nicht.
Wir erwarten statt billiger Behördenpropaganda eine faire politische Auseinandersetzung mit unseren politischen Gegnern über die Frage «Landesrecht vor Völkerrecht». Im Interesse unserer Selbstbestimmung.