Hass und Diskriminierung sind in der Schweiz verpönt. Wer Menschen in öffentlichen Auseinandersetzungen aufgrund bestimmter Merkmale beleidigt oder herabwürdigt, begibt sich ins Abseits und erntet gesellschaftliche Ächtung. Unsere Gesellschaft fühlt sich demokratischen Werten verpflichtet, die auf Anstand und Respekt beruhen. Das sind auch zentrale Werte der SVP. Anstand und Respekt heisst aber nicht, dass wir keine Konflikte mehr zulassen oder andere Meinungen und Ansichten staatlich verbieten. Aber genau das wollen die Befürworter der neuen Antirassismus-Strafnorm. Sie wollen andere Meinungen verbieten. Unter dem Deckmantel der Toleranz wollen sie Andersdenkende aus der Öffentlichkeit verbannen. Das ist nicht freiheitlich. Das ist vielmehr diktatorisch und hinterlistig.
Aufgrund eines parlamentarischen Vorstosses der SP hat das Bundesparlament im Dezember 2018 eine Ausweitung von Artikel 261bis des Strafgesetzbuches (Antirassismus-Strafnorm) beschlossen. Im aktuellen Artikel 261bis ist ausschliesslich die Verfolgung der Diskriminierung wegen Rasse, Ethnie oder Religion vorgesehen. Neu soll dieser Artikel um das vage Element der «sexuellen Orientierung» erweitert werden.
Damit würde der unklare Begriff «sexuelle Orientierung» zu einem Kriterium im Strafrecht und Verstösse dagegen hätten Sanktionen zur Folge.
Gegen diese staatliche Diskriminierungserweiterung hat ein Komitee aus JSVP, EDU, mehreren Vertretern der Jungfreisinnigen, Parteilosen und Verbänden mit über 70`000 Stimmen aus allen vier Sprachregionen des Landes erfolgreich das Referendum eingereicht.
Denn diese Gesetzesänderung ist unnötig. Gleichgeschlechtlich orientierte Menschen sind längst gleichwertige Mitglieder unserer Gesellschaft. Sie haben es nicht nötig, per Gesetz zu einer vermeintlich schwachen und schützenswerten Minderheit degradiert zu werden. Gemäss einer «Erhebung zum Zusammenleben in der Schweiz» des Bundesamts für Statistik (BFS) von 2016 ist Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung höchstens eine Randerscheinung. Zur sexuellen Orientierung schreibt das BFS, dass darauf «angesichts der geringen Anzahl der Nennungen» nicht eingegangen werde. Hier wird also ein Problem konstruiert.
Zudem ist der Schutz vor Diskriminierung bereits heute garantiert. Artikel 8 der Bundesverfassung schützt bereits vor Diskriminierung: «Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.» Das Zivilgesetzbuch schützt (ab Artikel 28) die Persönlichkeit und ermöglicht Klagen aufgrund von Persönlichkeitsverletzungen. Um sich gegen
Ehrverletzung, Beschimpfung, Drohung, üble Nachrede oder Verleumdung, sowie
natürlich gegen Gewalt juristisch zu wehren, bietet auch das Strafgesetz solide rechtliche Grundlagen (ab Artikel 173 Strafgesetzbuch). Zusätzliche Gesetze, die vor Diskriminierung schützen, sind schlicht unnötig und nur eine Zwängerei.
Eine Ausweitung von Artikel 261bis ist nicht nur unnötig, sondern schädlich:
Jede und jeder, der sich künftig öffentlich gesellschaftspolitisch kritisch zu sexuellen Orientierungen äussert, müsste mit dieser Gesetzeserweiterung mit einer Klage rechnen. Diese Gesetzeserweiterung würde zu einer Kriminalisierung von Meinungen führen. Leider wird diese Rassismus-Strafnorm heute schon häufig dazu verwendet,
unliebsame politische Gegner mundtot zu machen. Die SVP und diverse Vertreterinnen und Vertreter von uns haben selber erlebt, wie bereits die aktuelle Antidiskriminierungsstrafnorm für politische Zwecke missbraucht wird. Viele von uns mussten Klagen und sogar Verurteilungen über sich ergehen lassen, selbst wenn sie nur Tatsachen und Geschehnisse schilderten. Eine weitere Ausweitung, insbesondere mit einem schwammigen Begriff wie «sexuelle Orientierung», würde die Gesinnungsjustiz stärken. Zum Schutz unserer Demokratie und der Meinungsvielfalt müssen wir dies verhindern.
Wussten Sie, dass ein Teil der sogenannten Fachwelt auch die Pädophilie als sexuelle Orientierung bezeichnet? Das muss uns doch aufschrecken, so etwas wie «sexuelle Orientierung» als Kriterium ins Gesetz zu schreiben. Es stellt sich zudem die Frage, ob und wie es sich rechtfertigen lässt, nur die Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung als Straftat zu bezeichnen, aber zum Beispiel nicht die Diskriminierung wegen des Alters, des Geschlechts, der Sprache oder einer Behinderung? Oder müssen wir wohl als nächstes mit diesen Ergänzungen rechnen? Vielleicht sind es auch die
Appenzeller-, Freiburger- oder Blondinenwitze, die als nächstes unter die Rassismus–Strafnorm gestellt werden.
Spass beiseite. Mit solchen Gesetzen vernichten wir unsere Meinungsvielfalt und ersetzen sie durch eine Meinungsdiktatur! Diese Drohkeule bewirkt, dass jedes Wort auf die Goldwaage gelegt und so letztlich jede Debatte im Keim erstickt wird. Man wird lieber schweigen, um ja nichts zu sagen, das strafrechtlich verfolgt werden könnte. Das würgt die Diskussion und die Demokratie ab. Die lachenden Dritten sind wie so häufig bei so schwammigen Gesetzesverschärfungen die Juristen. Anstatt inhaltlich, wird man sich dann viel mehr juristisch streiten. Das kostet Geld und Nerven. Der einfache Bürger und Büetzer wird das Nachsehen haben, weil er vielleicht nicht so eine ausgefeilte und «hochstehende» Sprache hat wie ein Akademiker. Pointierte Aussagen müssen aber doch weiterhin möglich sein. Die Sprache darf nicht reguliert werden. Zudem ist auch nicht klar, inwiefern damit auch die Wissenschaftsfreiheit eingeschränkt würde. Niemand weiss heute genau, ob wissenschaftlich und weltanschaulich begründete Kritik an gewissen Lebensstilen und sexuellen Orientierungen zu strafrechtlichen Konflikten führen würden.
Es muss in unserem Land möglich sein, der allgemeinen Weltsicht entgegenstehende Ansichten zuzulassen und die Meinungen in freien Debatten aufeinanderprallen zu lassen. Eine freie Demokratie, welche die Werte der Meinungsäusserungsfreiheit und die politische Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger hochhalten will, kann es sich nicht leisten, mit einer strafrechtlichen Überwachungskultur alle Ideen zu unterdrücken, die von der Sicht der Mehrheit abweichen. Ich bin auch der Überzeugung, dass eine Gesellschaft noch nie an zu viel Meinungsfreiheit gescheitert ist. Wir sollten an diese Aussage denken, wann immer Politiker am freien Wort ritzen wollen. Und genau darum geht es nämlich bei der Erweiterung der Rassismus-Strafnorm: Wo uns «Diskriminierungsschutz» verkauft wird, geht es in Wahrheit um ein Zensurgesetz, das die Meinungsfreiheit sowie die Gewissens- und Gewerbefreiheit bedroht und keine Probleme löst.
Das freie Wort, Rede und Gegenrede, ist die Grundlage unserer Demokratie. Das dürfen wir nicht einem blinden Modernismus opfern. Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, geschätzte Delegierte, die in verschiedenster Hinsicht gefährliche und sogar kontraproduktive Ausweitung der Antirassismus–Strafnorm abzulehnen.