Referat

Das letzte Wort bei Einbürgerungsfragen gehört den Gemeinden

Seit einem verhängnisvollen Bundesgerichtsentscheid im Jahr 2003 ist das Einbürgerungsverfahren in unserem Land nicht mehr demokratisch. Anstelle der Gemeinden, die seit jeher die Entscheidungen zu tr

Hans Fehr
Hans Fehr
Nationalrat Eglisau (ZH)
Seit einem verhängnisvollen Bundesgerichtsentscheid im Jahr 2003 ist das Einbürgerungsverfahren in unserem Land nicht mehr demokratisch. Anstelle der Gemeinden, die seit jeher die Entscheidungen zu treffen hatten, wer Schweizer werden soll und wer nicht, haben nun die Gerichte das letzte Wort. Aus einem basisdemokratischen, politischen Entscheid wurde ein Verwaltungsakt gemacht. Dieses Vorgehen stellt einen schwerwiegenden Eingriff in unsere Volksrechte dar.

Ausländer bekommen ein Recht auf Einbürgerungen und können gegen ablehnende Entscheide rekurrieren. Richter und Beamten kontrollieren und korrigieren so die Demokratie zugunsten von abgelehnten Einbürgerungskandidaten. Zudem erleichtert dieser Entscheid das Einbürgerungsverfahren massiv, obwohl das Volk entsprechende Vorlagen bereits drei Mal an der Urne abgelehnt hat.

Mit der Einbürgerungsinitiative wird der Zustand, wie er bis 2003 gegolten und nie zu Beanstandungen geführt hat, wieder hergestellt. Bei Annahme der Volksinitiative können Gemeinden selbst festlegen, welches Organ das Gemeindebürgerrecht erteilen soll. Und dieser Entscheid wird dann endgültig sein, das heisst, dass wieder die Gemeinden das letzte Wort in Einbürgerungsfragen haben werden.

Die Volksinitiative „Für demokratische Einbürgerungen“ setzt sich zum Ziel:

  • den Masseneinbürgerungen einen Riegel zu schieben,
  • die Volksrechte bei Einbürgerungen wieder herzustellen und
  • den Volksentscheiden gegen erleichterte Einbürgerungen Rechnung zu tragen.

Diese Vorlage ist deshalb für die Zukunft des Bürgerrechtes, die Erhaltung der Rechte der Schweizer und den zukünftigen Weg der Schweiz von eminenter Bedeutung.

Hans Fehr
Hans Fehr
Nationalrat Eglisau (ZH)
 
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