Das Schweizer Bankgeheimnis bleibt!

Wer sein Erspartes oder seinen Lohn auf eine Schweizer Bank bringt, weiss sein Geld dort erstens sicher…

von Nationalrätin Hildegard Fässler, Grabs (SP/SG)

 

Wer sein Erspartes oder seinen Lohn auf eine Bank bringt, erwartet dreierlei:
1. Das Geld soll dort sicher sein.
2. Das Geld soll sich vermehren und einen Zins abwerfen.
3. Niemand soll das Konto einsehen können, weder andere Leute noch der Staat.

Für den ersten Punkt, die Sicherheit des Geldes, sorgt unser Rechtsstaat. Wir sind ein sicheres Land. Es gibt keine Umstürze oder ähnliches, so dass wir um unser Vermögen bangen müssten. Das wissen viele Leute im Ausland und bringen daher ihr Geld auf unsere Banken. Ebenso tragen unsere Banken zur Sicherheit bei. Kein Bankangestellter plündert unser Konto und verschwindet mit dem Geld. Bis vor kurzem war auch unvorstellbar, dass eine Schweizer Bank bankrott gehen könnte.

Für den zweiten Punkt, die Rendite unseres Vermögens, ist die Bank zuständig. Hier spielt der Wettbewerb um die besten Leistungen und die Beratung.

Für das dritte Ziel, den Schutz der Privatsphäre bezüglich finanzieller Situation, haben wir das Bankgeheimnis. Es verhindert, dass ausser dem Kontoinhaber und den zuständigen Bankangestellten niemand weiss, wer wie viel Geld wo auf der hohen Kante hat. Die Bank ist verpflichtet, Stillschweigen zu bewahren. Die Kundin selbst kann natürlich von ihrem Kontostand erzählen, wem sie will. Sie ist nicht ans Geheimnis gebunden. Daher ist der Begriff Bankgeheimnis korrekt und muss nicht in Bankkundengeheimnis umformuliert werden. Das Wort gibt es übrigens nur in der Deutschschweiz.

Ich finde das Bankgeheimnis in dieser Form als Schutz der finanziellen Privatsphäre richtig und möchte es auch nicht aufgeben.

Wichtig ist mir aber, dass das Geld, das auf eine Bank kommt, ordentlich versteuert ist und versteuert wird. Das gilt für Schweizer und Ausländer gleichermassen – nach den Gesetzen ihres Landes selbstverständlich -, egal auch, wo sie ihr Geld hinbringen, ob in die Schweiz oder in ein anderes Land. Die allermeisten Leute machen das auch. Sie bezahlen brav, oft mit Knurren, was sie gemäss den demokratisch selber erlassenen Steuergesetzen abzuliefern haben.

Es gibt aber auch Leute, die dies nicht tun. Und da beginnt der Konflikt mit dem Bankgeheimnis:

Für mich gilt: Es muss verhindert werden, dass jemand Geld unversteuert auf die Seite bringen kann. Dabei ist es mir egal, ob das juristisch Steuerhinterziehung oder Steuerbetrug ist. Diesen Unterschied versteht eh kaum jemand, weder in der Schweiz noch ausserhalb. Wenn jemand ein paar Millionen auf einem Schweizer Konto parkieren kann, ohne dass das in seinem Land auffällt, dann passiert das nicht einfach so. Man muss dafür einiges an Energie, an krimineller Energie aufbringen.
Wenn ein begründeter Verdacht auf Steuerbetrug oder -hinterziehung besteht, müssen die Daten jenes Steuerpflichtigen ausgehändigt werden. Das Bankgeheimnis darf keine Steuersünder schützen. Die Schweiz ist kein Land für Steuerflüchtlinge. Der Entscheid des Bundesrates, jetzt auch bei Steuerhinterziehung Amtshilfe zu gewähren, ist richtig und für den guten Ruf unseres Finanzplatzes wichtig. All jene ehrlichen Leute, die wegen den guten Bankbedingungen ihr Geld in die Schweiz bringen, werden dies auch weiterhin tun.

Die Schweiz wird nicht zu einem automatischen Datenaustausch ja sagen. Da wäre ich auch dagegen. Aber in begründeten Einzelfällen muss dem Steuerbetrüger das Handwerk auch mit Schweizer Hilfe gelegt werden.

Sollten Sie einmal vergessen haben, das geerbte Sparbüchlein der Tante oder des Grossvaters bei der Steuererklärung anzugeben, so ist das zwar Steuerhinterziehung, aber harmlos. Das soll weiter so behandelt werden wie bisher: Wenn Sie erwischt werden, gibt es eine kleine Busse. Mehr nicht.

Daher nochmals: Wer sein Erspartes oder seinen Lohn auf eine Schweizer Bank bringt, weiss sein Geld dort erstens sicher. Es bringt ihm zweitens – hoffentlich bald wieder – eine Rendite. Und drittens ist ihm Verschwiegenheit gewiss, wenn er nicht massiv bei den Steuern betrogen hat. Das Schweizer Bankgeheimnis garantiert dies auch in Zukunft.

 
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