Eine Besonderheit der Schweiz besteht darin, dass der oberste Gesetzgeber Volk und Kantone (für die BV) und das Volk (für die Gesetze) ist. Es gilt die direkte Demokratie. Diese Besonderheit gilt…
1. Eine Besonderheit der Schweiz besteht darin, dass der oberste Gesetzgeber Volk und Kantone (für die BV) und das Volk (für die Gesetze) ist. Es gilt die direkte Demokratie. Diese Besonderheit gilt es zu bewahren.
2. Die direkte Demokratie ist für die Legislative, Exekutive und Judikative lästig, weil das Volk – die Bürger, d.h. die von der Gesetzgebung Betroffenen – auch in der täglichen Arbeit über ihnen stehen.
3. Darum versuchen sich die Staatsgewalten stets von der Last der direkten Demokratie zu befreien.
4. Die eleganteste und erst noch unter dem Deckmantel des Moralismus stehende Möglichkeit, ist die Ausschaltung des Volkswillens durch Berufung auf sogenanntes Völkerrecht.
5. Der Begriff Völkerrecht erweckt den Eindruck, als sei es das „Recht der Gemeinschaft aller Völker“. Auch das ist ein Deckmantel. Er soll verdecken, dass es sich um „undemokratisches“ Recht handelt. Der Begriff „droit international (public)“ und „(public) international law“ zeigt den Sachverhalt besser.
6. Mindestens so wichtig wie die Frage nach dem richtigen Recht, ist die Frage, wer erlässt das Recht.
7. Bundesrat, Verwaltung, Bundesgericht und die Rechtswissenschaft haben im Verlaufe der letzten Jahrzehnte den Vorrang, des Landesrechtes missachtet. Und dieses zunehmend durch internationales Recht ersetzt und setzen damit den verfassungsmässig vorgegebenen demokratischen Gesetzgeber ab. Dieser verhängnisvolle Prozess hat sich in jüngster Zeit massiv beschleunigt.
8. Heute kann die Schweiz die Änderung der Verfassung nicht mehr selber bestimmen. Was in der Schweiz Recht und Unrecht sein soll, bestimmt nicht mehr der Souverän demokratisch. Das internationale Recht – wer auch immer der Gesetzgeber sei – wird nicht nur über die Gesetze sondern sogar über die Verfassung gestellt.
9. Durch die neuesten Entscheide des Bundesgerichts wurde die rechtliche Souveränität der Schweiz preisgegeben und die Verantwortung für die schweizerische Rechtsordnung dem internationalen Recht und den internationalen Gerichten übertragen.
10. Dies ist zu ändern. Das schweizerische Recht muss wieder Vorrang haben. Im Gegensatz zum sogenannten Völkerrecht ist es demokratisch. Wird hier nicht Einhalt geboten, verliert die Schweiz sehr viel und landet unweigerlich in der EU, ohne dass der Souverän etwas zu sagen hätte.