1. Das Konzept skizziert eine Kampagne
Allgemeine Zielsetzung ist:
- Schengen soll zum «Winner-Dossier» gemacht werden.
- Das «Potential für einen Gesinnungswandel» ist zu sammeln und gezielt einzusetzen.
- Ein breites, viele Kräfte einbindendes Kampagnenkomitee wird gebildet.
- Dieses Kampagnenkomitee wird vom Bund gezielt aufmunitioniert (Seminare, evt. auch Geld).
- Parlamentarier (und andere Persönlichkeiten) sollen im Rahmen einer «Prominenten-Gruppe» mit «hoher Glaubwürdigkeit» durch den Bund als scheinbar «unabhängige Persönlichkeiten» zur Goodwill-Schaffung für Schengen eingesetzt werden.
2. Propaganda – nicht Information
Die «Messages» im Konzept-Papier sind (vor allem mittels Auslassungen) tendenziös.
Dublin («Wirtschaftliche Vorteile»):
- Nichts von enttäuschenden EU-Erfahrungen (statistisches Material
vorhanden).
- Nichts von Problemen bezüglich Unterlassung der Registrierung illegaler
Immigranten.
- Nichts von Problemen mit dem Flüchtlingsbegriff (Schlepper-Anweisungen).
Kosten («Teilnahme ohne grosse zusätzliche Kosten»):
- Nichts von Beitrags-Pflicht an Bewachung Schengen-Aussengrenze.
- Nichts von Kohäsionsfonds.
- Nichts von Zusatzkosten Schleierfahndung.
Grenzwächter («An der Grenze stehen nach wie vor Schweizer Grenzwächter»):
- Nicht vom Schengen-Grundsatz des völlig freien Grenzübertritts ohne
Grenzpapiere.
- Nichts von Voraussetzung des «hinreichenden Anfangsverdachts».$
- Nichts von geographisch präzis eingegrenzter Warenkontrolle.
Fremdes Recht («keine automatische Übernahme von fremdem Recht»):
- Nichts von der einseitigen Verpflichtung zur Rechtsharmonisierung
(Souveränitätsabtretung).
- Nichts über zwingende Abhängigkeit vom Schengen-Acquis.
- Nichts von Anpassungen beim Waffenrecht.
Bankgeheimnis («Bankgeheimnis bleibt gewahrt»):
- Nichts von Preisgabe bezüglich indirekter Steuern.
- Nichts von Aufrechterhaltung des EU-Beschlusses betreffend EU-
weiter Meldepflicht über Vermögensanlagen (mit jährlicher
«Fortschritts-Berichterstattung» bezüglich Schweiz ab 2006).
- Nichts über Acquis-Auswirkungen zum Beispiel bezüglich
Mehrwertsteuer-Unterstellung von Dienstleistungen im Bereich
Vermögensverwaltung.
Fazit: Das Konzept steht im Dienst der Zielsetzung, tendenziöse Propaganda, nicht sachgerechte Information zu verbreiten.
3. Im Widerspruch zur Verfassung
Mit seiner Zielsetzung steht dieses Konzept in klarem Widerspruch zu Artikel 34, Absatz 2 der Bundesverfassung:
«Die Garantie der politischen Rechte schützt die freie Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe.»
Es steht auch im Widerspruch zu Artikel 180, Absatz 2, welcher die rechtzeitige und umfassende Information der Bevölkerung durch den Bundesrat vorsieht. Von einseitiger Propaganda ist da klar nicht die Rede.