Neun Feststellungen zur heutigen Lage und Wahrnehmung des Völkerrechts…
Neun Feststellungen zur heutigen Lage und Wahrnehmung des Völkerrechts:
Das Gutachten macht auf die folgenden 6 Problemkreise aufmerksam:
Nur zwingendes Völkerrecht hat Vorrang. Der als „zwingend“ zu betrachtende Kern ist so klein und so hart wie möglich zu definieren. Die Definition ist nicht Sache der Fachleute des Völkerrechts, sondern als Wertungsfrage Gegenstand der politischen Willensbildung. An der sog. „Fall Schubert“- Rechtssprechung ist unbedingt festzuhalten. Das Prinzip ist in Richtung eines grundsätzlichen Vorrangs des demokratisch legitimierten später erlassenen und spezielleren Gesetzes zu verfestigen.
„Besteht zwischen einem (älteren)Staatsvertrag und einem (jüngeren) Bundesgesetz ein Widerspruch, so ist das Bundesgericht ausnahmsweise an das Bundesgesetz gebunden, wenn der Gesetzgeber beim Erlass des Bundesgesetzes bewusst in Kauf genommen hat, dass das von ihm erlassene Landesrecht dem Völkerrecht widerspricht.“( Anne Peters/ Isabella Pagotto). Im konkreten Fall steht es nach Ansicht des Bundesgerichts diesem nicht zu, jenen Gesichtpunkt noch einmal zu überprüfen.
Globale politische Strukturen sind anfällig für die Beeinflussung durch organisierte Macht und Sonderinteressen mit politischem, technokratischem, religiösem und ökonomischem Hintergrund. Es ist gefährlich, von einer Weltregierung zu träumen, welche auf globaler Ebene sogenannte „Wirtschaftsmacht“ kontrollieren soll. Eine Weltregierung würde höchstens Weltlobbies provozieren, und neue unkontrollierbare Kooperations- und Koalitionsformen begünstigen.
Ähnliches gilt von einem Weltkartellamt oder von einer Welt-Börsenaufsicht. Wer zentralisiert, zentralisiert immer auch die Anfälligkeit für Irrtümer und für mehr oder weniger subtile Formen der Korruption. Jedes Grosssystem wird verletzlicher und verliert an Lernfähigkeit, Innovationsfähigkeit, Immunität und Robustheit.
Wenn das Völkerrecht zum Instrument einer internationalen Bürokratie und Expertokratie wird, dessen Weiterentwicklung weitgehend in den Händen internationaler Funktionäre und Gerichte liegt, verliert es zunehmend an Ansehen. Das gefährdet letztlich auch seine Akzeptanz in jenem humanitären und handelspolitisch notwendigen Kernbereich, den es auch aus freiheitlicher Sicht zu bewahren gilt.
Schlussfolgerung:
Völkerrecht ja, aber nicht unbegrenzt und nicht im Widerspruch zu unserer historisch gewachsenen, freiheitlichen und demokratisch legitimierten rechtlichen und politischen Grundordnung.