Die Selbstbestimmungsinitiative setzt eines dieser Ziele um: Nämlich den „Schutz der Rechte des Volkes“. Der Schweizer Nationalsport ist unsere direkte Demokratie, die durch die höchste Macht repräsentiert wird: Wir. In der Schweiz hat der Bürger das letzte Wort. Die Schweizer gelten als „Champions der Urnen“ und müssen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene durchschnittlich viermal pro Jahr abstimmen. Damit ist der Schweizer Bürger frei und nicht an eine höhere Rechtsordnung gebunden, weil gerade er diese selbst gestaltet.
von Virna Conti, Präsidentin der JSVP Genf, Studentin der Rechtswissenschaften
Die Frage, die sich am 25. November stellt ist einfach: Wer entscheidet, welches das oberste Recht ist in der Schweiz? Mit anderen Worten, es geht darum, ob wir uns entscheiden das Stimmrecht einzuschränken, indem wir uns am 25. November verweigern und damit unsere Demokratie nutzlos und träge werden lassen.
Dies würde den Bürger dazu bringen, sein eigenes Abstimmungsrecht abzulehnen und für seine eigene Einschränkung als oberster Gesetzgeber abzustimmen. Wir würden uns selbst in den Fuss schiessen. Der Bürger ist die tragende Säule der schweizerischen Staatsordnung. Deshalb wurde die Selbstbestimmungsinitiative lanciert, um die tragende Säule der Schweizer Bürger zu erhalten.
Zusammen mit der Souveränität, der Neutralität und der Unabhängigkeit, gehören diese Elemente zu den Grundpfeilern der Schweiz und daraus ergibt sich die Fähigkeit zu gedeihen und frei zu bleiben. Auf die Unabhängigkeit und die Souveränität hat es die Europäischen Union oftmals abgesehen. Es ist absolut entscheidend, dass die Schweiz ausserhalb dieses institutionellen Rahmens bleibt. In Tat und Wahrheit ist das europäische Modell völlig inkompatibel mit dem schweizerischen Modell: In der Schweiz werden Entscheidungen von unten getroffen und dann nach oben delegiert, damit diese umgesetzt werden können; innerhalb der Europäischen Union werden Entscheidungen von oben nach unten getroffen.
Daher ist es unbestreitbar, dass es einen Konflikt zwischen zwei institutionellen Modellen gibt. Zu diesem Zweck ist es von wesentlicher Bedeutung, dass unser Land nicht unter europäischer Aufsicht steht, was die Unabhängigkeit seiner Substanz entleeren würde. Die Nichtumsetzung der Masseneinwanderungsinitiative ist ein perfektes Beispiel dafür: Der Wille des Volkes wird seit dem 9. Februar 2014 ernsthaft in Frage gestellt. Das ist ein Beweis dafür, dass es bedauerlicherweise nicht gelungen ist, die eigentliche Grundlage einer Initiative zu respektieren: Sich zuzuhören, sich auszudrücken. Der Grund dafür ist kein anderer, als dass die Europäische Union um jeden Preis einen Fuss in die Schweiz setzen will. Die Wahrung der Unabhängigkeit ist also die Weiterführung der Entscheidungs- und Strukturautonomie, welche diese Initiative stützt.
Abschliessend möchte ich zusammenfassen, dass diese Initiative den Ausschluss der Bürger von ihrer Rolle als Gesetzgeber verhindern will und darauf abzielt, demokratische Vorrechte wie die direkte Demokratie zu wahren.
Uns wird gesagt, dass wenn wir die Initiative am 25. November annehmen werden, wir am 26. November aufwachen werden und dann müssten x Verträge, die gegen die Bundesverfassung verstossen neu verhandelt werden: Die Warnungen werden von allen Seiten aktiviert werden und ertönen.
Das würde bedeuten, dass der Bundesrat und das Parlament Verträge ratifiziert haben; Verträge unterzeichnet haben; unterschrieben haben; die zum Zeitpunkt ihrer Ratifizierung bereits im Widerspruch zur Verfassung gestanden haben und somit verfassungswidrig waren.
In diesem Moment stelle ich Ihnen also die Frage: Was ist die Legitimation des Volkes? Was ist die Legitimation des Stimmrechts?
Das Volk ist heutzutage wie der Trainer einer Fussballmannschaft. Dieser hat die Macht und Verantwortung, die Spieler auszuwählen, die ein Spiel spielen werden. Wenn wir die Initiative am 25. November ablehnen, würde das bedeuten, dass neu der Schiedsrichter diese Kompetenz haben wird.