Für die Versicherten besteht mit der Einheitskasse kein Anreiz mehr, Eigenverantwortung zu übernehmen. Die Folgen sind höhere Gesundheitskosten und damit höhere Prämien. Mit der Abkoppelung des Bezugs der Gesundheitsleistungen von der Bezahlung, schwindet die Motivation, sparsam davon Gebrauch zu machen. Zudem bleibt den Versicherten gar keine Möglichkeit mehr, die Höhe ihrer persönlichen Prämie zu beeinflussen, wie das bis jetzt der Fall war, wenn sie beispielsweise eine höhere Franchise wählten.
Nein zu höheren Steuerlasten
Der Mittelstand wird die Zeche bezahlen müssen, obwohl die Krankenversicherung heute schon auf einem sozialen Finanzierungsmodus beruht:
- Nein zu einer noch stärkeren Belastung des Mittelstandes: Um zu verhindern, dass finanziell gut gestellte Personen in Steuerparadiese abwandern, wird die Einheitskasse für die Beiträge der Versicherten eine Obergrenze aufgrund des Einkommens festlegen müssen. Dies um die Einführung einer Reichtumssteuer abzuwenden. Ergebnis: Einmal mehr wird der Mittelstand die Zeche bezahlen und zusätzliche Lasten in Kauf nehmen müssen, wie es Untersuchungen des Experten Stefan Spycher bestätigen.
- Nein zu einer neuen Gesundheitssteuer von bis zu 15 Prozent des steuerbaren Einkommens: In dieser Grössenordnung werden die nach dem Einkommen berechneten Prämien ansteigen, wenn man davon ausgeht, dass die Beiträge bei einem maximalen steuerbaren Einkommen von 120’000 Franken plafoniert werden.
Beispiele:
- Eine Familie mit Wohnsitz im Kanton Freiburg mit einem Kind und einem jährlichen Bruttoeinkommen von 90’000 Schweizer Franken, ohne Vermögen, mit Wahlfranchise (Vater: 1’500 Franken, Mutter 1’000 Franken, Kind 0) bezahlt nach dem System der Einheitskrankenkasse 900 Franken mehr (heute: 6’241 Franken; bei Annahme der Initiative: 7’141 Franken).
- Eine Familie mit Wohnsitz im Kanton Jura mit einem Kind und einem jährlichen Bruttoeinkommen von 90’000 Schweizer Franken, ohne Vermögen, mit Wahlfranchise (Vater: 1’500 Franken, Mutter: 1’000 Franken, Kind 0) muss 1’535 Franken mehr bezahlen (heute: 7’310 Franken; bei Annahme der Initiative 8’845 Franken).
- Eine Familie mit Wohnsitz im Kanton Waadt mit einem Kind und einem jährlichen Bruttoeinkommen von 100’000 Schweizer Franken, ohne Vermögen, mit Wahlfranchise (Vater: 1’500 Franken, Mutter 1’000 Franken, Kind 0) muss 1’167 Franken mehr bezahlen (heute: 8’214 Franken; bei Annahme der Initiative: 9’381 Franken).
Zweifelhafte Absichten der Initianten
Der Initiativtext wirft mehr Fragen auf als er Antworten gibt:
- Wie werden die Prämien „nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit“ der Versicherten konkret berechnet: Anwendung konkret? Progression? Untere bzw. obere Grenze? Franchisen?
- Gibt es eine nationale Einheitsprämie oder regionale Prämien: Müssen die sparsamen Kantone die Verschwenderischen quer subventionieren?
- Regelung des Übergangs zur Einheitskasse: Rahmenbedingungen? (Arbeitsplätze, Übernahme der Aktiven und Passiven usw.)
Unrealistische Erwartungen
Es mag auf den ersten Blick attraktiv erscheinen, dass die Reichen für die wachsenden Kosten der Krankenversicherung aufkommen sollen. Doch solche Erwartungen sind nicht realistisch. Alle Versuche, eine Reichtumssteuer in irgendeiner Form einzuführen, sind in den letzten Jahren vom Volk und vom Parlament jedes Mal zurückgewiesen worden. Bei einer Einheitskrankenkasse wird man nicht darum herumkommen (das anerkennen selbst die Initianten!), für die neue Finanzierungsart eine Maximalgrenze zu definieren. Die Festlegung eines Plafonds bedeutet indes einmal mehr eine zusätzliche Belastung des Mittelstands.
Bereits werden die Steuern, die Beiträge an die AHV und die Arbeitslosenversicherung und seit kurzem auch die Verkehrsbussen einkommensabhängig erhoben. Und jetzt will die Linke mit ihrer Initiative noch einkommensabhängige Krankenkassenprämien – wann kommt der Vorschlag, den Brotpreis nach dem Einkommen festzulegen?