Der Mittelstand, d.h. sowohl Personen mit mittlerem Einkommen und Gewerbetreibende (KMU) sind die eigentlichen Quellen zur Finanzierung der Ausgaben der öffentlichen Hand geworden. Der Mittelstand…
Nationalrat Hermann Weyeneth, Jegenstorf (BE)
Der Mittelstand, d.h. sowohl Personen mit mittlerem Einkommen und Gewerbetreibende (KMU) sind die eigentlichen Quellen zur Finanzierung der Ausgaben der öffentlichen Hand geworden. Der Mittelstand wird durch die immer grösser werdende Umverteilungspolitik im Giesskannensystem getroffen. Der Bürger, der sich selbständig und aus eigenem Antrieb durch Leistung und berufliche Qualifikation ein Einkommen zwischen Fr. 100’000.– und Fr. 140’000.– erwirbt, wird heute durch die steuerliche Belastung bestraft.
Diese Entwicklung ist für die SVP beunruhigend und verlangt nach einer Überprüfung der Situation und nach einer Korrektur. Die KMU aber sind das Rückgrat unserer Wirtschaft und der Staat wäre gut beraten, diesen und deren Mitarbeitern und damit den Bürgern und Bürgerinnen dieser Einkommensklassen gute Bedingungen zu schaffen. Erfahrungsgemäss sind es diese Erwerbsgruppen, die auf ein dringend notwendiges Wirtschaftswachstum einen wichtigen Einfluss ausüben. Für diese müssen jedoch die Rahmenbedingungen stimmen: Es muss sich lohnen.
Zurzeit lohnt sich Leistung für den Mittelstand nicht wirklich. Ein Durchschnittsverdiener arbeitet 6 Monate, um alle Zwangsabgaben zu berappen:
Ehepaar mit 2 Kindern
Bruttoverdienst: SFr. 100’000.00
Effektive Lohnkosten Paar: SFr. 116’000.00
Arbeitgeber-Beiträge an AHV, IV, EO, ALV, Pensionskasse, Unfall- und Nichtberufsunfallversicherung, Familienzulagen: -SFr. 16’000.00
Arbeitnehmer-Beiträge an Sozialversicherungen: -SFr. 14’000.00
Krankenkassenprämien: -SFr. 8’100.00
Einkommenssteuer im Landesdurchschnitt: -SFr. 8’700.00
Direkte Bundessteuer: -SFr. 900.00
Mehrwertsteuer auf Konsumausgaben (Nahrungsmittel, Ferien, Restaurants, Telefon, Kleider, Möbel, Zeitungsabonnement etc.) von rund 36’000 Franken: -SFr. 2’600.00
Motorfahrzeug- und Mineralölsteuer, Autobahnvignette, Importzoll für Auto: -SFr. 1’400.00
Konzessionsgebühren für Radio und TV .-SFr. 450.00
Diverse Gebühren und Abgaben (Kehricht- und Abwasserentsorgung, Stempelabgabe, Krankenzusatzversicherung, Billettsteuern, Alkoholsteuer, Tabaksteuer, Hundesteuer, Selbstbehalte bei den Gesundheitskosten etc.): -SFr. 5’900.00
Lohn nach Abzug aller Zwangsabgaben: SFr. 57’950.00
Abgabenquote: 50,1%
Einerseits stellt die Progression bei den Steuern, andererseits der Verlust öffentlicher Beihilfen bei den Prämien der Krankenkasse, Fürsorge und Sozialleistungen, Familienzulagen, Ausbildungsbeihilfen usw. Hürden dar, wo weniger mehr ist. Denjenigen, der wenig mehr über dem Limit liegt, erwischt es kalt. Der Leistungswille wird gelähmt oder zumindest gebremst. Dies trifft nicht nur bei Familien zu, sondern als Folge weitgehend fehlender Abzugsmöglichkeiten auch für Alleinstehende.
Hier ein effektiv ermitteltes Beispiel eines Familienvaters mit drei Kindern in der Gemeinde Zollikofen: