Mit der Volksinitiative gegen grenzenlose Zuwanderung – die eine eigentliche Freiheitsinitiative ist – müssen wir endlich die verfehlte Personenfreizügigkeit abschaffen, wie dies die Bürgerinnen und Bürger schon lange fordern.
Rufen wir uns in Erinnerung:
Die Schweiz ist:
Warum gehört die Schweiz nicht zur EU? Weil die Schweiz durch einen EU- Beitritt verliert. Darum sagte der Schweizer Souverän Nein zum Beitritt in den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und in die Europäische Gemeinschaft (EU)!
Die Schweizer Bürger realisierten, dass die EU eine völlig andere Konstruk- tion hat als die Schweiz, ja sie ist das Gegenteil der Schweiz, denn sie ist:
Die Schweiz ist organisch gewachsen, die EU ist ein intellektuelles Konstrukt! Genauer: ein intellektuelles Fehlkonstrukt!
Der Erfolg ruht auf diesen starken Säulen, die sich bewährt haben.
Dieser erfolgreiche Weg darf nicht geopfert werden, weder durch klein-gläubige, selbstsüchtige Politiker, noch durch staatstreuelose Beamte, noch durch Manager, die kaum bis zur eigenen Nasenspitze, sondern nur bis ins eigene Portemonnaie zu blicken vermögen!
Aber, meine Damen und Herren, "hütet euch am Morgarten"!
Schänder an unseren Staatssäulen sind bereits am Werk. Die Classe politique hat den Volksentscheid "Nein zu EWR/EG" nie anerkannt. Und weil diese Schänder merken, dass das Schweizer Volk heute noch deutlicher als damals nicht in die EU will, getrauen sie sich nicht mehr, den direkten Beitritt in die EU vorzulegen. Aber behutsam und stetig werden seit 20 Jahren die Erfolgssäulen unseres Landes untergraben.
Diesen Leuten war es schon immer zu eng im eigenen Land. Sie strebten nach internationaler Anerkennung und Grösse.
Zurückhaltung, Mass halten, Demut vor dem Erreichten, die kluge Sorge zu sich selbst – typisch schweizerische Tugenden, schlagen sie in den Wind.
In trauter Gemeinschaft mit der EU soll die Schweiz an die EU angekettet und die schweizerische Bundesverfassung unter das internationale Recht gestellt werden.
Die EU will, dass die Schweiz EU-Gesetze übernimmt, ohne dass der höchste schweizerische Gesetzgeber – das Volk, Kantone und Parlament – noch etwas zu sagen hätten. EU-Recht soll Schweizer Recht brechen! Und fremde Richter – sei es der EU-Gerichtshof, sei es der EFTA-Gerichtshof oder sei es ein anderer internationaler Club – sollen wir Schweizer akzeptieren. Aber hören Sie gut: Statt diese Bitte höflich und bestimmt abzuschlagen, haben unsere Regierung und alle Parteien – ausser die SVP – geantwortet: "Liebe EU, ja, wir unterwerfen uns Euch, die Schweiz will den Rahmenvertrag mit institutioneller Bindung", den man jetzt vernebelnd "Konsolidierungsabkommen" nennt.
Nein, meine Damen und Herren, das ist ganz sicher kein Weg für die Schweiz! Einen solchen Holzweg geht man nicht!
Passen Sie auf, meine Damen und Herren, fallen Sie nicht auf all die süssen Verlockungen und Schmeicheleien hinein. Wie bei früheren internationalen Verträgen wird man auch hier versuchen, Ihnen Honig um den Mund zu streichen.
Erinnern wir uns: Was predigte uns die Obrigkeit nicht alles vor der Abstimmung über das Personenfreizügigkeitsabkommen, das zu einer grenzenlosen und schädlichen Masseneinwanderung führte?
Gestützt auf Gutachten belehrte uns der Bundesrat, dass eine jährliche Nettozuwanderung aus der EU von 8000 bis höchstens 10’000 pro Jahr zu erwarten sei.[1] Eine stärker zu erwartende Zuwanderung tat der Bundesrat selbst im Abstimmungsbüchlein zu den Bilateralen I als "nicht begründet" ab.[2] Heute steht fest: Der Bundesrat hat sich um den Faktor 8 bis 10 geirrt. Jedes Jahr erfährt die Schweiz eine Bevölkerungszunahme als Folge der Zuwanderung in der Grössenordnung der Stadt St. Gallen. In den letzten 10 Jahren insgesamt fast 800’000 Personen, also etwa die Einwohnerzahl des Kantons Waadt.
Nun meine Damen und Herren – irren ist menschlich. Oder besser: irren ist professorlich!
Immerhin: Der Professor, der seinerzeit die Fehlprognosen erstellt hat, hat sich kürzlich öffentlich entschuldigt. Ich zitiere ihn: "Es war ganz offensichtlich eine Fehlprognose. Dazu stehe ich, und es ärgert mich selber enorm."[3]
Er war nicht der einzige Fehlprophet mit Professorentitel. Bundesrat Joseph Deiss erklärte vor der Abstimmung: «Es wird immer wieder von diesem Druck geredet, der irgendwie besteht. Man hat fast das Gefühl, es stünden an der Grenze ganze Schlangen, die auf das Zeichen ‘Auf die Plätze, fertig, los!’ warten. Es ist in der EU gar kein solcher Druck vorhanden, dass wir überschwemmt werden könnten.»[4]
Bundesrat Moritz Leuenberger versprach ebenfalls am Schweizer Fernsehen: «Was die Einwanderung angeht, da sollen wir nicht vergessen, dass wir diesen Vertrag mit der EU – also mit Deutschland, Frankreich, Österreich, Italien, Spanien, Portugal – abschliessen. Und von dort besteht kein Einwanderungsdruck in die Schweiz.»[5]
Und Bundesrätin Micheline Calmy-Rey versprach dem Volk 2005: «Wir stimmen ab über die Osterweiterung, d.h. die zehn neuen EU-Mitglieder, und es wird kein Exodus stattfinden, das sind Fantasmen, (…), Fantasmen, Sie können Fantasmen haben.»[6]
Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf meinte noch 2009: «Wir haben acht Jahre Erfahrung, natürlich nicht mit der vollen Freizügigkeit, aber immerhin mit 15 Staaten volle Freizügigkeit. Und was sehen wir? Es ist eine ganz kontrollierte Immigration, es hat keinen Lohn- und Sozialdruck gegeben (…)»[7]
Oder die heutige Frau Bundesrätin Doris Leuthard sprach noch 2009: "Wer mindestens ein Jahr lang Beiträge bezahlt, kann bei Verlust der Stelle Arbeitslosengeld beziehen. Das gilt auch für EU-Bürger."[8]
Das sollte den Eindruck erwecken, dass er ein Jahr in der Schweiz gearbeitet hat. Und diesen Eindruck erweckte es auch. Verschwiegen wurde, dass er dies irgendwo in der EU getan haben muss.
Weiter erklärte Frau Leuthard: "Es gibt keine Verdrängung von einheimischen Arbeitskräften."[9]
Das Schweizer Volk hat diese bundesrätlichen Schönredner durchschaut, seinen früheren Entscheid korrigiert und stimmte – zusammen mit der Mehrheit der Kantone – der Masseneinwanderungsinitiative zu.
Seither ist diese Initiative Verfassungstext. Doch unseren Politikern fehlt die Grösse, den besagten Irrtum zuzugeben, sie brechen lieber die Verfassung.
Der Weg ist einfach. Wir gehen den bewährten Weg, d.h. wir pflegen mit allen Ländern der Welt freundschaftliche Beziehungen. Die Grenze dieser freundschaftlichen Beziehungen sind die schweizerische Unabhängigkeit, die schweizerische Neutralität sowie die Rechte von Volk und Ständen!
Wir treten ein für das Selbstbestimmungsrecht der Völker – aber auch für das Selbstbestimmungsrecht der Schweiz.
Im Land Schweiz bestimmen wir, ausserhalb bestimmen andere.
Das ist der über 700-jährige erfolgreiche Weg. Am damaligen Gelübde: "Wir wollen keine fremden Richter haben", gibt es nichts zu rütteln. Mit fremden Richtern waren damals alle Staatgewalten gemeint. Darum:
Mit der Volksinitiative gegen grenzenlose Zuwanderung – die eine eigentliche Freiheitsinitiative ist – müssen wir endlich die verfehlte Personenfreizügigkeit abschaffen, wie dies die Bürgerinnen und Bürger schon lange fordern.
Damit ist auch gegen Politiker, die die Bundesverfassung brechen, ein Riegel zu schieben.
Auch bei der Frage der Zuwanderung geht es um das Wichtigste, Entscheidendste und Höchste: eine unabhängige Schweiz und eine sichere Zukunft in Freiheit.
[1] Prof. Dr. Thomas Straubhaar, Professor für internationale Handelsbeziehungen an der Universität Hamburg: Integration und Arbeitsmarkt: Auswirkungen einer Annäherung der Schweiz an die Europäische Union, in: Presserohstoff der Studie im Rahmen des bundesrätlichen Integrationsberichts von 1999, S. 4.
[2] Volksabstimmung vom 21. Mai 2000. Erläuterungen des Bundesrates, Bilaterale Abkommen mit der EU, S. 11.
[3] 15 Jahre Personenfreizügigkeit, falsche Prognosen zur Zuwanderung, in: NZZ Nr. 125, 1. Juni 2017, S. 14.
[4] Schweizer Fernsehen, 5. Mai 2000.
[5] Schweizer Fernsehen, 21. Mai 2000.
[6] Schweizer Fernsehen, 9. September 2005.
[7] Schweizer Fernsehen, 16. Januar 2009.
[8] Tages-Anzeiger, 3. Dezember 2009, S. 3
[9] Basler Zeitung, 17. Januar 2009, S. 2