Referat

Die 6. IV-Revision muss sofort angepackt werden!

Wir haben Sie heute hier zu einer Medienkonferenz eingeladen, weil wir den Auftrag, welcher uns mit dem gestrigen Ja von knapp 60 Prozent der Bevölkerung zur 5. IV-Revision gegeben wurde, ernst nehmen

Toni Bortoluzzi
Toni Bortoluzzi
Nationalrat Affoltern am Albis (ZH)

Wir haben Sie heute hier zu einer Medienkonferenz eingeladen, weil wir den Auftrag, welcher uns mit dem gestrigen Ja von knapp 60 Prozent der Bevölkerung zur 5. IV-Revision gegeben wurde, ernst nehmen.

Das deutliche Ja verstehen wir als Auftrag, in der Invalidenversicherung Ordnung zu schaffen. Dies ist eine sehr schwierige Aufgabe, weil es um einen sensiblen Bereich der Gesellschaft geht. Wir werden den Anliegen der Betroffenen nur gerecht, wenn wir sie in Ihren Möglichkeiten stärken und wenn wir ungerechtfertigte Ansprüche konsequent bekämpfen. Das Ja zur 5. IV-Revision ist aber zugleich auch eine Absage an die von Mitte-Links geprägte Sozialpolitik der vergangenen 20 Jahre, welche immer mehr dazu übergegangen ist, psychosoziale Probleme als Grund für die Erwerbsunfähigkeit anzusehen (Medizinalisierung). Die Folgen dieser Politik sind Ihnen ja bestens bekannt. Das klare Ja von gestern ist aber auch eine Quittung für die naiven Gutmenschen, welche durch ihre Gleichgültigkeit eine massive Missbrauchskultur ermöglicht haben.

Die Erwartungen nach der Ablehnung der Erhöhung der Mehrwertsteuer zu Gunsten der IV um 0.8 Prozent im Mai 2004 sowie dem klaren Ja zur 5. IV-Revision von gestern sind daher klar: Das Volk will nicht länger ein stark defizitäres Sozialwerk. Die IV muss deshalb saniert werden und zwar ohne zusätzliche Zwangsabgaben. Die IV muss mit einer 6. IV-Revision ausgabenseitig zu einer mindestens ausgeglichenen Rechnung geführt werden.

Auch namhafte IV-Stellenleiter sind wie wir der Ansicht, dass die Invalidenversicherung ohne neue Mittel zu einer ausgeglichenen Rechnung geführt werden kann. Unsere Forderung ist also entgegen den Verlautbarungen von CVP, FDP und des zuständigen Departements keine Utopie! Eine von der IV-Rechnung
unabhängige Entschuldung dürfte allerdings mittelfristig unumgänglich sein. Diese ist aber erst nach klarer Verbesserung der IV-Rechnung im Hinblick auf den angestrebten Rechnungsausgleich zu realisieren. Dieses Vorgehen ist notwendig, um die Fehlentwicklung in der IV, welche durch verschiedene Untersuchungen bestätigt werden, zu stoppen. Das frühzeitige Öffnen neuer Geldquellen wäre ein falsches Signal – welches in der Vergangenheit leider immer wieder gegeben wurde. So gesehen ist das Nein des Nationalrates zur IV-Zusatzfinanzierung in der vergangenen Frühlingssession ein weiser Entscheid.

Die vom Bundesrat vorgelegten Zukunftsaussichten über die Entwicklung der IV-Finanzen sind ein „gutes“ Beispiel dafür, wie mit Zweckpessimismus Fehlentscheide begünstigt werden. Statt sich konsequent auf die Durchsetzung der bereits bestehenden Möglichkeiten zu konzentrieren und die Mängel im Ablauf zu beseitigen, wird seitens des zuständigen Bundesamtes immer wieder nach neuen Finanzen gerufen. Die SVP ist aber nicht bereit, Zukunftsprognosen zu akzeptieren, die dem Departement nur dazu dienen, sich aus der Verantwortung zu entziehen.

Mit realistischen Zahlen, wie sie in unserem Grundlagenpapier nachzulesen sind, wird klar, dass es mit weiteren Schritten möglich ist, bis 2015 eine ausgeglichene IV-Rechnung zu erzielen. Und dies ohne Zusatzfinanzierung! Selbst, wenn nur die Hälfte der im Papier präsentierten Vorschläge von über einer Milliarde Franken umgesetzt werden, kann die IV bis 2015 strukturell saniert werden.

Nach dem Zusatzfinanzierungs-Nein im Nationalrat haben wir diesen März eine parteiinterne Arbeitsgruppe eingesetzt, welche intensiv über weitere Möglichkeiten zur strukturellen Sanierung der IV nachgedacht hat. Diese Gruppe war umso notwendiger, als es der Bundesrat bisher ablehnte, weitere Gesetzesrevisionen auch nur zu prüfen. Das Resultat finden Sie in Form eines neuen Grundlagenpapiers, welches ihnen 54 Forderungen in 13 Kapiteln darlegt. Es zeigt Ihnen auf, welche Massnahmen bei der Umsetzung der 5. im Rahmen der 6. IV-Revision nun dringend an die Hand genommen werden müssen.

­Dem Parlament sind die Strategien, welche eine erfolgreiche Umsetzung der 5. IV-Revision zum Ziel haben, zur Kenntnis zu bringen. Die Früherfassung von Betroffenen ist für die IV Neuland. Daher muss sie vom Bundesrat eng begleitet werden.

­Gleichzeitig muss von der Regierung sichergestellt werden, dass keine Doppelspurigkeiten mit anderen Sozialversicherungen entstehen. Mit der 5. IV-Revision werden im Durchschnitt rund 430 Millionen Franken in die Früherfassung und Integration investiert. Gleichzeitig betreibt die Arbeitslosenversicherung auch starke Integrationsbemühungen, die SUVA bietet ein Case Ma-nagement an und die Sozialhilfe bietet zahlreiche geschützte Arbeitsplätze und Integrationsprojekte an. Die Gefahr von Gärtchendenken und Doppelspurigkeiten steigt.

­Die Bürokratie und unnütze Abläufe im IV-Bereich sind generell zu straffen. Denn die Verantwortung der Mitarbeiter ist zu stärken, was konkret weniger administrative Last als vielmehr direkten Kontakt zu den Betroffenen bedeutet.

­Die grosse Zahl gesprochener Renten mit unklarer Kausalität lässt vermuten, dass es durch „die unzureichende Aufsicht“… „bei einer nicht unbedeutenden Zahl von Dossiers verschiedene Unzulänglichkeiten bei den Leistungsentscheiden auftraten (GPK-SR. Rentenwachstum in der Invalidenversicherung, 19. August 2005, S. 4)“. „Die Folge einer unzureichenden Aufsicht des Bundes ist eine uneinheitliche Praxis bei der Leistungszusprache der Kantone mit beträchtlichen Kostenfolgen für die Versicherung. (GPK-SR. Rentenwachstum in der Invalidenversicherung, 19. August 2005, S. 5)“

­Wenn die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates in einem Bericht an der Wirksamkeit der Aufsicht im Rahmen der 5. IV-Revision zweifelt, dann müssen alle Warnsignale leuchten.

Es braucht eine fachliche und administrative Aufsicht, die einen einheitlichen und qualitativ einwandfreien Vollzug gewährleistet. Hierzu sind Zielvorgaben und entsprechende Führungsinstrumente unabdingbar – der Bundesrat trägt dafür die Verantwortung. Ausserdem sind die Abgrenzungen zwischen IV-Stellen und BSV zu klären.

­Die Rentenrevisionspraxis ist zu intensivieren. Insbesondere bei der heutigen Mehrheit der unklaren IV-Neurentenbezüger. Hier drängt sich überdies eine verstärkte Abklärung derjenigen Herkunftsnationen auf, welche eine stark übermässige Nachfragehaltung an den Tag legen (IV-Detektive gegen Balkanisierung einsetzen). Allgemein gilt der Grundsatz „sich am Betroffenen orientieren und nicht an der Papiermenge“. Bei Geburtsgebrechen ohne Erwartung auf gesundheitliche Veränderung ist eine Intensivierung der Überprüfung unnötig.

­Heute sind die Arbeitsanreize für Junge zu gering. Bei uns beziehen Junge dreimal so häufig eine IV-Rente wie in anderen OECD-Ländern. Daher gilt es in IV und Arbeitslosenversicherung entsprechende Massnahmen an die Hand zu nehmen, um die Arbeitsanreize der Jungen Bevölkerung zu stärken.

­In diesem Zusammenhang ist auch der Krankheitsbegriff zu erwähnen. Heilbare Krankheiten, Sucht oder diffuse Krankheitsbilder sind nur noch in Ausnahmefällen als IV-Ursache anzuerkennen. Die IV muss entmedizinalisiert werden. Der Krankheitsbegriff des KVG ist defizitorientiert. Bei der IV geht es hingegen darum, die Restarbeitskräfte zu stärken.

­Der Wettbewerb auf dem Hilfsmittelmarkt ist zu stärken.

­Überversicherungssituationen sind weiter zu reduzieren. Hohe Kinderrenten, Fehlanreize bei den Ergänzungsleistungen sowie Überversicherungssituationen im Zusammenhang mit UVG und BVG führen zu teilweise sehr stossenden Rentenbeispielen, welche den Lohn eines Durchschnittsarbeiters bei weitem übersteigen. Dies ist zu korrigieren.

­Trotz NFA wird der Bund auch weiterhin aufwand- oder projektbezogene Beiträge an Institutionen bezahlen. Diese sind auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und es ist schweizweit Transparenz über die Tarife herzustellen.

­Art. 14 Abs. 4 des Strassenverkehrsgesetzes soll auch auf RAD-Ärzte Anwendung finden. Insbesondere bei IV-Bezügern mit unklarer IV-Ursache ist die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Die Daten der RAD sollen an die Strassenverkehrsämter gemeldet werden dürfen.

­Die SVP lehnt es überdies ab, dass die IV durch einen faulen Kompromiss von Bund und Kantonen im Rahmen der NFA zusätzlich belastet wird. Auf solche Kompromisse können die IV-Rentner getrost verzichten.

Ich habe Ihnen hier nur einen Teil unserer Forderungen vorgetragen. Im Positionspapier finden Sie eine umfassende finanzielle und materielle Dokumentation unserer Vorschläge. Wie einst bei der Thematisierung des IV-Missbrauchs, sind wir einmal mehr die einsamen Rufer in der Wüste, welche Ihnen heute neue Vorschläge präsentieren und darlegen, wieso die IV ausgabenseitig saniert werden kann. Auch wenn es unpopulär ist, stehen wir für eine 6. IV-Revision ein und distanzieren uns von der bequemeren Haltung der Mitteparteien, welche einmal mehr die Steuern erhöhen wollen, statt die Probleme grundsätzlich zu lösen. Eine ausgabenseitige Sanierung ist zwar ungemütlich, aber möglich. Eine 6. IV-Revision kann die IV ausgabenseitig bis 2015 sanieren. Hierfür steht die SVP mit Nachdruck ein.

Toni Bortoluzzi
Toni Bortoluzzi
Nationalrat Affoltern am Albis (ZH)
 
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