Referat

Die absurde Neutralitäts-Definition des EDA: Eine „aktive Neutralität“ gibt es nicht!

Soll die schweizerische Neutralität heute, im Jahr 2007, glaubwürdig sein, muss sie als das richtige aussenpolitische Konzept der Schweiz im Blick auf Konflikte von heute bestehen können. Alles andere

Ulrich Schlüer
Ulrich Schlüer
Nationalrat Flaach (ZH)

Soll die schweizerische Neutralität heute, im Jahr 2007, glaubwürdig sein, muss sie als das richtige aussenpolitische Konzept der Schweiz im Blick auf Konflikte von heute bestehen können. Alles andere käme einer mehr oder weniger gut getarnten Liquidation der Neutralität gleich.

Immer wieder – neuerdings vor allem im Blick auf den Nahost-Konflikt – kapriziert sich das EDA auf eine Neutralitäts-Definition, die schlicht absurd, weltfremd und entsprechend unglaubwürdig ist. Neutralität, argumentiert die EDA-Chefin, sei heutzutage nur noch auf formell erklärte Kriege zwischen Staaten anwendbar. Würde sie sagen, Neutralität gäbe es nur noch gegenüber von mit Steinäxten einander die Schädel einschlagenden Kämpfern, so wäre ihre Definition nicht weniger weltfremd als es die heutige Neutralitäts-Definition des EDA ist. Ist das, was sich im Irak von heute abspielt, denn kein Krieg? Lebt Afghanistan im tiefen Frieden? Hat die Gewalt am Horn von Afrika mit Krieg nichts zu tun? Haben die Vorgänge in Nahost keinerlei kriegerischen Charakter?

Getarnte Liquidierung der Neutralität durch das EDA
Wer die im Volk nach wie vor tief verankerte Neutralität der Schweiz krampfhaft an Konfliktformen knüpft, die heute gar nicht mehr vorkommen, will die Öffentlichkeit nur über seine eigentliche Absicht hinwegtäuschen: Die Neutralität, Verfassungsauftrag an den Bundesrat, soll offensichtlich hinter dem Rücken des Volkes liquidiert werden.

Auch gewalttätige Auseinandersetzungen, die trotz fehlender Kriegserklärung Tatsache werden, haben machtpolitische Ursprünge, initiiert von Kräften, die eben nicht mit Staaten identisch sind. Ob sich gewalttätig ausgetragene Machtpolitik an Landesgrenzen orientiert oder andere Wurzeln hat, so geht sie immer aus von der Machtentfaltung irgendwelcher Gruppen oder Kräfte. Im gewalttätig ausgetragenen Kampf zwischen solchen Kräften nicht Partei zu ergreifen, drängt sich in jedem Fall auf. Sich nicht zu kopfloser Parteinahme in solchem Konflikt hinreissen zu lassen, verlangt schon die Sicherheit des eigenen Landes und des eigenen Volkes. Weil mit jeder Parteinahme die akute Gefahr verbunden ist, dass Ableger der irgendwo in eine gewalttätige Auseinandersetzung verwickelten Kräfte ihre Gewaltaktivitäten plötzlich in unser Land zu verlegen versuchen. Auch der asymmetrische Krieg wird von Kräften geführt, die Macht ausüben.

Wer sich unbedacht in solche Konflikte einmischt, holt diese Konflikte nur allzu rasch ins eigene Land. Oder ereigneten sich die Anschläge vom 11. Septembers 2001 in Washington und New York, die blutigen Attacken auf Züge in Madrid und auf die U-Bahn in London etwa völlig losgelöst von internationalen Konflikten, gleichsam «aus heiterem Himmel»?

Integrale Neutralität bedeutet permanent wahrgenommene Neutralitätspolitik
Neutralität beginnt niemals erst dann, wenn ein formell erklärter offener Waffengang zwischen Staaten Tatsache wird. Neutralität ist angebracht, sobald gewaltsame Austragung von Spannungen stattfindet oder droht. Umsichtige, dem Frieden in der betroffenen Region und der Sicherheit im eigenen Land dienende Neutralitätspolitik beginnt in der Welt von heute immer schon dann, wenn sich die Gefahr bewaffneter Auseinandersetzungen – unter was für Ansprüchen auch immer – irgendwo ernsthaft abzeichnet.

Will sich die Landesregierung, will sich das EDA international nicht der Lächerlichkeit aussetzen, dann haben sie sich endlich mit den Konflikten und ihren Austragungsformen von heute auseinanderzusetzen. Neutralität im Blick auf die Welt, auf asymmetrisch geführte Konflikte von heute verlangt, dass die Schweiz mit keiner den Konflikt gewalttätig führenden Partei irgendwie anbandelt. Überzeugende Sicherheitspolitik im Rahmen zeitgemässer Neutralität verlangt von der Regierung, sich auf keinen Fall unbedacht oder auch ungewollt in irgendeinen Konflikt irgendwo auf der Welt hineinziehen zu lassen – damit Ableger dieses gewalttätig ausgetragenen Konflikts nicht plötzlich unser eigenes Land erschüttern.

Die Uno und der «gerechte Krieg»
Auch gegenüber der Uno ist bezüglich Parteinahme in Konflikten konsequente Eigenständigkeit zu wahren. Die Uno setzt sich zusammen aus Mächten, die machtpolitische Interessen verfolgen. Längst nicht alle diese Mächte sind demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipen verpflichtet. Wer behauptet, in der Uno getroffene Entscheidungen seien an höheren, der profanen Machtpolitik entrückten Idealen orientiert, der verfällt bestenfalls der die Weltgeschichte seit jeher begleitenden Utopie des «gerechten Krieges», die seinerzeit auch die Kreuzfahrer in die weltpolitische Irre (und in die religiöse Verwirrung) geführt hat.

Wer in schweren internationalen Konflikten die Fähigkeit zu vermitteln erlangen und erhalten will, der hat sich auch heute strikter Nichtparteinahme zu verschreiben. Nur derjenige, der sich aus Gegensätzen konsequent herausgehalten hat und heraushält, ist, wenn Konfliktparteien je an Vermittlung interessiert sind, zu einer selbstlosen, allein am Frieden orientierten Politik des Ausgleichs tatsächlich fähig.

Die Aufgabe des Neutralen
Statt unter Vorspiegelung weltfremder Polit-Konstruktionen die Liquidierung der Neutralität voranzutreiben, müsste sich der Bundesrat, insbesondere das EDA, endlich jener Aufgabe zuwenden, die in der Welt von heute wohl nur ein strikt neutrales Land mit der notwendigen Glaubwürdigkeit anpacken kann: Der Schliessung der schwerwiegenden Lücken im Kriegsvölkerrecht von heute.

Der Uno mit dem dort institutionalisierten politischen Übergewicht der Grossmächte will es offensichtlich nicht gelingen, das Kriegsvölkerrechts endlich auf die Konfliktformen von heute auszurichten. Die Schweiz als Signatarstaat der Genfer Konventionen könnte diese Aufgabe dagegen anpacken – ganz pragmatisch, ausgehend von offensichtlichen, weltweit wahrgenommenen Verletzungen elementarer Menschenrechte: Wenn Staaten – Uno-Mitglieder! – Fernsehsender mit weltweiter Ausstrahlung betreiben, welche die Hinrichtung (oder eher Abschlachtung) unschuldiger Geiseln im Dienste politischer Erpressung öffentlich ausstrahlen, ist ein Ansatzpunkt zum Handeln gegeben. Das Leid hilfloser, unschuldiger Opfer von Gewalttaten politisch oder kommerziell auszuschlachten, das kommt schwerster Verletzung des Kriegsvölkerrechts gleich. Solche Vorkommnisse zu nutzen für eine Initiative zur umfassenden Anpassung der Genfer Konventionen an die Konfliktformen von heute, das wäre eine Aufgabe für die Schweiz. Eine Aufgabe, die offensichtlich allein ein Neutraler anpacken kann – dessen Autorität allein auf seinem selbstlosen, humanitären Einsatz zur Verbesserung einer unhaltbar gewordenen Situation beruht.

Wollte die EDA-Chefin diese wichtige Aufgabe glaubwürdig anpacken und mit der erforderlichen zähen Geduld vorantreiben, wären allerdings zwei Voraussetzungen zu erfüllen: Ihr Einsatz für die Neutralität müsste endlich glaubwürdig werden und ihre Politik müsste ganz im Dienst der Sache stehen, nicht weiter der Zurschaustellung der eigenen Person auf der Weltbühne dienen. Eine „aktive Neutralität“ gibt es nicht! Die Begriffe „aktiv“ und „Neutralität“ schliessen sich aus, und stehen im Widerspruch zu sich selbst. Entweder stellt man sich in einem Konflikt auf die Seite von einer Partei oder man bleibt neutral. Kompromisse dazwischen machen die schweizerische Neutralität unglaubwürdig und schaden damit unserem Land.

Ulrich Schlüer
Ulrich Schlüer
Nationalrat Flaach (ZH)
 
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