Die Auswirkungen des Energiegesetzes auf Hausbesitzer

Das Energiegesetz und mit ihm die Energiestrategie 2050 wollen den Umbau des bestehenden Energiesystems der Schweiz. Dabei geht es nicht nur um Strom, sondern um alle Energieträger, also auch Heizöl, Benzin, Gas, Holz usw. Bei diesen Stichworten merken Sie jetzt schon, dass die Hauseigentümer und Mieter einen Grossteil der Zeche bezahlen müssen. Und das ist nicht wenig.

Hans Egloff
Hans Egloff
Nationalrat Aesch (ZH)

Die Kosten für den Umbau unserer Energieversorgung bis zum Jahre 2050 liegen bei rund 200 Milliarden Franken, was umgerechnet Kosten von 5-7 Milliarden Franken jährlich ausmacht. Für einen vierköpfigen Haushalt führt dies zu satten 3’200.– Franken zusätzlichen Kosten pro Jahr.

Das Energiegesetz ist die erste Phase der Energiestrategie. Ihm kommt eine besondere Bedeutung zu, da es die Ziele für die Energiepolitik der folgenden 30 Jahre festlegt. Insbesondere wird in Art. 3 des Energiegesetzes eine Reduktion des gesamten Energieverbrauches um 43% festgelegt. Eine Halbierung des Benzin-, Öl- und Gasverbrauches kann nicht alleine mit sparsameren Autos und Haushaltsgeräten erreicht werden. Die staatliche Umerziehung ist vorprogrammiert. 

Kostenfalle für Hauseigentümer und Mieter

Besonders die geplante Erhöhung der CO2-Abgabe schenkt bei einem Hausbesitzer gewaltig ein. Bereits heute steht diese Abgabe auf 22 Rappen/Liter Heizöl. Der Bundesrat hat mit dem Klima- und Energielenkungssystem (KELS) vorgeschlagen, wie und wer den Umbau des Energiesystems finanzieren soll. Er hat eine Vervierfachung der Abgabe auf neu 89 Rappen/Liter Heizöl[1] vorgeschlagen. Das ist 67 Rappen mehr pro Liter als die aktuelle Abgabe! Für die Besitzer, Mieterinnen und Mieter von Häusern und Wohnungen mit Ölheizungen wäre dies mit massiven Mehrkosten verbunden.

Es kommt noch schlimmer. In der im November 2016 zu Ende gegangenen Vernehmlassung zur Totalrevision des CO2-Gesetzes schlägt der Bundesrat bei Nichterreichung der CO2-Emissionsreduktionsziele ein Verbot von fossil betriebenen Heizanlagen in Neubauten und bei bestehenden Bauten ab 2029 vor.[2] Auch die CO2-Abgabe will er mit dem neuen Gesetz auf 63 Rappen pro Liter Heizöl gegenüber dem heutigen Stand von 22 Rappen pro Liter fast verdreifachen. Damit hat der Bundesrat bereits vorgesorgt. Scheitert nämlich das KELS im Parlament so steigt die CO2-Abgabe trotzdem weiter an. Ein Ersatz einer Ölheizung durch eine Wärmepumpe mit Erdsonde erzeugt bei einem Einfamilienhaus Investitionsmehrkosten von durchschnittlich 30’000 Franken pro Anlage. Da die Ölheizungen aber nicht nur von Einfamilienhäusern, sondern auch von grossen Mehrfamilienhäusern stammen, sind die Kosten nochmals um einiges höher. Die Kosten der Sanierung von Gebäudehüllen kommen zusätzlich dazu. Die anfallenden Mehrkosten der Sanierungsmassnahmen oder einen Teil davon wird letztlich auf die Mieter überwälzt werden. So steigen die bereits heute hohen Mieten noch mehr an.

NEIN zu noch mehr Vorschriften und staatlicher Überwachung

Der Artikel 55 des neuen Energiegesetzes öffnet Tür und Tor für weitere Massnahmen: «…Zeichnet sich ab, dass die Richtwerte nicht erreicht werden können, so beantragt er (der Bundesrat) gleichzeitig die zusätzlich notwendigen Massnahmen.»

Insbesondere kann der Bundesrat beispielsweise den Gebäudeenergieausweis (GEAK) oder auch den Einbau eines Smart Meter über die kantonale Autonomie für obligatorisch erklären. Im Kanton Bern wurde ein GEAK-Obligatorium vom Volk verworfen. Aber auch andere Teile der «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich» (MuKEn) könnten künftig auf Bundesebene gesetzlich zentralistisch verordnet werden.

Werden die Richtwerte nicht erreicht, so ist es nur ein kleiner Schritt zu Konsumverboten und staatlichen Umerziehungsmassnahmen. Sei dies Waschen und Staubsaugen nur noch zu Randstunden, ein Verbot von Ventilatoren im Sommer, Wohnzimmer im Winter nur noch auf 18 Grad heizen etc.

Mit den Smart Meter können künftig präzise Daten über jeden Stromverbraucher gesammelt werden. Auch insbesondere über jede einzelne Mieterin und jeden Mieter. Die Frage des Datenschutzes ist dabei nicht geklärt.

Die Energiestrategie 2050 ist teuer und bringt den Hauseigentümern und Mietern neue Auflagen und massive Mehrkosten. Deshalb lehne ich und auch der Hauseigentümerverband des Kantons Zürich das Energiegesetz klar ab. 


[1] Quelle: Botschaft zum Verfassungsartikel über ein Klima- und Energielenkungssystem Tabelle 2 S. 7897

[2] Quelle: Revision CO2-Gesetz Art. 8 und 9)

Hans Egloff
Hans Egloff
Nationalrat Aesch (ZH)
 
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