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Aussenpolitik

Die Bilateralen Abkommen: Beurteilung seitens der SVP

Im kommenden Juni wird das Schweizer Stimmvolk zur Urne gerufen, um einen der wichtigsten Entscheide in der Geschichte der Eidgenossenschaft zu fällen. Ich spreche hier von den Bilateralen II…

Nationalrat Walter Schmied, Moutier, (BE)

Im kommenden Juni wird das Schweizer Stimmvolk zur Urne gerufen, um einen der wichtigsten Entscheide in der Geschichte der Eidgenossenschaft zu fällen. Ich spreche hier von den Bilateralen II, deren Tragweite jene des Beitritts zum EWR, der im Dezember 1992 von Volk und Ständen abgelehnt wurde, bei weitem übersteigt. Das Paket der Bilateralen II setzt sich aus 9 von einander unabhängigen Abkommen zusammen, wovon eines die Souveränität der Schweiz schwer bedroht. Es handelt sich dabei um das Schengen-Abkommen. Dieses Abkommen hebt für jedermann die Grenzen auf und öffnet einem politischen Teufelskreis Tür und Haus, der in der Gewissheit gipfelt, dass die Schweiz jeglicher Handlungsfreiheit beraubt wird. Ich behaupte, dass die Schweiz so weit in die Enge getrieben würde, dass als Ausweg allein der Beitritt zur EU verbleiben würde. Diese Finalität wäre nur eine Frage der Zeit.

I. Der Weg der Vernunft

In meiner Zuversicht gehöre ich zu jenen Schweizern, die für eine gegenüber Europa und der Welt offene Schweiz eintreten. Unsere Vision deckt sich mit dem Bestreben eines Landes, das im Laufe seiner Geschichte aus dem Engagement und der Bescheidenheit seiner Bevölkerung das Bestmögliche gemacht hat. Ohne Rohstoffe und ohne direkten Zugang zum Meer hat sich die Schweiz einen beneidenswerten Wohlstand erkämpft. Der Sinn für Selbstkritik seiner Bewohner, die Aufopferungsbereitschaft der grossen Mehrheit der Bevölkerung sowie der Wille der Behörden, sich in den Dienst der Öffentlichkeit zu stellen, sind die Grundsteine, auf denen das heutige Wohlstandsland Schweiz aufgebaut ist.

Im Bewusstsein der Tatsache, dass dieser Wohlstand verletzlich ist und bleibt, sind wir der Ansicht, dass wir dazu besonders Sorge tragen müssen. Nicht vergessen dürfen wir auch, dass die Schweiz ihre Existenz vorab ihrer Verfassung verdankt. Diese kennt weder Ministertitel, noch verleiht sie dem Präsidenten oder dem Staatskanzler besondere Machtbefugnisse. Die schweizerische Verfassung ermahnt die Behörden, ihre Aufgabe als „Räte“ mit Bescheidenheit auszuüben, und zwar unabhängig davon, ob es sich nun um Bundesräte, Nationalräte oder Ständeräte handelt. Das Stimmvolk allein hat die Entscheidungsgewalt, es allein steht für seine Beschlüsse gerade. Wenn es einen „Sonderfall Schweiz“ gibt, besteht er genau darin. Die Schweizerinnen und Schweizer sind in nichts besser oder schlechter als Bürger anderer Länder. Erinnern wir uns nur daran: Wir lösen unsere Probleme manchmal einfach etwas anders.

Die SVP ist seit jeher für bilaterale Beziehungen eingetreten. Das hat sie in der Vergangenheit deutlich gemacht und tut es auch heute noch. Die Politik der bilateralen Beziehungen ist in der Schweiz eine Gewohnheit, die wesentlich älter ist als die Schaffung der Grundlagen der modernen EU. Der Unterhalt privilegierter bilateraler Beziehungen ist deshalb die Norm und die vordringliche Konstante gut nachbarschaftlicher Beziehungen. Grundsätzlich macht aber ein bilaterales Abkommen nur Sinn, wenn beide Parteien davon einen tatsächlichen Vorteil haben. Jedes Land ist befugt, die Unterzeichnung eines Abkommens abzulehnen, das ihm Nachteile bringt. Diese Regel gilt auch für die Schweiz. Im Zusammenhang mit den Bilateralen II nehmen wir uns das Recht heraus, von Fall zu Fall zu entscheiden, weil es eine Mehrheit der politischen Elite nicht für notwendig empfunden hat, das Volk in einem Referendum zu einem so sensiblen Thema wie das Schengen-Abkommen zu befragen. Vergessen wir nicht, dass das Schengen-Abkommen schlichtweg die Aufhebung unserer Landesgrenzen bedeutet. Heute dem Schengen-Abkommen zuzustimmen heisst nichts anderes, als zu akzeptieren, dass in 10 bis 15 Jahren die nächste Grenze von Genf, Bern, Basel, Zürich oder Lugano vor den Toren Bagdads oder Teherans liegt, ganz im Osten der Türkei, die bis dahin Vollmitglied der EU sein wird. Kurz: Die SVP sagt „ja“ zu jedem Abkommen, das im Interesse unseres Landes liegt und nachweislich die Stellung der Schweiz stärkt; sie sagt aber kategorisch „nein“ zu jedem Abkommen, das die Schweiz benachteiligt; sie ist unter keinen Umständen bereit, über einen Souveränitätsverlust zum Nachteil der Schweizer Bevölkerung zu verhandeln.

II. Die Bilateralen I

Am 21. Mai 2000 war das Stimmvolk aufgerufen, an der Urne über einen 623 Seiten starken juristischen Text, die so genannten Bilateralen I, zu entscheiden. Der Urnengang war notwendig geworden, weil zehn verschiedene Komitees das Referendum gegen die Vorlage ergriffen und 64 000 Unterschriften gesammelt hatten. Der Bundesbeschluss, um den es sich dabei handelte, umfasste sieben unabhängige Abkommen, die jedoch juristisch miteinander verbunden waren. Dem Stimmvolk blieb also nur die Wahl, die Vorlage gut zu heissen, oder das Themenpaket als Ganzes bachab zu schicken. Seinerzeit hatte es die SVP nicht als nötig befunden, sich aktiv für das Referendum einzusetzen. Wie Sie bestimmt noch in Erinnerung haben, wurden die Bilateralen I angenommen. Am 1. Juni 2002 traten sie dann in Kraft. Wir verfügen also nur über eine Erfahrung von zwei Jahren, um die Auswirkungen der Bilateralen I einzuschätzen. Innerhalb einer so kurzen Frist ist es nicht möglich, sich ein klares Bild über den Nutzen und die Funktionsweise zu machen. Dies gilt insbesondere für den freien Personenverkehr.

Das Paket der Bilateralen I, das uns an die EU bindet, umfasst folgende sieben Themenkreise:

  • Abkommen über die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit;
  • Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen;
  • Abkommen über die Abschaffung von Handelshemmnissen;
  • Abkommen über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen;
  • Abkommen über den Luftverkehr;
  • Abkommen über den Landverkehr;
  • Abkommen über den freien Personenverkehr.

Was die Ausweitung des Abkommens über den freien Personenverkehr infolge der Osterweiterung der EU für Auswirkungen hat, ist Gegenstand der nachfolgenden Debatte. Ich möchte der Diskussion also nicht vorgreifen. Nur soviel: Wenn der Bundesrat heute darauf hinweist, der EU sei es freigestellt, die so genannte „Guillotine-Klausel“ anzuwenden und damit von den bisher abgeschlossenen Abkommen zurück zu treten, falls die Schweiz den zehn neuen EU-Ländern den freien Personenverkehr nicht zugestehen sollte, befindet er sich im Irrtum. Die Klausel ist nur anwendbar, wenn einer der Partner seine Verpflichtungen nicht einhält. In Tat und Wahrheit verpflichtet keine einzige Klausel des Abkommens über den Personenverkehr die Schweiz, das Abkommen auf die neuen EU-Mitglieder auszuweiten. Diese Tatsache hat im Übrigen den Bundesrat veranlasst, in seiner Botschaft an die Bürgerinnen und Bürger im Hinblick auf die Volksabstimmung vom 21. Mai 2000 folgende Feststellung zu machen: unter dem Titel „Garantien“ können wir auf Seite 4 nachlesen: „Das Parlament wird zudem entscheiden, ob das Abkommen über die Freizügigkeit auch für Staaten gilt, die später der EU beitreten. Auch darüber kann das Volk im Falle eines Referendums abstimmen.“ Meine Damen und Herren, in einer Demokratie ist Erpressung eine schlechte Ratgeberin.

III. Die Bilateralen II

Wenn man von den „Bilateralen II“ spricht, versteht man darunter das Paket der neun sektoriellen, von einander unabhängigen Dossiers, das mit der EU ausgehandelt und via Bundesbeschlüsse durch die eidgenössischen Räte am vergangenen 17. Dezember verabschiedet worden ist. Ich erinnere noch einmal daran: Diese Abkommen sind und bleiben völlig unabhängig von einander und unterstehen keinerlei „Guillotine-Klausel“. Diese Abkommen unterstehen individuell dem fakultativen Referendum. Ausnahme bilden nur das Abkommen über verarbeitete Landwirtschaftsprodukte und das Bildungsabkommen.

Übersicht über die neun ausgehandelten Dossiers:

auf Begehren der EU:

  • Betrugsbekämpfung
  • Zinsbesteuerung
  • Besteuerung der Ruhegehälter in der Schweiz niedergelassener EU-Beamten

auf Begehren der Schweiz:

  • Verabschiebung und Inkraftsetzung der bilateralen Abkommen Schengen/Dublin
  • Handel mit verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten
  • Dossier Erziehung, Berufsbildung, Jugend
  • Aufnahme der Schweiz in die Programme MEDIA Plus und MEDIA Ausbildung
  • Aufnahme der Schweiz in die Europäische Umweltagentur sowie ins Netz EIONET
  • Zusammenarbeit im Bereich Statistik

Betrugsbekämpfung

Auf Begehren der EU ist die Schweiz dazu aufgerufen, den Kampf gegen den Schmuggel (z.B. Zigaretten) und andere Delikte, welche die indirekte Besteuerung betreffen (teilweise Aufgabe des Bankkundengeheimnisses) zu verstärken. Ein zentraler Gegenstand des Abkommens ist die Zusicherung von Rechtshilfe und administrativer Unterstützung sowie Informationsaustausch unter den Behörden. Dieses Abkommen hat für die Schweiz mehr Nach- als Vorteile. Der Genfer Professor Xavier Oberson – vom Bundesrat mit der Ausarbeitung einer Expertise über die Auswirkungen dieses Abkommens beauftragt – erklärte in einem Interview, das Abkommen über die Betrugsbekämpfung schlage eine grosse Bresche in das Bankkundengeheimnis. Folglich müsse der Finanzplatz Schweiz mit schwierigen Zeiten rechnen. (Der Bundesrat hat sich bisher kategorisch geweigert, die Schlussfolgerungen dieser Expertise zu veröffentlichen; dies obwohl sie mit öffentlichen Geldern finanziert worden ist.

Zinsbesteuerung

Dieses auf Drängen der EU ausgehandelte Abkommen verpflichtet die Schweiz, auf Guthaben von EU-Bürgern auf Konten in der Schweiz Zinsen zu erheben und diese an die entsprechenden Länder weiter zu leiten. Die Zinsbesteuerung soll in mehreren Schritten bis auf 35 Prozent angehoben werden.

Lassen wir den Bundesrat sprechen, der sich in seiner Botschaft 04.063 vom 1. Oktober 2004 mit dem Titel „Bedeutung des Abkommens für die Schweiz“ wie folgt äussert:

  • „…wird mit dem Abkommen ein vorläufiger Schlussstrich in einem Bereich gezogen, der seit vielen Jahren weit oben auf der Prioritätenliste des Rates der Wirtschafts- und Finanzminister der EU und der Kommission stand.“
  • „…es ist allerdings zu erwarten, dass die EU-Organe, gestützt auf die Übergangsbestimmung in der Zinsbesteuerungsrichtlinie (im Besonderen Absatz 2 erstes Lemma von Artikel 10 der Zinsbesteuerungsrichtlinie) und einen politischen Beschluss des Rates der Wirtschafts- und Finanzminister vom 23. Januar 2003 in Zukunft, weitere Anliegen, welche die Zusammenarbeit in Steuersachen betreffen, an die Schweiz heran tragen werden.“

Besteuerung von EU-Beamten im Ruhestand mit Wohnsitz in der Schweiz

Auf der Grundlage dieses Abkommens verzichtet die Schweiz auf Drängen der EU, pensionierte EU-Beamte mit Wohnsitz in der Schweiz zu besteuern (gegenwärtig etwa 50 Personen). Dazu erübrigt sich jeglicher Kommentar.

Verabschiedung und Inkraftsetzung der bilateralen Abkommen in Bezug auf Schengen und Dublin

Der Bundesrat allein hat Verhandlungen über dieses Abkommen gefordert. Die EU ihrerseits hatte kein Interesse, mit der Schweiz über das Dossier Schengen/Dublin zu diskutieren. Ein Nein des Volkes zu diesem Abkommen würde also keine politischen Spannungen mit unseren Nachbarn bewirken.

Beim Schengen-Abkommen geht es nicht um Fragen sicherheitstechnischer, sondern ideologischer Natur. Das Vorwort zum Abkommen bestätigt diese Aussage: „In dem Bewusstsein, dass die immer engere Union zwischen den Völkern der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ihren Ausdruck im freien Überschreiten der Binnengrenzen durch alle Angehörigen der Mitgliedstaaten und im freien Waren- und Dienstleistungsverkehr finden muss…“ Im Vorwort ist nirgends die Rede von Sicherheit, nicht einmal andeutungsweise!

Noch im Jahr 1999 war sich der Bundesrat der Sicherheitsproblematik bewusst und hatte im Zusammenhang mit den Bilateralen I erklärt, Schengen würde für die Schweiz einen derartigen Souveränitätsverlust bedeuten, dass ein Beitritt nicht in Frage komme. Heute, nicht einmal fünf Jahre später, behauptet eine Mehrheit des Bundesrates das Gegenteil: Die Schweiz könne Schengen bedenkenlos beitreten, an der Personenkontrolle an der Landesgrenze ändere sich nichts. Diese Behauptung ist schlichtweg falsch. Ich nehme die Landesregierung zur Zeugin. Wenn der Bundesrat im Parlament versichert hat, die EU sei nicht bereit gewesen über eine Version „light“ von Schengen zu verhandeln – eigentlich hat er das gar nicht gefordert, aber das ist eine andere Frage -, so muss er heute ausdrücklich anerkennen, dass das mit der EU ausgehandelte Abkommen unser Land dem Geist von Schengen unterstellen würde, dessen Hauptgedanke die Aufhebung sämtlicher Binnengrenzen innerhalb des Schengen-Raumes ist. Jede gegenteilige Behauptung wäre also nichts anderes als unobjektive Propaganda. Mario Fehr, Vizepräsident und Berichterstatter der SP, hat es begriffen, als er am vergangenen 17. Dezember vor der Schlussabstimmung im Nationalrat erklärt hat, nach dem erfolgreichen Abschluss der Bilateralen II müsse deshalb die europapolitische Diskussion neu lanciert werden. Für alle Befürworter der Öffnung und der Zusammenarbeit mit Europa gehe es jetzt darum, sich gemeinsam für die Assoziation an Schengen/Dublin zu engagieren. Und das zu welchem Zweck? Zum Zweck eines EU-Beitritts natürlich. Das Dublin-Abkommen unter den EU-Mitgliedländern vom 14. Juni 1999 ist integrierender Bestandteil des Abkommens mit der EU. Es regelt die Kompetenzen im Bereich der Asylgesuche.

Bei aller Anerkennung der Vorteile des Informationssystems von Schengen (SIS) und der Datenbank EURODAC (Aufzeichnung der digitalen Abdrücke der Asylsuchenden) glauben wir aber, dass die Nachteile aufgrund der Aufhebung der Landesgrenzen schwerer wiegen. Wegen der vorgeschriebenen Aufhebung bestimmter Personenkontrollen an unseren Grenzen und in unseren Flughäfen wäre die Schweiz einer steigenden Kriminalität und einer zunehmenden Einwanderung ausgesetzt. Zudem würde sich die Schweiz mit der Annahme des Schengen/Dublin-Abkommens verpflichten, die erweiterbaren Gesetze der EU anzuwenden. Andernfalls würde sie sich Gegenmassnahmen aussetzen.

Ich erinnere an dieser Stelle daran, dass die Delegiertenversammlung der SVP Schweiz am 21. August 2004 bereits zum Dossier Schengen/Dublin Stellung genommen hat.

Verarbeitete Landwirtschaftsprodukte

Die Zollabgaben sowie die Exportsubventionen werden für eine breite Palette von Produkten (Schokolade, Bisquits, Suppen, Teigwaren, löslicher Kaffee usw.) deutlich gesenkt. Im Grossen und Ganzen wird dieses Abkommen positive Auswirkungen haben.

Erziehung, berufliche Ausbildung, Jugend

Die EU unterstützt die Mobilität von Studenten, Lehrlingen und jungen Leuten in den EU-weiten Programmen Socrates (Allgemeinbildung), Leonardo da Vinci (Berufsbildung) und Jugend (ausserschulische Aktivitäten). Dieses Abkommen wird als einfache Korrespondenz betrachtet und gilt nicht als eigentliches Abkommen im juristischen Sinn. Es wurde deshalb den Eidgenössischen Räten nicht unterbreitet.

Teilnahme der Schweiz an den Programmen MEDIA Plus und Media Ausbildung

Die MEDIA-Programme der EU sind zur Unterstützung des europäischen Filmschaffens aus der Taufe gehoben worden. Die Teilnahme der Schweiz an diesen Programmen war nach dem Nein zum EWR im Jahr 1992 aufgehoben worden. Mit dem neuen Abkommen kommen die Schweizer Filmschaffenden in den Genuss der Unterstützungsmassnahmen der EU, und zwar im gleichen Ausmass wie ihre europäischen Kollegen. Es erübrigt sich speziell darauf hin zu weisen, dass die Schweiz diesen Fonds grosszügig unterstützt.

Aufnahme der Schweiz in die Europäische Umweltagentur sowie ins Netz EIONET

Mit dem Abschluss dieses Abkommens wird die Schweiz Mitglied der Europäischen Umweltagentur und nimmt Teil am Netz EIONET. Die Agentur hat zur Aufgabe, Daten über den Zustand der Umwelt in den europäischen Ländern zu sammeln und zu analysieren.

Zusammenarbeit im Bereich Statistik

Das Abkommen über die Zusammenarbeit im Bereich Statistik regelt die schrittweise Harmonisierung der Sammlung statistischer Daten zwischen der Schweiz und der EU. Ziel ist die Garantie vergleichbarer Daten in wichtigen Bereichen wie Handelsbeziehungen, Arbeitsmarkt, soziale Sicherheit, Transport, Raumplanung oder auch Umwelt.

Schlussfolgerung

Von den neun Abkommen der Bilateralen II unterstehen sieben dem fakultativen Referendum. Die SVP beurteilt den Inhalt jedes einzelnen Abkommens differenziert. Das beste Abkommen ist jenes über verarbeitete landwirtschaftliche Produkte. Darauf folgen die so genannten „left over“- Dossiers, die einem guten Willen entspringen und neutral eingestuft werden können (Besteuerung der pensionierten EU-Beamten, Bildung, Media, Umwelt und Statistik). Es verbleiben die drei prioritären Dossiers Zinsbesteuerung (meiner Ansicht nach ein delikates Dossier, das der Schweiz nichts bringt), Steuerbetrug (ein Dossier eindeutig zum Nachteil der Schweiz und zum Nachteil des Bankkundengeheimnisses; trotzdem verzichtet die SVP darauf, dagegen das Referendum zu ergreifen) und Schengen/Dublin. Gegen dieses Abkommen hat die SVP das Referendum ergriffen, weil die Aufhebung der Landesgrenzen zu folgenschweren und nicht mehr rückgängig zu machenden Konsequenzen für die Schweiz nach sich zieht.

Ich bin zuversichtlich, dass es genügend Schweizerinnen und Schweizer gibt, die ihre Verantwortung wahrnehmen und an der Urne ein „Nein“ zu einem unverhältnismässigen Abkommen einlegen, das die Schweiz unweigerlich zu einem EU-Beitritt führen würde. Das bilaterale Abkommen muss ein Instrument bleiben, das es der Schweiz ermöglicht, mit seinem grossen Partner klar zu kommen. In keinem Fall werden wir akzeptieren, dass das bilaterale Abkommen zu einem Instrument oder zu einem Mechanismus verkommt, den Weg für einen EU-Beitritt zu ebnen.

 
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