Freiheit als Staatszweck geht zurück auf die Gründung der Eidgenossenschaft
Dieses Jahr feiern wir verschiedene historische Jubiläen. Unter anderem ist es 200 Jahre her seit dem Wiener Kongress. Das wird in Bezug auf unsere Neutralität im Laufe des Jahres noch ein wichtiges Thema sein.
Ich möchte heute Abend aber einen andern Aspekt der letzten 200 Jahre in den Vordergrund stellen. 1815 konnte sich unser Land aus der Konkursmasse des napoleonischen Reiches lösen und wieder seinen eigenen Weg gehen. Und in diesen 200 Jahren ist einiges vom dem entstanden, was unseren einmaligen Erfolg ausmacht. Man kann den Erfolg unter dem Begriff „bürgerliche Schweiz“ zusammenfassen.
Auf diese bürgerliche Schweiz möchte ich näher eingehen. Ich beginne mit einem aussergewöhnlichen Umstand – nämlich damit, dass sie zwei Wurzeln hat; die eine ist die alte Freiheitstradition, die auf 1291 zurückgeht, die andere der Liberalismus, der unter anderem zur Bundesverfassung von 1848 führte.
1. Traditionelle Schweizer Freiheit
Freiheit als Staatszweck geht zurück auf die Gründung der Eidgenossenschaft. Mit Freiheit meinte man Unabhängigkeit von fremden Adligen oder fremden Richtern. So wie es im Bundesbrief steht.
Aber Freiheit nach altem Schweizer Verständnis meinte auch, dass die Bürger mehr Rechte hatten als sonst üblich. Besonders kritisch war man deshalb gegenüber Machtkonzentrationen bei wenigen Einzelnen. In den ländlichen Ständen entstand so mit den Landsgemeinden eine frühe Form der direkten Demokratie.
Aber auch in den Städten wurde misstrauisch darauf geachtet, dass niemand zu viel Einfluss gewinnen konnte. Zürich zum Beispiel hatte gleichzeitig immer zwei Bürgermeister, die sich halbjährlich ablösten. Der Grund ist klar: Niemand soll seine Macht so festigen können, dass er diese dann nicht mehr aus den Händen gibt.
Auch wenn die alte Eidgenossenschaft aus unserer heutigen Sicht bei weitem nicht alle Merkmale einer freiheitlichen Demokratie erfüllt, war sie während Jahrhunderten weitherum schlicht der Inbegriff der Freiheit. Von den einen wurde sie dafür bewundert, andern dagegen, den Mächtigen, passte die freie Schweiz nicht in ihr Weltbild.
So diskutierte beispielsweise der europäische Adel darüber, ob ein Volk ohne Herrscher, so wie die Schweizer, überhaupt zur christlichen Welt gezählt werden könne. Nein, befand Kaiser Maximilian I. (1459 – 1519) in einem Manifest, die Eidgenossenschaft habe die Christenheit „jämmerlich verlassen“.[1] Das war damals die totale Ächtung, also noch sehr viel schlimmer als heute jede schwarze Liste einer supranationalen Organisation …
Und Johannes Heidenberg von Trittenheim, deutscher Abt und einer der grossen Gelehrten im späten 15. Jahrhundert, beklagte sich über die Schweizer, sie seien „den Fürsten feind, aufrührerisch und schon seit langer Zeit widerspenstig und ungehorsam gegen ihre Herren, von Verachtung gegen andere, von Anmassung in sich selbst erfüllt …“[2]
Und etwa zur gleichen Zeit veröffentlichte ein damals berühmter Prediger, Jakob Wimpheling, ein öffentliches Gebet, weil das Schweizer Volk in einen „Abgrund des Irrtums und des Ungehorsams gestürzt“ sei. So schrieb er: „Daher habe ich aus Erbarmen mit seiner Einfalt dieses Selbstgespräch herausgegeben, Gott bittend, dass jenes Volk endlich erleuchtet werde und zum Reich, von dem es getrennt ist, zurückkehre, Könige und Fürsten anerkenne [und] Gehorsam leiste …“.[3] Diese merkwürdige Schweiz habe eine „wilde Staatsform“, die nichts mit der Monarchie oder Aristokratie gemein habe. Ganz offensichtlich fanden sich aber auch Anhänger dieser Staatsform ohne Herrscher. Denn es gebe, so fügte er noch etwas vage an, auch Geistliche, die behaupten, diese „Herrschaft des unleidlichen Pöbels“[4] – gemeint waren unsere Vorfahren – vertrage sich mit dem Heil ihrer Seelen.
Die Kritik an unserer Eigenständigkeit ist in all den Jahrhunderten nicht abgeklungen. Sie wird einfach anders begründet, dem Zeitgeist entsprechend nicht mehr religiös. Heute spricht man von einem bornierten Volk, das sich absondern will. Allerdings ist auch das nicht neu; wir können solche Kritik entsprechend gelassen nehmen.
Die Tonalität geht auf den Journalisten Friedrich Engels zurück, zusammen mit Karl Marx kommunistischer Vordenker. Er war als Sohn eines erfolgreichen Baumwollfabrikanten allerdings mehr Geniesser als Barrikadenkämpfer, dafür umso heftiger mit verbalen Rundumschlägen. Er ist so etwas wie der Prototyp des Salonsozialisten. Auf die Frage, was für ihn Glück bedeute, antwortete er: Château Margaux …
Und Friedrich Engels schrieb schon 1847: „Die Urschweiz hat nie etwas andres getan, als sich gegen die Zentralisation angestemmt. Sie hat mit einer wirklich tierischen Hartnäckigkeit auf ihrer Absonderung von der ganzen übrigen Welt, auf ihren lokalen Sitten, Trachten, Vorurteilen, auf ihrer ganzen Lokalborniertheit und Abgeschlossenheit bestanden.“[5]
Wenn ich das mit den heutigen Medienkommentaren vergleiche, muss ich sagen: Offenbar sind die meisten Journalisten rückwärtsgewandt und ewiggestrig, dass ihnen in den letzten eineinhalb Jahrhunderten nichts Neues eingefallen ist, das sie uns vorwerfen können.
Wir stellen also fest: Freiheit hat nie immer nur Freunde. Alle die, die als Sprecher und Vertreter von weniger freien Regimes amten, versuchen, die Freiheit zu diskreditieren.
In unserem Land aber lebt diese uralte Freiheitstradition weiter. Es bleibt unser Wunsch, unsere Angelegenheiten selber zu regeln. Das bezieht sich auf Einflussnahmen des Auslandes wie auf die Verhältnisse im Inland. Wir misstrauen der Macht. Wir wollen nicht, dass eine Person oder eine Institution zu mächtig wird. Und genau aus diesem Grund wollen wir eigenes Recht setzen können und keine fremden Richter haben. Man vertraute nie auf einen fürsorglichen, gütigen Herrscher wie andere Völker. Man wartet bei uns nicht ab, was von oben kommt. Man packt selber an. Bei uns half man sich schon immer selbst. Und man half sich gegenseitig. Das Milizprinzip trägt und prägt dieses Land bis heute.
2. Liberalismus
Ich habe von zwei Wurzeln gesprochen. Nach der alten Schweizer Freiheit komme ich darum auf die zweite Wurzel, auf den Liberalismus zu sprechen.
Die Grenze zwischen Staat und Bürger wurde im 19. Jahrhundert so gezogen, dass der Bürger möglichst viel Freiheit erhielt. So entstanden alle diese grossartigen Rechte, wie Handels- und Gewerbefreiheit, Wirtschaftsfreiheit, Eigentumsfreiheit, Meinungsäusserungs- und Pressefreiheit usw.
Gleichzeit erhielt auch der Staat seine klare Rolle: Er soll sich nicht in die privaten Angelegenheiten einmischen, sondern nur soweit aktiv werden, wie es nötig ist, damit die Bürger ihre Freiheit überhaupt nutzen können.
Wichtigste Aufgaben sind darum die Sicherheit gegen Aussen wie im Innern, ein einheitliches Münz- und Masswesen, Gesetze und funktionierende Gerichte, Schulbildung usw.
Nebenbei – Heute beobachten wir eine Umkehr dieser Aufgabenteilung: Der Staat mischt sich immer mehr ins Privatleben ein, bis hin zur persönlichen Gesundheit oder in die finanzielle Privatsphäre, vernachlässigt aber seine Kernaufgaben wie etwa die öffentliche Sicherheit.
Als sich die Schweiz 1848 ihre Bundesverfassung gab, stand sie mit ihrer demokratischen, freiheitlichen Ordnung wiederum alleine in Europa. Und wie schon in den Jahrhunderten zuvor, sahen es die Mächtigen nicht gerne, dass da im Zentrum des Kontinents ein Volk sich für die Freiheit entscheidet.
König Friedrich Wilhelm IV. von Preussen sieht in der Schweiz nach dem Ende des Sonderbundkrieges eine „Radikalensekte“ an der Regierung, die dem Land „Pöbelfreiheit“ gebracht habe. Und drohend fordert er, dass die Schweizer von ihrer neuen Ordnung wieder abrücken müssten – er schreibt wörtlich: „ … die Mächte haben aus Selbsterhaltungspflicht das Recht, die Schweiz dazu im Notfall zu zwingen. Es gibt kein droit acquis, wenn es himmelschreiend gemissbraucht, wenn die Freiheit ‚Deckel der Bosheit und des Pestgreuels‘ wird …“[6]
Dass dieser König nichts von der Schweiz hielt ist klar, denn er hielt auch nichts von einer Demokratie. Von ihm ist das Zitat verbürgt: Gegen Demokraten helfen nur Soldaten.
Solche scharfen Proteste an die Adresse der Schweiz hatten damals wie heute auch innenpolitische Gründe: Das eigene Volk könnte ja auf den Gedanken kommen, dieselben Freiheiten und Rechte zu fordern wie die Schweizer …
3. Fazit: Die demokratische Schweiz – eine Ausnahme in Europa
Ich fasse den historischen Rückblick zusammen: Die Schweiz hat staatspolitisch gesehen zwei Wurzeln; oder man kann auch sagen eine doppelte bürgerliche Tradition. Die eine geht weit zurück zu den Anfängen der Eidgenossenschaft und begründete schon damals den Sonderfall der freien Schweiz, wo die Menschen nach andern Werten und Grundsätzen lebten als sonst in Europa.
Die andere Tradition begründete den Bundesstaat und die freiheitliche Ordnung des 19. und 20. Jahrhunderts – und führte damit auch zum wirtschaftlichen Erfolg und zum Reichtum unseres Landes.
In dieser doppelten bürgerlichen Tradition liegt der Unterschied zwischen der Schweiz und den andern westlichen Ländern, so nahe sie uns ansonsten auch kulturell oder geographisch sein mögen.
Es ist geschichtlich gesehen eine Ausnahmesituation während einigen Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg, dass die Schweiz und ihre Nachbarstaaten zumindest einigermassen vergleichbare politische Ordnungen haben. Unsere Nachbarländer Deutschland und Österreich waren bis 1918 Monarchien, Italien bis 1946.
Jetzt könnte man denken, das ist Geschichte. Interessant, aber nicht länger relevant für unsere Zeit. Ich bin anderer Meinung.
Dieser Blick auf die Geschichte zeigt, dass wir eine eigene, alte Staatstradition haben, welche die Freiheit und die Eigenständigkeit ins Zentrum stellt. Damit unterscheiden wir uns von all den andern Staatsauffassungen, bei welchen die staatliche Machtentfaltung im Vordergrund steht. Bei uns ist der Bürger der Souverän; in den meisten andern Ländern ist er einfach Steuerzahler mit nur beschränkten politischen Rechten – das ist ein fundamentaler Unterschied, der heute in unserer Politik leider oft vergessen geht oder absichtlich ausgeblendet wird.
Damit komme ich zur Gegenwart. Unser bürgerliches Erfolgsmodell ist nicht einfach ein unveränderbarer Naturzustand, der uns auf alle Ewigkeit hohe Lebensqualität und Reichtum garantiert. Unsere freiheitliche Ordnung ist fragil.
Sie haben es im geschichtlichen Rückblick gesehen: Der Sonderfall Schweiz – unser freiheitliches, bürgerliches Staatsmodell – wurde immer wieder in Frage gestellt. Das ist auch heute so. Im Moment kann man drei hauptsächliche Gefahren orten: Erstens sozialistische Ideen der klassischen Linken. Zweitens pseudo-Reformen mit der Übernahme fremden Rechts. Drittens Anmassungen einer selbsternannten Elite.
Ich möchte diese drei Gefahren kurz skizzieren:
1. Sozialistische Ideen der klassischen Linken
Das ist die politische Auseinandersetzung, die seit Marx und Engels andauert. Im Zentrum stehen hier die alten Auseinandersetzungen Staatswirtschaft versus Privatwirtschaft und Staatseigentum versus Privateigentum.
Obschon diese sozialistischen Ideen ja nachweislich ins Elend führen, wie die Staaten in Osteuropa gezeigt haben, wärmt die klassische Linke ihre Ideen immer wieder auf. Letztes Jahr wurde mit Mindestlohn- und 1:12-Initiative die Privatwirtschaft ins Visier genommen, dieses Jahr erfolgt der Angriff mit der Erbschaftssteuer-Initiative auf das Privateigentum.
Beunruhigend an diesen Bestrebungen ist, dass sie direkt auf das Fundament unserer Ordnung und damit auch auf unseren Erfolg zielen. Beruhigend ist immerhin, dass man entsprechende Abstimmungen gewinnen kann, wenn man sie im Vorfeld genügend ernst nimmt.
2. Pseudo-Reformen / Übernahme fremden Rechts
Die zweite Gefahr ist tückischer, weil weniger plakativ. Unsere Politik befindet sich in einem fast schon rauschhaften Gesetzgebungseifer. Ein grosser Teil dieser neuen Bestimmungen werden uns als moderne Reformen verkauft. Oft mit dem Argument, die Schweiz reagiere damit auf die Globalisierung. Sie müsse sich dringend anpassen, um mitzuhalten.
Ich bin überzeugt, in den meisten Fällen ist das falsch. Und das hat jetzt wieder mit unserer freiheitlichen Tradition zu tun, von der ich gesprochen habe. Wir sind bislang mit grossem Erfolg unseren eigenen Weg gegangen. Wir haben über Generationen den Sonderfall Schweiz geschaffen. Dieser macht es möglich, für alle Fragen jeweils unsere eigenen Lösungen zu finden, die für uns passen. Massgeschneidert auf unseren Kleinstaat.
Und jetzt sollen wir diese massgeschneiderte Ordnung aufgeben und in vielen Wirtschafts- und Lebensbereichen Regeln übernehmen, die einem ganz andern Staatsdenken entspringen. Wir übernehmen damit Schritt für Schritt den zentralistischen und obrigkeitlichen Ansatz, also genau das, was wir immer abgelehnt haben.
Hier einfach einige Stichworte zur Illustration: Wir haben unser Bankkundengeheimnis und damit die finanzielle Privatsphäre der Bürger stark relativiert, wir passen auf Druck der EU unsere Steuerordnung an, wir übernehmen internationale Vorgaben, die unser Aktienrecht und den Bargeldverkehr betreffen, wir lassen uns international anprangern, weil wir unsern Bürgern erlauben, anonym eine politische Partei mit einem Beitrag zu unterstützen usw.
Kurz gesagt: Wir geben unsere bewährte, freiheitliche Staatsauffassung auf. Stattdessen übernehmen wir in vielen, schnellen Zwischenschritten das uns fremde Konzept eines Überwachungsstaates, der seinen Bürgern pauschal misstraut und diese darum möglichst genau kontrollieren will.
3. Selbsternannte Elite
Die dritte Gefahr ist mit der zweiten eng verbunden. Die Pseudo-Reformen übertragen in der Regel Kompetenzen von uns Bürgern an Kontrollstellen in der Verwaltung oder Justiz. Damit verstärkt sich ein Trend, den wir seit einigen Jahren vor allem in den EU-Ländern, aber leider auch vermehrt bei uns feststellen können: Nämlich, dass sich selbsternannte Eliten über die Bedürfnisse und Anliegen der Bevölkerung hinwegsetzen und nach eigenem Gutdünken entscheiden.
Besonders ausgeprägt ist das in der EU: Als Frankreich und Holland die EU-Verfassung ablehnten, wurde sie einfach zum Vertrag von Lissabon retuschiert. Die Lehre daraus? Die kritischen Franzosen und Holländer durften nicht mehr an die Urne. Eine Ausnahme gab es: Die Iren waren die einzigen, die noch abstimmen durften. Sie lehnten den Vertrag denn auch prompt ab – worauf sie dann einfach nochmals abstimmen mussten. Abstimmen bis der Obrigkeit das Ergebnis passt, das hat nicht mehr viel mit Demokratie zu tun. Churchill hat einmal gesagt: Demokratie ist die Notwendigkeit, sich gelegentlich den Ansichten anderer Leute zu beugen. Nach diesem Massstab kann sich die EU von heute nicht als demokratisch bezeichnen.
Was für Völker gilt, gilt erst recht für Einzelpersonen, auch wenn diese Ministerpräsidenten sind, wie uns das Beispiel Griechenland zeigt:
Anfang November 2011 kündigte der damalige Ministerpräsident Papandreou überraschend ein Referendum über die Sparauflagen an, die von der EU vorgeschrieben wurden. Damit waren seine Tage im Amt gezählt: Schon am 9. November musste Papandreou seinen Rücktritt erklären. Und die Abstimmung war wieder vom Tisch …
Auch diese Beispiele zeigen uns den Unterschied der Staatsauffassungen. Allerdings stellen wir leider fest, dass sich die Schweiz immer stärker an ausländischen Gepflogenheiten orientiert. Es wird darüber diskutiert, die Schranken für Volksinitiativen zu erhöhen. Und Volksentscheide werden nicht mehr richtig umgesetzt; man tut so, als wären sie nur eine unverbindliche Umfrage.
Fassen wir zusammen: Die Situation ist ja eigentlich absurd. Der Sozialismus hat versagt – und trotzdem arbeitet die Linke daran, unsere Ordnung sozialistisch umzupolen.
Unser Sonderfall Schweiz hat sich als Erfolgsmodell erwiesen – und trotzdem wird Anpassungsbedarf an andere Staatsmodelle heraufbeschworen, obwohl sich diese nachweislich viel schlechter bewähren als unseres.
Mit selbsternannten Eliten sind Länder auf die Dauer immer schlecht gefahren, das zeigt die Geschichte, und das zeigt auch die Gegenwart, beispielsweise mit der Staatsverschuldung sowie der hohen Jugendarbeitslosigkeit in EU-Staaten – und trotzdem gehen auch wir langsam aber sicher in diese Richtung.
Darum stellt sich uns die Frage: Was können wir tun, um diese Entwicklung zu stoppen und unsere Erfolgsgrundlagen zu bewahren?
Ich meine, wir müssen auf drei Ebenen vorgehen:
1. Gleichschaltung stoppen
Wir müssen die internationale Gleichschaltung stoppen. Dazu gehört, dass wir den Mut haben, weiterhin unseren freiheitlichen Weg zu gehen. Verträge und Konventionen, die uns einschränken oder sogar einen Mechanismus zur Übernahme immer neuer Regeln beinhalten, sind zu überdenken. Dazu gehören unter anderem die Personenfreizügigkeit, aber auch Schengen-Dublin.
Ich bin auch überzeugt, dass die Partei mit der Initiative „Landesrecht vor Völkerrecht“ hier einen ganz wichtigen Schritt macht.
2. Wahlen gewinnen
2015 ist ein Wahljahr. In der gegenwärtigen Situation ist es eine grundsätzliche Weichenstellung: Bleiben wir ein eigenständiges, freiheitliches Land oder schliessen wir uns mit neuen Verträgen der EU an? Darum sind diese Wahlen jeden Effort wert. In der nächsten Legislatur wird unter anderem unser Verhältnis zur EU neu definiert. Da ist es absolut entscheidend, wie sich unser Parlament zusammensetzt. Hier kommt es ganz direkt auf Ihren Einsatz an!
3. Regierungsbeteiligung ausbauen
Nach den Wahlen stellt sich ja dann auch die Frage nach dem Umfang der Regierungsbeteiligung. Wir haben zum Glück die Volksrechte mit Initiative und Referendum, da kann das Volk aufs Gas oder auf die Bremse drücken. Aber der Kurs des Landes wird eben doch zu einem grossen Teil in Regierung und Verwaltung vorbestimmt. Wenn wir wieder zu einer bürgerlichen Politik zurückkehren wollen, führt das über eine stärkere Präsenz in der Landesregierung. Auch hier ist die Partei gefordert, dass sie sich gemäss ihrem Wähleranteil im Bundesrat einbringen kann.
[1] Machal Guy, Über Feindbilder zu Identitätsbildern, in: Niederhäuser Peter, Fischer Werner (Hg.), Vom „Freiheitskrieg“ zum Geschichtsmythos. 500 Jahre Schweizer- oder Schwabenkrieg, Zürich 2000, S. 114
[2] Zit. nach Oechsli Wilhelm, Quellenbuch zur Schweizergeschichte, Zürich 1918, S. 301
[3] Zit. nach Oechsli Wilhelm, Quellenbuch zur Schweizergeschichte, Zürich 1918, S. 302
[4] Ebda.
[5] Friedrich Engels, Der Schweizer Bürgerkrieg, 1847, abgedruckt in: Friedrich Engels, Über die Schweiz, Zürich, 1970, S. 21
[6] Brief Friedrich Wilhelms IV. von Preussen über den Schweizer Radikalismus und über sein Verhältnis zu Neuenburg, Charlottenburg, 8. Dezember 1847, abgedruckt in: Edgar Bonjour, Die Gründung des Schweizerischen Bundesstaates, Basel 1948, S. 295