In den letzten 26 Jahren haben sich die Bundesausgaben mehr als verdoppelt. Während der Bundeshaushalt 1990 noch mit 31,6 Milliarden Schweizerfranken auskam, gibt der Staat heute bereits 67,1 Milliarden Schweizerfranken aus.
Ein Ende dieses Ausgabenwachstums ist nicht in Sicht: Gemäss aktuellem Legislaturfinanzplan 2017 bis 2019 werden die Staatsausgaben auch in den kommenden Jahren im Schnitt um rund 2,7 Prozent auf 74,7 Milliarden (im Jahr 2019) ansteigen. Damit übertrifft das Ausgabenwachstum im nächsten Legislaturzeitraum das prognostizierte BIP-Wachstum von 2,2 Prozent deutlich und muss als überproportional bezeichnet werden. Wenn in der Politik von Sparen gesprochen wird, so handelt es sich meist nur um eine Reduktion des Ausgabenwachstums.
Eine genauere Analyse widerlegt den Mythos, dass die Landwirtschaft oder die Landesverteidigung für das rasante Ausgabenwachstum verantwortlich seien. Die Ausgaben im Bereich der Landwirtschaft schrumpfte seit 2001 um 2,9 Prozent, die Landesverteidigung büsste gar 7 Prozent ein. Dem gegenüber stehen die Bereiche Bildung, Forschung und Innovation mit über 72 Prozent Ausgabenwachstum sowie der Bereich Soziale Wohlfahrt mit 51,7 Prozent höheren Ausgaben. Diese Entwicklung wird sich bis 2019 weiter fortsetzen.
Verfassungsmässig obliegt dem Parlament die Verantwortung für das Bundesbudget. Zunehmend verliert das Parlament jedoch seine ihm übertragene Kompetenz zur Steuergeldverwendung. Im Jahr 2019 wird es nur noch bei knapp einem Drittel des Bundesbudgets eine direkte Gestaltungsmöglichkeit haben. Bei den verbleibenden zwei Dritteln handelt es sich um sogenannte «gebundene» Ausgaben, deren Zweckbestimmung durch Gesetze und Verordnungen vorgegeben ist. Eine Korrektur ist bei diesen rund zwei Dritteln der Ausgaben also nur über Gesetzes- oder Verordnungsänderungen möglich, und damit nur aufwendig und langsam zu korrigieren.
Insbesondere bei der sozialen Wohlfahrt sind praktisch alle Mittel zweckgebunden. Und weil jeder dritte Bundesfranken für die soziale Wohlfahrt aufgewendet wird – durch Leistungen für die Altersvorsorge, Prämienverbilligungen oder Ergänzungsleistungen – hat das Parlament hier praktisch keinen Handlungsspielraum. Dasselbe gilt für den Verkehr. Mit einer Zweckbindung von gegenwärtig 45 Prozent, die aber ab 2018 gegen 75 Prozent steigen wird, überwiegen die fixen Ausgaben. Die gebundenen Ausgabenbereiche verdrängen damit die weniger gebundenen Bereiche, insbesondere die Landwirtschaft und die Landesverteidigung, die mit lediglich 3 bis 10 Prozent gebunden sind. Dies führt zunehmend zu harten Verteilkämpfen um die wenigen verbleibenden Mittel.
Steigender Personalaufwand und noch mehr «Externe»
Während der Personalaufwand bei der Bundesverwaltung im Jahr 2007 noch bei 4,5 Milliarden Franken lag, betrug er 2016 bereits 5,6 Milliarden Franken und stieg damit um über einen Viertel (+27%) bzw. 1,1 Milliarden Franken an. Der Finanzplan 2017 sieht erneut ein Wachstum vor, die Aufwendungen werden 5,7 Milliarden Franken betragen. Auch der Personalbestand bei der Bundesverwaltung erhöhte sich während den vergangenen Jahren massgeblich. Waren 2007 noch 32’105 Personen beim Bund angestellt, erhöhte sich diese Zahl bis ins Jahr 2014 um 2’665 Personen auf 34’770 Angestellte. Der Personalbestand in der Bundesverwaltung stieg somit um rund 6 Prozent. Dies obwohl seit der Einführung des Neuen Finanzausgleichs (NFA) im Jahr 2008 keine massgeblich neuen Kompetenzen an den Bund übertragen wurden. Eine Korrektur dieses Wachstumstrends ist überfällig.
Die Bundesangestellten werden ergänzt durch zahlreiche so genannte «externe Mitarbeitende», die von der Bundesverwaltung beauftragt werden, jedoch in keiner Personalstatistik auftauchen. Über ihre genaue Anzahl kann deshalb nur spekuliert werden. Aus einem Bericht älteren Datums geht hervor, dass die Dienstleistungszahlungen an Externe beim Bund in der Vergangenheit regelrecht explodiert sind. Aus einer Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) ist bekannt, dass zwischen 2012 und 2014 rund 11 Prozent aller Vollzeitstellen beim Bund von externen Mitarbeitern besetzt wurden. Die PVK stellte fest, dass die Praxis weder intern noch extern genügend transparent und in vielen Fällen nicht angemessen sei. Im Jahr 2014 dürften zusätzlich zu den 34’770 Angestellten der Bundesverwaltung noch rund 3’800 externe Mitarbeitende beschäftigt worden sein. Die vom Parlament verabschiedete Motion Müller, die den Personalbestand bei 35’000 Stellen einfriert, wird nur zögerlich umgesetzt. Internalisierungen, also externe Mitarbeitende, die neu direkt bei der Bundesverwaltung angestellt werden, werden dem Stellenlimit nicht angerechnet. Sie erhöhen den gesamten Stellenbestand weiter.
Die Verwaltung zahlt immer höhere Durchschnittslöhne und konkurrenziert damit die Wirtschaft. In nüchternen Zahlen bedeutet das: 2015 betrug der durchschnittliche Bruttolohn (Grundlohn plus Ortszuschlag, einschliesslich Kaderlöhne) bei der Verwaltung 121’533 Franken. Das beinhaltet die Durchschnittsgehälter vom Bundesrat bis zur untersten Lohnklasse. Im Jahr 2011 hatte der Durchschnittslohn noch 117’760 Franken betragen. Das bedeutet einen Anstieg von durchschnittlich 3’773 Franken brutto – oder einen jährlichen Zuwachs von 0,8 Prozent.
Betrachten wir die Salärsituation genauer, so wird klar, dass vor allem die oberen Kader in den letzten Jahren von der Spendierfreudigkeit ihrer Chefs profitiert haben. Die oberen Lohnklassen beim Bund kamen in der Vergangenheit in den Genuss von überproportionalen Lohnerhöhungen. Vor allem die Lohnklassen 20 bis 31 mit Lohnbezügen zwischen 120’000 und 200’000 Franken pro Jahr durften sich über höhere Entschädigungen freuen. Diese Stellen belasten das Budget umso mehr, als dass gerade jene Positionen in den letzten Jahren überproportional zugenommen haben.
Die SVP verlangt zwingend eine Angleichung des Bundespersonalrechts an das Obligationenrecht. Die Durchschnittslöhne – einschliesslich den Kaderlöhnen – dürfen diejenigen der Privatwirtschaft nicht übertreffen. Insbesondere für die höheren Lohnklassen sind die Gesamtleistungen des Bundes überdurchschnittlich und müssen auf ein branchenübliches Mass reduziert werden.
Die SVP beleuchtet in ihrem neusten Finanzpositionspapier all diese Details, verschafft einen Überblick und Transparenz im grossen Zahlendickicht. Mit unseren politischen Forderungen wollen wir den Bundeshaushalt auch in Zukunft in einem stabilen Gleichgewicht halten.
Betrachten wir die Salärsituation genauer, so wird klar, dass vor allem die oberen Kader in den letzten Jahren von der Spendierfreudigkeit ihrer Chefs profitiert haben. Die oberen Lohnklassen beim Bund kamen in der Vergangenheit in den Genuss von überproportionalen Lohnerhöhungen. Vor allem die Lohnklassen 20 bis 31 mit Lohnbezügen zwischen 120’000 und 200’000 Franken pro Jahr durften sich über höhere Entschädigungen freuen. Diese Stellen belasten das Budget umso mehr, als dass gerade jene Positionen in den letzten Jahren überproportional zugenommen haben.
Die SVP verlangt zwingend eine Angleichung des Bundespersonalrechts an das Obligationenrecht. Die Durchschnittslöhne – einschliesslich den Kaderlöhnen – dürfen diejenigen der Privatwirtschaft nicht übertreffen. Insbesondere für die höheren Lohnklassen sind die Gesamtleistungen des Bundes überdurchschnittlich und müssen auf ein branchenübliches Mass reduziert werden.
Die SVP beleuchtet in ihrem neusten Finanzpositionspapier all diese Details, verschafft einen Überblick und Transparenz im grossen Zahlendickicht. Mit unseren politischen Forderungen wollen wir den Bundeshaushalt auch in Zukunft in einem stabilen Gleichgewicht halten.