Die Durchsetzungsinitiative: Die richtige Antwort zur richtigen Zeit

Seit über 5 Jahren diskutieren wir über die Umsetzung von Art. 121 BV. Das Anliegen der Ausschaffungsinitiative ist ebenso einfach wie klar: Ausländische Straftäter, welche wegen bestimmter Delikte verurteilt worden sind, müssen des Landes verwiesen und mit einer Einreisesperre belegt werden. Bei den im Deliktskatalog aufgeführten Delikten muss die Landesverweisung zwingende Folge der Verurteilung sein. Ein Gegenvorschlag, der eine Mindeststrafe und Ausnahmemöglichkeiten vorsah, wurde ebenfalls im November 2010 von sämtlichen Ständen verworfen. Der Auftrag ist also klar. Umso unverständlicher, dass sich Bundesrat und Parlament derart beharrlich weigern, den Volkswillen zu respektieren.

Gregor Rutz
Gregor Rutz
Nationalrat Zürich (ZH)

Wenn ein Staat nicht mehr in der Lage ist, seine Rechtsordnung durchzusetzen, bedeutet dies die Kapitulation vor der Kriminalität. Genau dies war in der Silvesternacht in gewissen deutschen Städten der Fall. Dass hier dringender Handlungsbedarf besteht, bestreitet in Deutschland mittlerweile kaum mehr ein Politiker. Selbst der sozialdemokratische Justizminister spricht sich für eine Verschärfung der Ausweisungspraxis aus. Einzig der Bundesrat träumt noch vor sich hin und empfiehlt eine Nein-Parole zur Durchsetzungsinitiative. Eine fatale Fehleinschätzung.

Migrationspolitik als Sicherheitsrisiko
Mit zunehmenden Migrationsströmen stossen immer mehr Menschen aus fremden Kulturkreisen in die Schweiz. Menschen, welche unsere Sitten und Gebräuche, unsere Traditionen, aber auch unsere Gesetze nicht kennen. Oftmals auch Menschen, welche aus Ländern stammen, wo andere, sehr autoritäre Rechtsordnungen gelten, die martialische Bestrafungen vorsehen und keine demokratische Mitbestimmung der Bevölkerung erlauben. Diesen Menschen muss unser Land von der ersten Minute an klar kommunizieren: In der Schweiz gelten gewisse Regeln, an welche sich alle zu halten haben. Und wer sich nicht an unsere Regeln hält, hat sein Aufenthaltsrecht hierzulande verwirkt.

Deutschland verschärft Gesetze
Genau darum geht es bei der Durchsetzungsinitiative. Diese Initiative konkretisiert die Ausschaffungsinitiative, welcher Volk und Stände vor gut 5 Jahren zustimmt haben. Die Initiative will sicherstellen, dass die schweizerische Rechtsordnung konsequent durchgesetzt wird. Wenn ausländische Straftäter ein Delikt von einer gewissen Schwere begehen, muss dies zwingend eine Landesverweisung zur Folge haben. Oder wie es der deutsche Justizminister Heiko Maas formuliert hat: „Kriminelle müssen in Deutschland konsequent zur Rechenschaft gezogen werden. Und bei kriminellen Ausländern ist die Ausweisung eine dieser Konsequenzen.“

Die Ereignisse der Silvesternacht schreckten die deutschen Behörden auf. Schlagartig wurde klar: Mit der bisherigen laschen Praxis verlieren die zuständigen Instanzen die Kontrolle über die öffentliche Sicherheit. Die Zuwanderung hat nicht nur eine humanitäre Seite, sondern birgt auch massive Risiken: Wo fremde Kulturen aufeinanderprallen, gibt es Zündstoff. Dies beschäftigt auch Schweizer Politiker. So liess die Präsidentin der SP-Frauen, Nationalrätin Yvonne Feri, jüngst verlauten, dass solchen Männern „klargemacht werden“ müsse: „Jungs, hier gelten unsere Regeln“ (Blick, 13.1.2015). Eine bemerkenswerte Erkenntnis vor dieser wichtigen Abstimmung.

Initiative ist verhältnismässig
Derzeit sind vor allem die Diskussionen zum Verhältnismässigkeitsprinzip schwer nachvollziehbar, stellt doch dieses Prinzip keine absolute Grösse dar, sondern vielmehr eine Richtschnur für die gesamte Rechtsordnung. So kann der Entscheid, ob etwas verhältnismässig ist, durch den Verfassungsgeber, den Gesetzgeber oder – falls dieser es offen gelassen hat – durch den Richter getroffen werden. Es gibt keine allgemein gültige Definition der Verhältnismässigkeit. Ebenso ist es unklar, wie sich das Verhältnismässigkeitsprinzip gegenüber anderen Verfassungsnormen verhält. Betreffend Landesverweisungen konkretisieren die Bestimmungen der Durchsetzungsinitiative nun das Prinzip der Verhältnismässigkeit.

Bezüglich Raser-Delikten hält sogar das Bundesgericht fest: „Die neuen Tatbestände zu Raser-Delikten gelten strikt. Wer die signalisierte Höchstgeschwindigkeit um das gesetzlich festgelegte Mass überschreitet, macht sich einer als Verbrechen strafbaren Verkehrsregelverletzung schuldig. Für eine einzelfallweise Risikobeurteilung zu Gunsten des Lenkers ist kein Platz. (…) Fällt eine Geschwindigkeitsüberschreitung unter den Rasertatbestand, so ist von Gesetzes wegen davon auszugehen, dass sie das hohe Risiko eines schweren Verkehrsunfalls mit Schwerverletzten und Toten geschaffen hat. Dass durch das relativ grobe Schema im Gesetz Geschwindigkeitsexzesse auf der Autobahn möglicherweise strenger geahndet werden als auf Hauptstrassen, liegt im gesetzgeberischen Ermessen und ist hinzunehmen.“

Ja zu mehr Sicherheit
Dies zeigt: Die Bestimmungen der Durchsetzungsinitiative sind kein Novum im schweizerischen Rechtssystem. Es ist nicht aussergewöhnlich, wenn der Gesetzgeber den Gerichten einen rechtlichen Rahmen – darunter auch zwingende Bestimmungen – vorgibt, welcher den Ermessensspielraum umreisst oder mitunter auch ausschliesst.

Wer mehr Sicherheit, aber auch Rechtssicherheit möchte, tut gut daran, der Durchsetzungsinitiative am 28. Februar zuzustimmen.

 

Gregor Rutz
Gregor Rutz
Nationalrat Zürich (ZH)
 
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