Es ist Zeit zu handeln.
Wir brauchen eine neue Landwirtschaftspolitik!
Die beschlossene AP 2014 – 2017 geht in die falsche Richtung. Wir benötigen eine produzierende Landwirtschaft, die in der…
Es ist Zeit zu handeln.
Wir brauchen eine neue Landwirtschaftspolitik!
Die beschlossene AP 2014 – 2017 geht in die falsche Richtung. Wir benötigen eine produzierende Landwirtschaft, die in der Lage ist, für die Bevölkerung in der Schweiz in angemessener Menge gesunde und qualitativ gute Nahrungsmittel herzustellen. Deshalb muss die Schrumpfung bekämpft und der schweizerischen Landwirtschaft klare Zukunftsperspektiven gegeben werden.
Einleitung
Nachdem das Referendum gegen die Agrarpolitik AP 2014 – 2017 nicht zustande gekommen ist, lanciert die gleiche Kerngruppe, welche das Referendum ergriffen hat, eine eidgenössische Volksinitiative.
Die Kerngruppe, welche das Referendum gegen die Agrarpolitik AP 2014 – 2017 ergriffen hat, lanciert eine eidgenössische Volksinitiative.
Das Volksbegehren heisst „Landwirtschafts- und Ernährungsinitiative“. Der Kerngruppe gehören an aNationalrat Ernst Schibli (ZH), Grossrat Samuel Graber (BE), Grossrat Thomas Knutti (BE) und der Sprechende.
Die Landwirtschafts- und Ernährungsinitiative wird unterstützt von der SVP Schweiz. Der Schweizerische Bauernverband SBV wird nach zwei Informations-gesprächen eingeladen, sich dem Projekt ebenfalls anzuschliessen.
Die Landwirtschaft schrumpft
Während den letzten 11 Jahren seit 2000 sind weitere 12‘920 Landwirtschaftsbetriebe verschwunden und 39‘726 landwirtschaftliche Arbeitsplätze aufgegeben worden. Die Nutzfläche in der Landwirtschaft reduziert sich jährlich um rund 2‘000 Hektaren. Der Schrumpfungsprozess geht unverändert weiter.
Die Menge der konsumierten Nahrungsmittel nimmt zu
Seit 2000 stieg die Bevölkerungszahl von 7,25 Millionen auf 8,03 Millionen im Jahr 2012. Pro Person werden jährlich rund 700 kg Nahrungsmittel verbraucht.
Die internationalen Märkte sind geprägt durch Unsicherheit
Die aktuelle Situation zeigt Gegensätze zwischen Globalisierung und Bilateralismus. Zudem sind Blockaden festzustellen, und auch die Machtpolitik spielt eine Rolle.
Die Ernährungssicherheit ist wichtig
Die Weltbevölkerung nimmt zu, der weltweite Wettlauf um die Ressourcen findet statt und die Welt wird nicht stabiler. Der internationale Warenverkehr wird immer komplexer und damit anfällig für Störungen. Die eigene Ernährungssicherheit ist deshalb wichtig für die Zukunft der Schweiz.
Die bisherige Landwirtschaftspolitik erfüllt die Anforderungen nicht
Mit einer ständig schrumpfenden Landwirtschaft kann die Abhängigkeit nicht verkleinert, ein möglichst hoher Selbstversorgungsgrad nicht sichergestellt und das Produktionsvolumen von qualitativ guten einheimischen Nahrungsmitteln nicht aufrechterhalten werden. Deshalb besteht politischer Handlungsbedarf, und rechtliche Anpassungen sind nötig.
Die Ziele der Volksinitiative
Das Volksbegehren hat folgende Ziele:
Der Initiativtext
Der von mir in seiner Grundstruktur verfasste und von Herrn Prof. Dr. Paul Richli in verdankenswerter Weise kritisch überprüfte und ergänzte Text lautet als Ergänzung des bestehenden Art. 104 der Bundesverfassung wie folgt:
Art. 104a (neu) Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Inland
Der Bund sorgt dafür, dass die Landwirtschaft gesunde und qualitativ gute Nahrungsmittel produziert. Dabei ist ein möglichst hoher Selbstversorgungsgrad der Bevölkerung zu erreichen. Dieser hat mindestens dem Stand am Ende des Jahres des Inkrafttretens dieser Bestimmung zu entsprechen.
Der Bund sichert zu diesem Zweck die notwendige landwirtschaftliche Nutzfläche einschliesslich Sömmerungsgebiete, reduziert den administrativen Aufwand in der Landwirtschaft auf ein Mindestmass und erhöht die Planungs- und Investitionssicherheit für die landwirtschaftlichen Betriebe.
Muss der Bund die Einfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus ge-samtwirtschaftlichen Interessen weiter liberalisieren, so beschränkt er sich auf das notwendige Ausmass und trifft zur Aufrechterhaltung der inländischen Produktion Kompensationsmassnahmen.
Artikel 104 Absatz 2 BV über die Abweichung vom Grundsatz der Wirt-schaftsfreiheit gilt sinngemäss.
Kurzkommentar
Zu Abs. 1
Hier wird das qualitative Ziel (gesunde und qualitativ gute Nahrungsmittel) und das quantitative Ziel der Landwirtschaft (ein möglichst hoher Selbstversorgungsgrad) definiert. Es ist Aufgabe der Landwirtschaft, diese Ziele zu erreichen.
Abs. 1 enthält eine klare Aussage für eine produzierende Landwirtschaft. Damit soll die Extensivierung gemäss AP 2014 – 2017 eingeschränkt werden.
Zu Abs. 2
In Abs. 2 wird die Festsetzung der Rahmenbedingungen festgelegt. Der ständige Rückgang der landwirtschaftlichen Nutzfläche soll aufgehalten und der administrative Aufwand zum Nachteil und als Belastung für die Landwirtschaft markant reduziert werden. Zur Erhöhung der Planungs- und Investitionssicherheit muss der 4-Jahres-Rhythmus mit der Neudefinition der AP’s gestoppt werden.
Zu Absatz 3
In Abs. 3 werden drei Schutzmassnahmen zu Gunsten der Landwirtschaft bei einer Weiterführung der Marktliberalisierung festgehalten. Eine weitere Liberalisierung der Einfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse darf nur aus gesamtwirtschaftlichen Interessen, beschränkt auf das Notwendige und mit Kompensationsmassnahmen vorgenommen werden.
Weiteres Vorgehen
Das Vorprüfungsverfahren des Initiativtextes ist eingeleitet. Nach dessen Ab-schluss wird das Initiativkomitee definitiv zusammengestellt, die Unterschriftenbogen gedruckt, und die begonnene Organisation der Unterschriftensammlung und deren Finanzierung beendet, so dass anfangs 2014 mit dem Sammeln der Unterschriften begonnen werden kann.
Nachdem beim Referendum gegen die AP 2014 – 2017 in drei Monaten rund 40‘000 Unterschriften gesammelt werden konnten, sind wir zuversichtlich, dass in 18 Monaten 100‘000 Unterschriften zusammengetragen werden können. Für die Unterstützung und das gemeinsame Vorgehen danke ich der SVP Schweiz sehr herzlich.