Mehr denn je sieht sich die Schweiz gezwungen, im Bereich der Sozialversicherungen eine sehr vorsichtige Politik zu verfolgen. Vor allem muss sie unumgänglichen Fakten wie zum Beispiel der unausweichl
Mehr denn je sieht sich die Schweiz gezwungen, im Bereich der Sozialversicherungen eine sehr vorsichtige Politik zu verfolgen. Vor allem muss sie unumgänglichen Fakten wie zum Beispiel der unausweichlichen demographischen Entwicklung mit dem sich verstärkenden Ungleichgewicht bei der Alterspyramide Rechnung tragen. Unser Land muss jetzt mit Entschlossenheit alles daran setzen, um unsere Sozialwerke zu konsolidieren, und nicht endlos neue Leistungen einführen, die wir künftig gar nicht mehr bezahlen können. Die weitweite Finanzkrise, die auch bei uns ernsthafte Folgen haben wird, illustriert jetzt noch deutlicher, was die Linke und ein Teil des politischen Zentrums immer noch nicht wahrhaben wollen und wird möglicherweise jenen die Augen öffnen, die sich weigern, das Ausmass der Herausforderungen zu sehen, die sich uns stellen werden. Bei den verschiedenen Varianten, die in der Antwort auf ein Postulat Baumann über die benötigten finanziellen Mittel, um die heutigen Sozialleistungen zu erhalten, aufgeführt sind, sei auf das ungünstige Szenario (schwaches Wirtschaftswachstum, bedeutendere Folgen der Alterung als angenommen) hingewiesen. Nach diesem Szenario beträgt der zusätzliche Finanzbedarf 8 Prozent, das sind 40 Milliarden Franken pro Jahr bis 2030. Dieses Szenario könnte durchaus Realität werden, wenn eine so genannt „japanische“ Krise andauern sollte.
Die AHV konsolidieren und ihren Fortbestand sichern
Angesichts der oben erwähnten Fakten ist die Vorlage für die 11. AHV-Revision, die dem Ständerat vorliegt, ein erster Schritt in die richtige Richtung: ordentliches Rentenalter 65 für alle, Verzicht auf eine völlig unzeitgemässe Überbrückungsrente sowie Verzicht auf teure, nach dem Giesskannenprinzip subventionierte Frühpensionierungen. Im Übrigen verpassten alle diese Varianten ihre ursprüngliche Zielgruppen, nämlich die Personen mit körperlich anstrengenden Berufen und die mit sehr tiefen Einkommen. Stattdessen wurde die Möglichkeit des vorzeitigen Rentenbezugs präzisiert und erweitert. Wir glauben, dass die Schaffung von möglichst grossen Anreizen einem Trend entsprechen sollte, um länger auf dem Arbeitsmarkt zu bleiben, ja selbst einer lukrativen Tätigkeit über das ordentliche AHV-Alter hinaus nachzugehen. Zumindest ist es gelungen, das ganze System mit der zweiten Säule zu koordinieren, was von grösster Bedeutung ist, um eine globale Sicht des zur Pensionierung führenden Prozesses zu behalten. Was die Volksinitiative „für ein flexibles Rentenalter“ angeht, handelt es sich hier um ein Konzentrat von all dem, das man vermeiden sollte, nämlich inadäquate Starrheit, untragbare Mehrkosten, falsche Zielgruppen, überdimensionierter administrativer Kontrollapparat, wirkungslose Mehrbelastung. Das Volksbegehren steht im Widerspruch zu den europaweiten Bestrebungen zur Bewältigung der Herausforderungen der demografischen Alterung.
Unser Ziel ist es, das ganze Konstrukt der AHV zu konsolidieren und so dessen Fortbestand zu sichern. Und wir sind der Meinung, dass die „Minireformen“ des heutigen Systems ihre Grenze erreicht haben. Die Prüfung neuer Mechanismen, die zum Beispiel die Höhe der Renten an den von einer Generation einbezahlten Beiträgen orientiert, muss Vorrang haben. Es sollen Modelle geprüft werden, wie sie in Ländern wie Schweden, Estland oder Finnland umgesetzt wurden und deren erste Resultate bezüglich der Stabilisierung des Rentensystems und den Anreizen zur möglichst langen Ausübung einer lukrativen Tätigkeit ermutigend sind. Ausserdem muss die Besteuerung der Renten zur Diskussion gestellt werden, um den Pensionierten die grösstmögliche finanzielle Autonomie zu gewähren. Entsprechende Lösungen können beispielsweise von der partiellen oder totalen Steuerbefreiung der AHV-Renten bis zur Steuerbefreiung des Rückkaufwertes der Erbschaftssteuer reichen.
Die Invalidenversicherung weist immer noch strukturelle Mängel auf
Was die IV betrifft, sind die verheerenden Auswirkungen der viel zu lange dauernden Politik des Laisser-faire mit all ihren Begleitfolgen für den AHV-Ausgleichsfonds bekannt. Ein Schritt in die richtige Richtung wurde bestimmt mit der 5. IV-Revision getan, doch die Fakten sind unverrückbar, und täglich zeigt sich, dass es damit nicht getan sein wird. Bei einem strukturellen Defizit von nahezu 1,5 Milliarden Franken pro Jahr und einer Schuld gegenüber dem AHV-Fonds von 11,4 Milliarden Franken Ende 2007 wird der provisorische Verband auf dem Holzbein mit einer Finanzspritze aus der Mehrwertsteuer (0,4 % während 7 Jahren) das Gleichgewicht kaum wieder herstellen können. Ohne eine neue Reform, die rasch auf der Ausgabenseite wirkt, ohne eine Intensivierung des Kampfes gegen Missbräuche, einer systematischen und strikten Anwendung der vom Volk angenommenen Reform mit einer Revision der Renten gemäss der neuen Gesetzgebung, lassen sich die Sanierungsziele nicht erreichen. An die unmittelbaren Folgen für den fehlenden politischen Willen zur Durchsetzung der unverzichtbaren Reformen bei der IV wird die AHV ihren Tribut leisten müssen. Die SVP hat in einem Positionspapier ihre Vorschläge für eine 6. IV-Revision bereits vorgelegt und fordert eine sofortige Umsetzung.
Die Arbeitslosenversicherung muss ohne Beitragserhöhungen revidiert werden
Die unvermeidliche und unumgängliche Reform dieser Versicherung illustriert in aller Deutlichkeit den fehlenden politischen Mut und die widersprüchliche Haltung der Regierung in der Sozialpolitik. Während sie mit einem beunruhigenden Bericht über den Finanzbedarf der Sozialversicherungen in den nächsten Jahren selbst die Alarmglocke läutet, will sie gleichzeitig Betriebe und Bürger durch Erhöhungen der Mehrwertsteuer oder der paritätischen Beiträge in ihren Sanierungsvorlagen noch stärker belasten. Und es ist derselbe Bundesrat, der offiziell gegen die „Hochpreisinsel“ Schweiz vorgehen will und uns vorschlägt, die Wettbewerbsfähigkeit unseres Wirtschaftsplatzes und die Kaufkraft der Schweizer Bevölkerung zu vermindern, indem die Kosten erhöht werden! Wenn der Bundesrat glaubwürdig bleiben will, muss er mit einer neuen Vorlage vors Parlament treten, die vorrangig auf Konsolidierungsmassnahmen ausgerichtet ist und nicht auf die Erhöhung der Lohnnebenkosten, die die Arbeit in der Schweiz noch verteuern und damit Arbeitsplätze gefährden.
Die SVP prangert seit Dezember 2005 die drohenden Entgleisungen bei dieser Versicherung an und hat Vorschläge zur Korrektur der Zielrichtung gemacht, bisher umsonst.
Heute, wo wir vor einer konjunkturellen Abschwächung stehen, ist nicht mehr der Zeitpunkt für Ausflüchte. Die Sanierung darf einzig auf der Ausgabenseite erfolgen, und es müssen verschiedene Massnahmen ins Auge gefasst werden: Zum Beispiel Verzicht auf Geldleistungen für Personen unter 30 Jahren ohne Unterstützungspflichten, Verlängerung der Mindestdauer von Beitragszahlungen, die Anspruch auf Leistungen geben, Steuererleichterungen für Privatbetriebe, die Arbeitsplätze für unqualifizierte Arbeitskräfte schaffen. Die Arbeitslosenversicherung kann nur durch einschneidende Massnahmen saniert werden, und nicht durch die Schaffung falscher Anreize. Die Integration in den Arbeitsmarkt muss wiederum das zentrale Ziel der ALV werden. Das gilt auch für andere Sozialversicherungen wie die Unfallversicherung, die IV oder die Sozialhilfe. Die Anstrengungen zur Erreichung dieses Zieles müssen intensiviert und unterstützt werden.
Fazit
Es geht um drei Sozialversicherungen, die mit Konsequenz dazu geführt werden müssen, den verschiedenen Bezügern weiterhin korrekte Leistungen auszurichten. Es wäre aber fatal, wenn wir den unrealistischen Forderungen gewisser Kreise nachgeben. Dann droht das schweizerische Sozialsystem in absehbarer Zeit zusammenzubrechen mit entsprechend gravierenden Folgen für unser Land.