Das äusserst knappe Resultat der Abstimmung zur IV-Zusatzfinanzierung vom Wochenende ist eine Enttäuschung. Wenigstens haben diejenigen Kantone mit einer geringeren Berentungsrate den Ernst der Lage e
Referat von Nationalrat Jürg Stahl, Winterthur (ZH), Präsident der SGK-NR
Das äusserst knappe Resultat der Abstimmung zur IV-Zusatzfinanzierung vom Wochenende ist eine Enttäuschung. Wenigstens haben diejenigen Kantone mit einer geringeren Berentungsrate den Ernst der Lage erkannt und zum Teil mit einer wuchtigen Ablehnung auf die – der Sanierung der IV entgegenwirkenden – Finanzspritze reagiert. In Anbetracht der Tatsache, dass die SVP die einzige namhafte Kraft war, die gegen die Erhöhung der Mehrwertsteuer kämpfte, ist die äussert knappe Ablehnung (3033 Tessiner/innen, 6165 Luzerner/innen oder 6187 Bündner/innen hätten das landesweite Ergebnis kehren können) ein grosser Erfolg für die SVP. Denn alle anderen Parteien, die Wirtschaftsverbände und der Bundesrat versuchten die Steuererhöhung gar noch als wirtschaftsfreundlich zu verkaufen. Dennoch sind die Leidtragenden dieses Abstimmungswochenendes die kinderreichen Familien, der Mittelstand und Personen mit tieferen Einkommen. Die Mehrwertsteuer trifft diese Personengruppen am härtesten, umso unverständlicher ist die Tatsache, dass dieses Resultat von den Befürwortern als Sieg betitelt wird – zumal wir uns aktuell in einer der grössten Wirtschaftskrisen seit langem befinden.
Das Resultat zeigt jedoch klar auf, dass ein namhafter Anteil der Bevölkerung nicht mehr bereit ist, die von der Wohlfühlkoalition der „Netten und Mutlosen“ verursachten Fehlleistungen, mit Finanzspritzen zu kaschieren und die tatsächlichen Probleme vor uns her zu schieben! Die SVP ist durch dieses Signal motivierter und bestärkter denn je, weiter zu kämpfen und sämtliche Sozialwerke zugunsten der wirklich Berechtigten und Betroffenen zu sichern, und Missbrauch und Fehlleistungen zu unterbinden. Aus diesem Grund, und damit die Invalidenversicherung nach knapp 50-jährigem Bestehen endlich in ein finanzielles Gleichgewicht gebracht werden kann, ohne dass hierfür die AHV sowie die Steuerzahler zusätzlich belastet werden, stellt die SVP folgende Forderungen zur Sanierung der IV:
1. Die ausgabenseitige strukturelle Sanierung der IV ist umgehend an die Hand zu nehmen. Die Vorschläge zur ausgabenseitigen Sanierung liegen auf dem Tisch und wurden Ihnen bereits von meinen Kollegen präsentiert.
2. Die Äufnung des IV-Fonds durch 5 Milliarden AHV-Renten ist umgehend rückgängig zu machen. Stattdessen soll der Bundesrat die Vergabe eines Darlehens in gleich hohem Umfang aus der Bundeskasse prüfen. Damit kann der Druck auf eine strukturelle Sanierung nach dem Volks-Ja beibehalten werden und die AHV wird nicht durch die IV geschwächt.
3. Die 6. IV-Revision des Bundes, welche sich im Moment in der Vernehmlassung befindet (Teil A), ist ein erster Sanierungsschritt. Allerdings bringt die vom Bundesrat präsentierte Vernehmlassungsvorlage lediglich etwa jährliche Einsparungen in der Höhe von 425 Millionen Franken. Trotzdem gilt es, die Botschaft für die 6. IV-Revision bis Ende 2009 schnell zu verabschieden. Die SVP ist weiterhin bereit, dort wo es richtige und wichtige Schritte sind, Hand zu bieten. Die Tatsache, dass heute über Missbräuche und Fehlentwicklungen viel offener und transparenter gesprochen werden kann, zeigt unter anderem die Wirkung der SVP-Politik.
4. Das Parlament soll die Botschaft zur 6. IV-Revision bis Mitte 2010 behandeln, so dass ein Inkrafttreten per 1.1.2011 möglich ist. Wenn der Bundesrat dringliche Massnahmen zur Konjunkturankurbelung, Prämienentwicklung im KVG, Kreditstützung der UBS und Bankkundengeheimnis durchsetzen kann, muss es möglich sein, auch im Bereich der IV beschleunigte Verfahren anzuwenden.
5. Nach Behandlung der 6. IV-Revision ist umgehend der zweite Sanierungsschritt (6. IV-Revision Teil B, resp. 7. IV-Revision) an die Hand zu nehmen und dem Parlament bis März 2010 eine Botschaft zu präsentieren. Analog dem KVG sollte das Parlament diesen Teil im dringlichen Verfahren behandeln, so dass auch der zweite Teil der 6. IV-Revision per 1.1.2011 Inkrafttreten kann.
Die JA-Sager-Parteien des Abstimmungswochenendes haben ihre Verantwortung wahrzunehmen. Sie müssen jetzt ihre Versprechen einhalten und zeigen, dass die IV mit einer 6. Revision strukturell saniert werden kann. An diesen Versprechen werden wir die JA-Sager vom Wochenende messen.