Referat

Die Forderungen der SVP

Aufgrund der Analyse der Probleme, die meine Kollegen Baader, Schwander und Schlüer dargelegt haben, stellt die SVP Schweiz 15 Forderungen für die Führung der Schweizer Armee:

André Bugnon
André Bugnon
Nationalrat St-Prex (VD)

Aufgrund der Analyse der Probleme, die meine Kollegen Baader, Schwander und Schlüer dargelegt haben, stellt die SVP Schweiz 15 Forderungen für die Führung der Schweizer Armee:

  • In einer modernen Armee basiert die militärische Führung auf Einsätzen im Gelände. Die « direkte Führung » von Einheiten, Truppenelementen oder « Spezialeinheiten » von Bern aus ist unverzüglich einzustellen.
  • Das Ziel jeder militärischen Instruktion soll darin bestehen, die Armee auf die Situation einer reellen strategischen Gefahr vorzubereiten, und nicht einzig darin, in die Kooperation zu flüchten. Das Ziel der Instruktion der militärischen Führungsorgane ist die Führung in einer Ausnahmesituation, und nicht die Flucht in vage Kooperationen. In den Regionen angesiedelte Truppen mit einer regionalen Verankerung, die von einem Kommandanten der Region geführt werden, bilden für die Schweiz das Rückgrat einer modernen Landesverteidigung – auch und vor allem gegenüber der Bedrohung durch den asymmetrischen Krieg. Diese Truppen sind einsatzbereit in Verbindung mit ebenfalls auf regionaler Ebene verfügbaren Reserven.
  • Die Kampfbrigaden mit ihrer pyramidenförmigen Hierarchie müssen von der VBS-Verwaltung losgetrennt werden. Sie sollen entweder zwei Korpskommandanten oder den Kommandanten der Territorialregionen unterstellt werden.
  • Die Führung von VBS und Armee muss gestrafft werden. Bestimmte hierarchische Stufen sollen aufgehoben und die Generalstäbe reduziert beziehungsweise aufgehoben werden (z.B. der Führungsstab der Armee). Die angeblich mit Spezialaufgaben betrauten Divisionäre, die mit dem Titel « Verbindungsoffizier » agieren, in Wirklichkeit aber « frei im System schweben », sollen entlassen werden.
  • Die Verwaltung soll sich gegenüber der Miliz strikte an den Grundsatz der Subsidiarität halten. Die Befehls- und Entscheidungskompetenzen der Miliz dürfen nur beschränkt werden, wenn diese Hilfe und Unterstützung anfordert. Zivile Beamte der öffentlichen Verwaltungen gehören nicht in die Armeestäbe.
  • Die Funktion des Armeechefs soll aufgehoben und durch die des Generalstabchefs ersetzt werden. Die Strategie der Armee ist die zentrale Aufgabe des Generalstabchefs. Der Stab, der diesem Generalstabchef untersteht, ist verantwortlich für die Ausführungsplanung.
  • Die Kommission für Militärische Landesverteidigung soll wieder eingeführt werden und dem Chef VBS als oberstes Konsultativorgan zur Verfügung stehen. Dem Ausschuss sollen der Generalstabchef, der Chef Ausbildung, der Kommandant der Lufttruppen und die Kommandanten der Territorialregionen angehören. Es ist unabdingbar, dass sich die ranghöchsten Kommandanten regelmässig mit dem Chef VBS treffen.
  • Die grossen Einheiten der Armee sind in den Regionen verankert und unterstehen den Kommandanten der Territorialregionen.
  • Der Jahresrhythmus der Wiederholungskurse muss strikte eingehalten werden.
  • Die militärische Führungskompetenz hat sich in der Verbandsführung zu beweisen. Ein Armeeangehöriger darf nicht in einen höheren Grad befördert werden, ohne dass er seine Fähigkeiten bei der Führung einer Truppe unter Beweis gestellt hat.
  • Dem Wirrwarr der militärischen Führungssysteme muss ein Ende gesetzt werden. Die elektronischen Führungssysteme sind nur Hilfsmittel, nicht aber Ersatz für die Armeeführung.
  • Die VBS-Direktion und die Armeeführung (und nicht nur einzelne Truppenelemente) sollen wiederum gemeinsam Übungen durchführen, die auf realistischen Szenarien basieren. Das Gelingen von anspruchsvollen Übungen, die von reellen Gefahren ausgehen, haben nicht nur einen positiven Einfluss auf den Vorbereitungsstand der zivilen und militärischen Behörden, die für die Sicherheit des Landes verantwortlich sind; die während solchen Übungen gemeinsam gemachten positiven Erfahrungen fördern auch den Zusammenhalt und damit eine starke Landesverteidigung.
  • Der von der Armeereform XXI vorgesehene aktive Bestand von 120’000 Soldaten ist ungenügend. Wenn im Ernstfall die Armee wichtige Schutz- und Überwachungsaufgaben übernehmen soll (zum Beispiel die Sicherung des Betriebes der Eisenbahnachse Zürich-Lausanne), reicht dieser Bestand bei weitem nicht aus. Die Idee des «Aufwuchses» ist völlig absurd, denn ihre Umsetzung benötigt viel zu viel Zeit.
  • Zur Abwehr der Cyber-War-Bedrohung ist eine professionelle Spezialtruppe zu bilden. Es sollen unverzüglich Doktrinen für die Verteidigung und den Gegenangriff in diesem Bereich erarbeitet werden.
  • Das VBS hat zu jeder von ihm angeordneten Reform gründlich erarbeitet Erfolgsbilanzen vorzulegen.
André Bugnon
André Bugnon
Nationalrat St-Prex (VD)
 
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