Bis Ende 2004 wurden bereits CHF 34 Mrd. zur ausserordentlichen Sanierung der Pensionskassen des Bundes und seiner Regiebetriebe aufgewendet und noch immer ist die Finanzierung der Bundes- und bundesn
Bis Ende 2004 wurden bereits CHF 34 Mrd. zur ausserordentlichen Sanierung der Pensionskassen des Bundes und seiner Regiebetriebe aufgewendet und noch immer ist die Finanzierung der Bundes- und bundesnahen Pensionskassen nicht gesichert, teilweise bestehen Existenz gefährdende Unterdeckungen. Um so mehr erstaunen die teils masslosen Forderungen der Personalverbände. Offensichtlich haben einige Gewerkschafter die Lage noch nicht erkannt. Die Alternative zur Umstellung vom Leistungs- zum Beitragsprimat, die durchaus zu Leistungseinbussen führen kann, sind nicht neue staatliche Finanzspritzen auf breiter Front, sondern eine paritätische Beteiligung an der Sanierung, was im Klartext einige Lohnprozente Sanierungsbeiträge für die Versicherten und die Arbeitgeber bedeutet.
Im Schweizer Durchschnitt sind die Pensionskassenvermögen rund 2,5mal so gross wie die Lohnsummen. Jedes Prozent Unterdeckung entspricht somit 2,5 Lohnprozenten. Bei 10 % Unterdeckung sprechen wir somit von 25% erforderlichen Lohnprozenten, die innert nützlicher Frist, spricht maximal 5 Jahren, aufgebracht werden müssen, um eine Kasse zu sanieren. Beim Bund sind die Verhältnisse wegen des höheren Anteils der Rentner noch prekärer. Unterdeckung bedeutet nicht nur ein Deckungsgrad unter 100% bei einem technischen Zinssatz von 4 %. Angesichts der Anlagepolitik, die die meisten Kassen betreiben, sind auch Schwankungsreserven nötig und zwar nicht nur 10 %. Wegen des tiefen Zinsniveaus und der Gefahr einer Zinswende müssten selbst stark auf Obligationen ausgerichtete Portefeuilles über Schwankungsreserven von 15 – 20 % verfügen. Dies ist bei keiner der Bundes- und bundesnahen Pensionskassen der Fall. Weitere Unterdeckungen sind vorhanden, weil der technische Zinssatz und die Lebenserwartungen, d.h. der Umwandlungssatz nicht mehr der Realität entsprechen. Die Kontrollstelle der Publica führt in ihrem Kontrollstellenbericht denn auch zu Recht aus, dass der Deckungsgrad nach Artikel 44 BVV2 zwar 104,5 % betrage, der ökonomische, d.h. auf realistischen Annahmen basierende aber bei nur 86,2 % liege. Die Deckungskapitalien der sieben allenfalls zu sanierenden Pensionskassen belaufen sich auf über CHF 60 Mrd., womit sich je nach Neufestsetzung des technischen Zinssatzes und der Schwankungsreserven ein erneuter Sanierungsbedarf von über CHF 10 Mrd. ergeben kann.
Um die finanziellen Folgen des übermässigen Ausbaus ohne nachhaltige Finanzierung wieder unter Kontrolle zu bringen, ist eine Vielzahl von Massnahmen notwendig. Die SVP ist der Meinung, dass die Sanierungen nach den Usanzen in der Privatwirtschaft zu erfolgen haben.
Sanierungsmassnahmen und Verantwortung
Die Umstellung vom Leistungs- auf das Beitragsprimat ist raschmöglichst umzusetzen. Sollten die Personalverbände dagegen erfolgreich ein Referendum ergreifen und die Volksabstimmung gewinnen, sind die Unterdeckungen und der Aufbau von Schwankungsreserven paritätisch mit Prämienerhöhungen für Arbeitgeber und -nehmer durchzuführen. Die Umstellung hat für den Bund kostenneutral zu erfolgen. Eine Erhöhung des Rentenalters auf 65 bzw. des Versicherungsbeginns im Alter von 25 ist zwingend, die Finanzierung einer allfälligen AHV-Übergangsrente bei vorzeitiger Pensionierung ist höchstens auf dem Kapitaldeckungsverfahren akzeptabel, die Übergangsregelung darf nicht zu grosszügig konzipiert werden, d.h. die Übergangsregelung ist erst ab Alter 57 anzuwenden und die Rentengarantie darf höchstens 90 % betragen.
Die Schaffung von Rentnerkassen für die Publica, SBB und Post ist abzulehnen, weil nicht nur die finanziellen Risiken für den Bund unabsehbar sind. Ein solcher Schritt wäre gegenüber der Privatwirtschaft eine grosse Ungerechtigkeit, denn diese Versicherten sind gezwungen, das Langlebigkeitsrisiko und fehlende Anlageerträge auf dem Alterskapital der Rentner mitzutragen. Die verbliebene Kasse der Aktiven würde massiv von der Ausgliederung der Langlebigkeits- und der anderen Risiken profitieren, womit eine allfällige Unterdeckung zu einem späteren Zeitpunkt auf eine viel breitere Beitragsbasis verteilt werden kann. Ein solcher Schritt wäre eine eigentliche Absage an die sonst immer geforderte Solidarität zwischen den Aktiven und den Rentnern. Es stellt sich auch die Frage der Ausgestaltung einer paritätischen Aufsicht. Da ja der Bund keine Beiträge mehr an diese Kasse leistet, besteht die Gefahr, dass ein allfälliges Anlagegremium der Rentner eine zu aggressive Anlagepolitik verfolgt, da ja für allfällige Verluste aufgrund der beabsichtigten Garantie der Bund aufkommen müsste. Auch die Anpassung der Renten an die Teuerung etc. bleibt problematisch, da ja keine neuen Beiträge zur Finanzierung dieser Rentenerhöhungen mehr vom Bund geleistet werden.
Wurde die Kasse bereits einmal ausfinanziert (SBB, Post), darf eine erneute Beteiligung des Bundes, wenn überhaupt, nur unter sehr restriktiven Bedingungen gewährt werden. In jedem Falle ist das Personal stärker an der Sanierung zu beteiligen als bei einer ordentlichen Sanierung. Eine Nachfinanzierung von bereits ausfinanzierten Pensionskassen lässt sich gegenüber den Beschäftigten der Privatwirtschaft nicht rechtfertigen.
Bis anhin passte der Bund die Renten an die Teuerung bzw. die Lohnerhöhungen des Bundespersonals an. Diese Kosten wurden vom Bund getragen, wenn die Kapitalerträge eine entsprechende Finanzierung nicht zuliess. Die wenigen Jahre, die eine Überprüfung des Teuerungsausgleichs bei der Bundespensionskasse zulassen zeigen, dass die Teuerung nicht nur zu 50 % wie garantiert, sondern sogar zu mehr als 100 % ausgeglichen wurde. In diesen 5 Jahren betrug die Teuerung 3,7 %, eine 50 %ige Abgeltung hätte 1,9 % entsprochen. Effektiv wurden die Renten aber um 6,1 %, d.h. 4,2 % stärker angehoben als garantiert. Ohne ausreichende Vorfinanzierung dürfen keine Rentenerhöhungen mehr vorgenommen werden.
Vorzeitige, d.h. flexible Pensionierungen sind zwingend nur noch mit versicherungsmathematisch berechneten Rentenabzügen zugelassen. Die sozialplanberechtigten Fälle sind auf ein Minimum zu reduzieren. In den letzten 4 Jahren wendete der Bund für die unter verschiedenen Rechtstiteln vorzeitig Pensionierten 1432 Personen CHF 425 Mio. auf, was immerhin rund 10 % der Lohnsumme eines Jahres entspricht. Diese Kosten werden nicht der Publica angerechnet, sondern vom Bund bezahlt. Dieser Privilegierung des Staatspersonals zulasten der Steuerzahler muss Einhalt geboten werden. Besonders ins Gewicht fallen die Aufwendungen für das Personal des VBS (Instruktionskorps, höhere Stabsoffiziere, Werk- und Testpiloten, Flugsicherungen, Flugdienst), im EFD (Zoll, Grenzwachkorps) und im UVEK (BAZL) die nach Vollendung des 58. Altersjahres in den Ruhestand treten können. Dazu kommen die Mitarbeitenden des EDA inkl. Deza, die bei einer 12-jährigen Dienstzeit im Ausland nach Vollendung des 59. Altersjahres vorzeitig pensioniert werden. Pro Fall kosteten diese Nachzahlungen des fehlenden Deckungskapitals in den letzten 4 Jahren im Durchschnitt rund CHF 430’000.
Die Absicht, den technischen Zinssatz zu senken, weil die geforderten 4 % Anlageertrag in den nächsten Jahr nur schwerlich erzielbar erscheinen, ist nachvollziehbar und realitätsnah. Wenn aber die Renten im gleichen Zug nicht gekürzt werden sollen, entsteht ein Nachfinanzierungsbedarf, d.h. das Kapital muss aufgestockt werden. Die allein für die Publica anfallenden rund CHF 800 Mio. bis CHF 1,2 Mrd. bei einer Absenkung auf 3,5 % und je nach Übergangsregelung, dürfen aber nicht der Bundeskasse belastet werden. Eine solche Nachfinanzierung auf Kosten der Steuerzahler wäre erneut ein Affront gegenüber der Privatwirtschaft und würde rund 32 % der für 2005 budgetierten Lohnsumme entsprechen. Die Absenkung des technischen Zinssatzes muss voll von den Versicherten getragen werden, denn wenn ein Mehrertrag anfällt, wird dieser auch nicht an den Bund zurück vergütet.
Privilegien des Personals der öffentlichen Hand abschaffen
Die SVP lehnt die Verbilligung von Hypothekardarlehen, eine 4%ige, d.h. nicht marktkonforme Verzinsung der beim Bund angelegten Vorsorgegelder und eine Übernahme von Verwaltungskosten für die Publica durch den Bund ab. Diese Privilegien kosten die Steuerzahler derzeit rund CHF 170 Mio. pro Jahr.
Transparenz
Bevor nachhaltig saniert werden kann, muss des genauen Ausmasses des Sanierungsbedarfs ermittelt werden. Die SVP fordert daher den Bund auf, eine Gesamtschau, insbesondere eine Planrechnung über mindestens 10 Jahre für all jene Pensionskassen zu erstellen, für die der Bund per Gesetz oder zumindest aus „moralischen“ Gründen allenfalls geradestehen muss.
Auch Bund und Bundesbetriebe müssen ihre Verantwortung als Arbeitgeber wahrnehmen. Dazu gehört auch, dass keine Angestellten in die Sozialversicherungen abgeschoben werden oder Führungsprobleme mittels frühzeitigen Pensionierungen gelösst werden. Der Bund hat deshalb umgehend Transparenz in Bezug auf die IV-Situation in der Bundesverwaltung und in den Regiebetrieben zu schaffen und zudem einen Vergleich der Anzahl Krankheitsfälle (Abwesenheiten) und der Unfälle mit der Privatwirtschaft zu erstellen.