Referat

Die Forderungen der SVP zur Einbürgerungspolitik

Die SVP wehrt sich gegen die vielen missbräuchlichen Einbürgerungen und der steigenden Tendenz zu Masseneinbürgerungen, die durch die linken Gutmenschen forciert werden. Unsere Forderungen lassen sich

Sylvia Flückiger
Sylvia Flückiger
Schöftland (AG)

Die SVP wehrt sich gegen die vielen missbräuchlichen Einbürgerungen und der steigenden Tendenz zu Masseneinbürgerungen, die durch die linken Gutmenschen forciert werden. Unsere Forderungen lassen sich in zehn Punkten zusammenfassen:

1. Einbürgerung als demokratisches Recht wahren
Die Bundesgerichtsentscheide vom 9. Juli 2003, welche die demokratischen Rechte der Schweizer Bürger einschränken und den Einbürgerungsentscheid zu einer blossen Verwaltungsverfügung degradieren wollen, wie auch die darauf folgende Diskussion zur Bürgerrechtsrevision im Parlament zeigten im Sommer 2003 bedenkliche Tendenzen in der Schweizer Einbürgerungspolitik auf. Als Reaktion darauf lancierte die SVP am 13. September 2003 die Volksinitiative «für demokratische Einbürgerungen». Mit dieser Volksinitiative sollen die zurzeit umstrittenen demokratischen Mitbestimmungsrechte geklärt und in der Bundesverfassung ausdrücklich festgeschrieben werden. Die Gemeinden sollen autonom entscheiden können, welches Organ das Gemeindebürgerrecht erteilen darf. Ein erfolgter Einbürgerungsentscheid dieses zuständigen Organs muss endgültig sein.

2. Verhinderung von Masseneinbürgerungen
Die Integration ist die wichtigste Voraussetzung, um als Ausländer das Schweizer Bürgerrecht zu erhalten. Die Einbürgerung soll stets der letzte Schritt der Integration sein und nicht der erste. In einer Gemeinde können die Einwohner am besten beurteilen, ob sich der Gesuchssteller in das Gemeindeleben integriert hat oder ob er sich davon abschottet. Falls auf lokaler Ebene die Bürgerrechtserteilung an eine politische Behörde übertragen werden, müssen Mindeststandards, wie z.B. Sprachkenntnisse oder Niederlassungsbewilligung eingehalten werden. Die Festlegung von Mindestanforderungen dient einer transparenten Praxis und verhindert somit auch Einsprachen. Die Kriterien sind immer zu beachten, vor allem auch bei den erleichterten Einbürgerungen. Die Hauptdevise muss lauten: Nur wer integriert ist, darf eingebürgert werden!

3. Offenlegung aller strafrechtlichen Grundlagen
Es ist besonders stossend, dass viele Ausländer eingebürgert werden, bei denen die zuständigen Gemeinden gar nicht realisieren, dass bereits Strafverfahren gegen sie laufen. Die heute übliche Anfrage beim Eidgenössischen Zentralstrafregister gibt regelmässig nur über rechtskräftige Verurteilungen Auskunft, also über abgeschlossene Strafverfahren. Die SVP fordert in dieser Hinsicht mehr Transparenz: Es sei sicher zu stellen, dass Einbürgerungsbehörden alle Grundlagen wie Leumundsberichte, Strafregisterauszüge etc. und vor allem Einblick in sämtliche laufenden Untersuchungen erhalten.[1]

4. Sozialleistungen dürfen nicht als Existenzgrundlage gelten
Die Sozialhilfe und IV-Leistungen sind heute derart hoch, dass die Behörden faktisch dazu gezwungen sind, selbst Sozialbezüger einzubürgern, weil sie nachweisen können, dass ihnen genug Einkommen zusteht. Vielerorts werden deshalb Familien eingebürgert, die sehr schlechte Voraussetzungen mitbringen, um künftig finanziell auf eigenen Beinen stehen zu können. Die SVP fordert, dass Sozialleistungen bei der Beurteilung der Existenzgrundlage nicht mehr berücksichtigt werden dürfen.

5. Keine Einbürgerung ohne 7-jährige Niederlassungsbewilligung
Als Ausländer ist es heute vielfach einfacher, mit einer befristeten Aufenthaltsbewilligung oder auch bei vorläufiger Aufnahme zum Schweizer Bürgerrecht zu gelangen als zu einer dauerhaften Aufenthaltsbewilligung. Unsere Strafbehörden sind deshalb immer öfters mit straffälligen Ausländern konfrontiert, die bei drohender Ausweisung den neu erworbenen Schweizer Pass vorweisen. Dieser Missstand muss korrigiert werden. Als erster Schritt sollen Einbürgerungen nur noch dann ermöglicht werden, wenn der betreffende Ausländer vorgängig eine ordentliche Niederlassungsbewilligung erworben hat.[2] Doch die Forderung der SVP geht weiter: Eine Einbürgerung soll nur möglich sein, wenn der entsprechende Bewerber seit mindestens 7 Jahren über eine dauerhafte Aufenthaltsbewilligung, also einen C-Ausweis, verfügt.

6. Karenzfrist und Bürgerrechtsentzug
So genannte „Neuschweizer“ begehen überdurchschnittlich oft Straftaten. Kaum sind sie eingebürgert, berufen sie sich auf die Schweizer Nationalität und verlassen sich darauf, dass sie nicht mehr ausgewiesen werden können. Das bedarf dringend der Korrektur: Eine Ausbürgerung ist zumindest für diese Fälle gesetzlich einzuführen, bei denen eine schwere Straftat innerhalb der ersten zehn Jahre nach der Einbürgerung oder – bei in jugendlichem Alter Eingebürgerten – in den ersten zehn Jahren nach Erreichung der Volljährigkeit begangen wird. Diese Forderung entspricht der zurzeit diskutierten „Einbürgerung auf Probe“. Die SVP verlangt, dass Eingebürgerte wieder ausgebürgert werden können, wenn sie erheblich oder wiederholt gegen unsere Rechtsordnung verstossen. Werden sie zu langen Freiheitsstrafen verurteilt, ist die Ausbürgerung zwingend anzuordnen.[3]

7. Loyalitätserklärung zur Bundesverfassung
In den letzten Jahren wurde eine Vielzahl von Personen eingebürgert, die sich weder die Schweizer Werte noch unsere Rechtsordnung anerkennen wollen. Die SVP fordert deshalb, dass Einbürgerungswillige künftig eine formelle Loyalitätserklärung gegenüber unserer Bundesverfassung und unserer Rechtsordnung abgeben müssen.[4]

8. Keine Verfälschung der Statistiken mehr
Aufgrund verschiedener Tendenzen in letzter Zeit scheint es notwendig, für kürzlich Eingebürgerte eine neue statistische Kategorie zu schaffen. Die Schweizer Bevölkerung hat Anrecht darauf, durch die Behörden vollumfänglich und transparent informiert zu werden. Die SVP fordert daher, dass in Medienmitteilungen orientiert wird, ob es sich um einen Schweizer, einen kürzlich Eingebürgerten oder um einen Ausländer handelt.[5] Eingebürgerte sollen bis 5 Jahre nach ihrer Einbürgerung in Sozial- und Kriminalstatistiken separat erfasst werden

9. Kein Missbrauch der erleichterten Einbürgerung mehr
Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Regelung oft missbraucht und auch von Ausländerorganisationen kritisiert wird. Zwar bringen die neuen Straftatbestände im Bereich der Scheinehe gewisse Besserung. Es bleibt jedoch beim Missstand, dass über die erleichtere Einbürgerung zahlreiche nicht integrierte Ausländer eingebürgert werden. Dieser Missstand muss bekämpft werden.

10. Keine weiteren politischen Rechte für Ausländer
Die Rechte eines Bürgers, müssen mit den Pflichten im Einklang sein. Eine einseitige Erteilung der Rechte an Ausländer ohne die Auferlegung der Bürgerpflichten würde die Qualität des Bürgerrechts als politisches Recht und damit auch des Begriffes „Schweizer“ mindern. Die politische Mitsprachemöglichkeit für Ausländer ist in der heutigen Praxis mit dem Petitionsrecht bereits sichergestellt. Weitere politische Rechte für Ausländer sind nicht nötig und schiessen über das Ziel hinaus. Daher wehrt sich die SVP gegen das Stimm- und Wahlrecht für Ausländer.

Mit der Umsetzung dieser zehn Forderungen soll erreicht werden, dass das Bürgerrecht ein Recht des Bürgers bleibt. Schweizer sollen auch in Zukunft stolz sein, Schweizer zu sein!

 

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[1] 06.3875 Mo. Scherer (V, ZG) „Einbürgerungen nur mit klaren Einbürgerungsgrundlagen“; 06.3616 Mo. Freysinger (V, VS) und 04.3551 Mo. Freysinger (V, VS) „Einbürgerungsverfahren. Zugriff auf Vostra (automatisiertes Strafregister). Die SVP-Forderungen zeigten kürzlich Wirkung: Das Bundesamt für Justiz hat am 30. April 2007 eine Änderung der Strafregister-Verordnung in die Anhörung geschickt, welche die Zugriffsrechte für die kantonalen Einbürgerungsbehörden erweitern soll.

[2] 06.485 Pa. Iv. SVP Fraktion „Keine Einbürgerung ohne vorher erteilte Niederlassungsbewilligung“.

[3] 06.486 Pa. Iv. SVP Fraktion „Entzug des Schweizer Bürgerrechtes“.

[4] 06.3673 Mo. Müri „Einbürgerungen nur gegen Loyalitätserklärung zur Bundesverfassung“.

[5] Medienmitteilung der SVP Zürich vom 17. 1. 2007.

Sylvia Flückiger
Sylvia Flückiger
Schöftland (AG)
 
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