Die Gründe, wieso aus Sicht der Fraktion auf ein Referendum verzichtet werden sollte

Am 16. Dezember 2016 hat das nationale Parlament – entgegen dem Willen der SVP – eine unerhörte Freveltat begangen, indem es sich geweigert hat einen klaren, in der Bundesverfassung festgeschriebenen Volksauftrag umzusetzen. Ungeachtet unserer Verfassung und des Eides, sie zu beachten, hat eine unheilige Allianz der Linken mit der FDP – in Mittäterschaft der CVP, die sich enthalten hat – bedingungslos vor der EU kapituliert.

Diese Allianz hat sich über die Volkssouveränität hinweggesetzt, unsere direkte Demokratie verhöhnt, hat sich verhalten wie die EU-Parlamentarier, die zwischen den Wahlen machen, was sie wollen. Dieser Missbrauch unserer Institutionen und unseres Volkes, wurde von einem renommierten Rechtsprofessor richtig beim Namen genannt: Was am 16. Dezember passiert ist, das war ein Staatsstreich!

Erinnern wir uns, dass die Masseneinwanderungsinitiative, nun als Artikel in der Verfassung festgeschrieben, dem Bundesrat und Parlament einen sehr genauen Auftrag gegeben hat:

  • Wiederherstellung der Souveränität der Schweiz bei der Steuerung der Zuwanderung
  • Einschränkung der Zuwanderung durch Höchstzahlen und Kontingente
  • Vorrang der Inländer gegenüber den Ausländern (inklusive den Grenzgängern) auf dem Schweizer Arbeitsmarkt
  • Verbot, internationale Verträge abzuschliessen, die diesen Grundsätzen widersprechen
  • Neuaushandlung und Anpassung der dieser Verfassungsbestimmung widersprechenden Verträge
  • Falls das nicht klappen sollte: Umsetzung durch Verordnung des Bundesrates

Und was finden wir davon im Gesetz, das am 16. Dezember angenommen wurde? Nichts! Um das Bild unseres Fraktionschefs Adrian Amstutz zu nehmen: Es ist wie eine Flasche Cola light, so light, dass sie … leer ist! Anstelle eines Gesetzes über die Steuerung der Zuwanderung, haben wir nun nur ein kleines Gesetz über die Arbeitslosigkeit. Das Ganze beruht ausserdem auf einer Institution, die mit der Steuerung der Zuwanderung gar nichts zu tun hat: den RAV.

Unsere Verfassung spricht von Souveränität? Wir kapitulieren vollständig vor der EU und der Personenfreizügigkeit! Die Migrantenwellen bekämpfen, die die Schweiz, wie den Rest Europas, treffen? Ohne Höchstzahlen und Kontingente – Schimpfwörter für die EU und jene, die ihre Befehle ausführen – wird nicht ein einziger Ausländer weniger in die Schweiz kommen. Wir fahren mit dieser grossen Umsiedlung fort, die die Schweizer eines Tages zu einer Minderheit im eigenen Land machen wird. Inländervorrang? Alle EU-Bürger können sich beim RAV anmelden. Auch hier: kein einziger Europäer weniger und bestimmt keine Hürde mehr. Verbot von internationalen Verträgen, die die Einwanderung begünstigen? Kaum war die Schlussabstimmung im Parlament durch, ratifizierte der Bundesrat schon die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien. Und was mussten wir auch noch vernehmen, leider zu spät? Eine Sprecherin der Europäischen Kommission, die damit prahlte, dass die EU – notwendigerweise mit Schweizer Politikern als Komplizen – den ganzen Prozess nicht nur begleitet, sondern auch dirigiert habe. Die EU hat diese Aussage später nicht dementiert.

Angesichts einer solchen Verarschung ist es verständlicherweise unser erster Wunsch, ein Referendum zu lancieren, nachdem wir hart für das historische Ergebnis vom 9. Februar 2014 gearbeitet haben. Aber ein Referendum, um was genau zu erreichen? Sicher nicht, um Herrn Stojanovic eine Freude zu machen oder seiner Vernebelungstaktik noch Vorschub zu leisten.

Was wäre die konkrete Auswirkung, wenn wir ein Referendum gewinnen würden? Der Status quo! Das Umsetzungsgesetz vom 16. Dezember würde nicht in Kraft treten, was wie gesagt keinerlei Unterschied macht. Der Bundesrat müsste machen, was ihm die Verfassung vorschreibt – und was er bereits heute eigentlich machen müsste, weil der Verfassungsauftrag ja nicht umgesetzt wurde: Eine Verordnung erlassen.

Nur: Wir wissen, dass sogar von der im ursprünglichen Umsetzungsvorschlag vom Bundesrat angedachten Schutzklausel, welche die die Schweiz unter bestimmten Umständen einseitig anwenden kann, inzwischen nicht mehr die Rede ist. Wir können daher nichts erwarten, weder von diesem Parlament, das sich über das Volk und die Verfassung lustig macht, noch von der Regierung, die sich gut mit dieser Kapitulation, mit diesem Verrat, arrangiert. Ich habe es gesagt: Dieses Gesetz ist ein Nichtgesetz. Wozu also ein Referendum starten gegen nichts, um einen Zustand aufrechtzuerhalten, den wir ja gerade mit der Initiative bekämpft haben? Die SVP will kein Scheinreferendum. Denn auch ein allfälliges Referendum – ob erfolgreich oder nicht – hat keinen Einfluss auf die Zuwanderung. Das Volk würde einmal mehr getäuscht, wenn man ihm diese Frage so vorlegt. Was ist also zu tun?

Zuerst gilt es die Ursache und nicht nur die Symptome – das nichtige Gesetz ist eines davon – zu bekämpfen. Diese Ursache trägt einen Namen, der in den Debatten allgegenwärtig ist und erklärt die Weigerung, den Verfassungs- und Volkswillen umzusetzen: Das Abkommen über die Personenfreizügigkeit. Die AUNS hat bereits ihren Willen kundgetan, eine Initiative zu lancieren, um dieses Abkommen zu kündigen, das unsere Souveränität einschränkt. Jetzt ist auch der Moment erreicht, in dem wir, die SVP, darüber entscheiden müssen, ob wir diesen Weg ebenfalls gehen wollen, um konsequent unsere Verantwortung vor jenen wahrzunehmen, die die Einwanderung beschränken wollen. 

Der zweite Kampf gilt der RASA-Initiative und dem Gegenvorschlag. Wir werden darum nicht herumkommen. Die RASA-Initianten haben bereits angekündigt, dass sie an ihrer Initiative festhalten werden, wenn der Gegenvorschlag die Abstimmung vom 9. Februar 2014 nicht rückgängig machen wird – sei es auf eine offene oder getarnte Weise.  Auf diesen unausweichlichen Kampf müssen wir uns vorbereiten. Wir müssen unsere Mittel darauf konzentrieren, ihn zu gewinnen. Vergeuden wir unsere Kräfte nicht für ein Referendum, das – unabhängig davon, wie es ausgeht – keinen einzigen Ausländer weniger in die Schweiz bringen wird!

Deshalb hat die SVP-Fraktion, wie auch die Parteileitung, darauf verzichtet, mit dem Referendum zu drohen. Deshalb beantrage ich Ihnen – denn Sie haben darüber als Parteibasis den Letztentscheid – diese Haltung zu unterstützen und auf ein Referendum zu verzichten, da es nichts bringt um die Masseneinwanderung zu stoppen. Nur so können wir die Kräfte sparen für den Kampf gegen die Zuwanderungslobbyisten und für die Verteidigung der Schweiz und der Schweizer gegen die Masseneinwanderung. Seien wir uns dabei stets bewusst, dass ein anderes Referendum ganz von alleine kommen wird, ohne dass wir dafür Unterschriften sammeln müssen: Die nationalen Wahlen von 2019! Dann wird die Stunde der Abrechnung vor dem Volk kommen.

 
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