Sie haben heute, sehr geehrte Delegierte, die Parole zum Osthilfegesetz zu fassen, weil unsere Partei zu diesem Gesetz das Referendum ergriffen hat. Allein aus dieser Tatsache lässt sich wohl…
Sie haben heute, sehr geehrte Delegierte, die Parole zum Osthilfegesetz zu fassen, weil unsere Partei zu diesem Gesetz das Referendum ergriffen hat. Allein aus dieser Tatsache lässt sich wohl schliessen, dass wir in der parlamentarischen Beratung zu diesem Bereich nicht allzu erfolgreich waren. Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass wir nichts unterlassen haben, die Vorlage so auszugestalten, dass auch die SVP dazu hätte ja sagen können und das Referendum nicht hätte ergreifen müssen.
Gekaufte bilaterale Verträge
Als die aussenpolitischen Kommissionen des National- und Ständerates im Januar 2002 zum Verhandlungsmandat des Bundesrates zu den Bilateralen Verträgen II und zur Erweiterung der Personenfreizügigkeit konsultiert wurden, waren die beiden Kommissionen der überwiegenden Ansicht, dass Zahlungen der Schweiz in den Kohäsionsfonds der EU nicht in Frage kämen. Die Kommission des Ständerates nahm dies dann auch in ihrem Berichtsentwurf auf. Der Bundesrat jedoch bat die Kommission, diese Passage zu streichen, um allfälligen Indiskretionen vorzubeugen und um zu verhindern, dass sie von Seiten der EU als unfreundlicher Akt verstanden würde. Die ständerätliche Kommission kam diesem Ansinnen nach, zumal der Bundesrat versprach, eine Beteiligung der Schweiz am Kohäsionsfonds sei kein Thema.
Selbstverständlich waren wir alles andere als erfreut, als der Bundesrat zwei Jahre später, am 12. Mai 2004, unmittelbar vor Abschluss der Bilateralen Verträge II und der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit, der EU dennoch Zahlungen von jeweils 200 Millionen Franken während fünf Jahren zusicherte. Und als der Bundesrat am 19. Mai 2004 von seinem Gipfeltreffen mit der EU aus Brüssel zurückkehrte, war klar, dass die Zusicherung der Zahlung einer Milliarde die beabsichtigte Wirkung erzielt hatte und die bis dahin noch offenen und durchaus umstrittenen Fragen in einzelnen Dossiers ohne weiteres gelöst werden konnten.
Für die SVP verstand sich von selbst, dass diese Zahlung nicht nur vollumfänglich zu kompensieren, sondern auch in einem Gesetz zu verankern sei. Die Landesregierung erklärte daraufhin, dass die Kohäsionsmilliarde vollständig und je zur Hälfte im Volkswirtschaftsdepartement und im Departement für auswärtige Angelegenheiten kompensiert würden. Zudem wurde vorgesehen, die Kohäsionsmilliarde im Osthilfegesetz zu verankern.
Linke Parlamentsmehrheit hält nichts vom Sparen
Das Parlament jedoch – sowohl der Stände- als auch der Nationalrat – verwarf diese Abmachungen. Dies nicht zuletzt wegen massiven Drucks auf die Tränendrüsen von Bundesrätin Calmy-Rey, für welche es höchst amoralisch ist, bei der Entwicklungshilfe zu sparen. Schliesslich wurden in den Räten zwei Motionen angenommen, welche verlangen, dass die Kohäsionsleistungen an die EU nicht auf Kosten der öffentlichen Entwicklungshilfe gehen dürfen. Da jedoch im EDA nur Gelder der öffentlichen Entwicklungshilfe nicht gesetzlich gebunden sind, wurde die vom Bundesrat beschlossene Milliardenzahlung damit erfolgreich abgewehrt. So ist heute von einer Kompensation der Zahlung keine Rede mehr. Im Gegenteil: Faktisch hat das Parlament mit diesem Beschluss die Entwicklungshilfe um eine Milliarde aufgestockt. Ein Antrag von Seiten der SVP, wonach die heutigen Zahlungen im Rahmen des Osthilfekredites an die Milliarde angerechnet werden sollen, fand kein Gehör.
Wichtigstes Anliegen der SVP war jedoch, dass der Betrag auf diese eine Milliarde beschränkt wird. Dies nicht von ungefähr, denn noch während den Beratungen wurde bekannt, dass die EU schon wieder Geld von der Schweiz will: Wenn im nächsten Jahr Rumänien und Bulgarien der EU beitreten, soll dies die Schweiz rund 350 Millionen kosten. Der Bundesrat scheint zur Zahlung bereit zu sein. Ich gehe allerdings davon aus, dass dies das Volk erst nach einem Ja zur Vorlage am 26. November erfahren wird… Doch trotz entschiedenem Widerstand der SVP beschloss die Parlamentsmehrheit einen nach oben offenen Zahlungsbetrag im Gesetz zu verankern. Das Gesetz bietet demnach Grundlage für weitere, unbeschränkte Zahlungen. Bleibt noch zu erwähnen, dass Länder wie die Türkei, Serbien, Kosovo und Montenegro auch noch in die EU wollen und die EU dies irgendwie wird finanzieren müssen. Sagt das Volk am 26. November ja zu diesem Gesetz, wird es zu künftigen Zahlungsversprechungen von Seiten des Bundesrates an die EU aber nichts mehr zu sagen haben.
Keine Verpflichtung der Schweiz
Die SVP ist grundsätzlich der Ansicht, dass die Schweiz der EU keine Abgeltung für Vorteile aufgrund des erweiterten Binnenmarktes schuldig ist. Die Marktöffnungen sind nämlich gegenseitig, d. h. nicht nur die neuen EU-Länder öffnen Ihre Märkte für die Schweiz, sondern auch die Schweiz öffnet sich gegenüber den neuen EU-Oststaaten. Es kann doch nicht sein, dass die eine Seite dadurch einen Gewinn, die andere aber einen Verlust erleidet, so dass die eine Seite der anderen eine Abgeltung zahlen müsste. Für die Schweiz gilt dies umso mehr, als sie bereits mit der erweiterten Personenfreizügigkeit an sich einen hohen Preis bezahlt. Aus diesem Grunde verfasste die SVP einen Rückweisungsantrag mit der Auflage, von der EU als Gegenleistung zu dieser freiwilligen Solidaritätszahlung der Schweiz eine Erklärung zu verlangen, in der die EU verbindlich zum Ausdruck bringt, dass sie jegliche Diskriminierung des Flughafens Zürich-Kloten gegenüber anderen Interkontinental-Flughäfen in Europa unterbinden wird, dass sie das Schweizer Bankgeheimnis auf Dauer respektiert und dass sie, die EU, die Souveränität der Schweiz in Steuerfragen vorbehaltlos respektiert. Auch dieser Antrag wurde abgeschmettert.
Am 24. März dieses Jahres stimmte die Bundesversammlung dem Osthilfegesetz mit 127: 57 Stimmen zu. Die Hauptanliegen der SVP, diese Milliarde wenigstens nach oben zu begrenzen und diese vollumfänglich zu kompensieren, waren damit beide nicht erfüllt. Der SVP blieb also nichts anderes übrig, als mit einem Referendum das Volk zu Wort kommen zu lassen.